Der Geh-/Radweg in der Henkestraße vor dem Julius-Wrede Wohnheim soll gemäß beiliegendem Lageplan ausgebaut werden.
Mit der vorliegenden Planung (s. Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.
Die notwendigen Finanzmittel für das entsprechende Haushaltsjahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Anstelle der bisherigen Organischen Chemie an der Henkestr. 42 soll ein neues Hörsaalgebäude der FAU entstehen, welches als 1. Bauabschnitt aus dem Realisierungswettbewerb des Freistaates Bayern 2022 als Siegerentwurf hervorging.
Mit dem neuen Hörsaalgebäude der FAU Henkestr. 42 werden künftig an der Südseite der Henkestraße deutlich mehr zu Fußgehende und Radfahrende erwartet, insbesondere auf dem Straßenabschnitt zwischen dem Hörsaalgebäude und der Mensa am Langemarckplatz. Der bestehende Geh- und der bestehende Radweg sind für das künftige Fuß- und Radverkehrsaufkommen jedoch nicht ausreichend dimensioniert und auch nicht mehr richtlinienkonform.
Der Geh- sowie der Radweg sollen daher bis zur Fassade des neuen Hörsaalgebäudes der FAU Henkestr. 42 verbreitert werden. Diese Flächen sollen an die Stadt Erlangen übergehen und nach dem Ausbau öffentlich gewidmet werden. Der Gehweg sowie der Radweg werden nördlich des Neubaus jeweils 2,50 m breit und sind dann richtlinienkonform. Auch nach Westen soll eine Verbreiterung des Geh- und Radwegs bis zur Mensa fortgeführt werden: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sind hier eine Breite von 3,00 m für den Radweg (Zweirichtungsverkehr) und 4,00 m für den Gehweg geplant. Vor dem künftigen Eingang zum Hörsaalgebäude an der Nordwestecke ist zusätzlich eine Aufweitung des Gehwegs auf 5,00 m vorgesehen. (Beschluss 611/258/2025 - Ausbau des südlichen Geh-/ Radwegs entlang der Henkestraße; hier: Bebauungsplanabweichender Beschluss nach § 125 Abs. 3 BauGB). Für diese Verbreiterungen muss in das Flurstück des Studierendenwerks eingegriffen werden. Die Bestandsgebäude sind davon jedoch nicht betroffen. Lediglich an den Nebenanlagen (Stellplätze, Mülleinhausung) und an den Grünflächen sind Anpassungen erforderlich. Ersatz für entfallende Stellplätze werden dem Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg in geeignetem Umfeld durch die Stadt bereitgestellt (613/382/2026 - Umnutzung der Schotterfläche westlich des kubic als temporäres Parkfeld). Für die geplante Gehwegverbreiterung müssen voraussichtlich zwei Bäume gefällt werden, die aus Sicht der Abteilung Stadtgrün jedoch nicht vital sind. Drei weitere Bestandsbäume sollen möglichst erhalten bleiben und mit Baumscheiben geschützt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der bestehende Geh-/Radweg vor dem Julius-Wrede Wohnheim soll verbreitert werden. Von bisher 2,00 m Breite des Gehwegs, 1,50 m Breite des Radwegs und einem Sicherheitsstreifen von 1,00 m soll der oben genannte Abschnitt auf eine Breite von 4,00 m für den Gehweg, 3,00 m für den Zweirichtungsradweg und 0,75 m für den Sicherheitsstreifen ausgebaut werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Geh-/Radweg soll nach Fertigstellung des Hörsaalgebäudes im Zuge der Wiederherstellung des Geh-/Radwegs entlang des Gebäudes verbreitert werden. Finanzmittel sind dementsprechend einzuplanen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv* (Stärkung Fuß-/Radverkehr)
ja,
negativ* (Versiegelung von Flächen)
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: 170.000 |
€ (brutto) |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 - Lageplan Henkestraße vor Julius-Wrede Wohnheim
