Betreff
Wahl der stimmberechtigten und Bestellung der beratenden Mitglieder sowie deren Vertreter*innen für den Jugendhilfeausschuss in der Wahlperiode 2026 bis 2032
Vorlage
51/195/2026
Aktenzeichen
V/516-1
Art
Beschlussvorlage

1. Auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts werden zwei der in Anlage 1 benannten, in der Jugendhilfe erfahrenen Personen sowie deren Vertreter*innen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.

2. Auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts werden sechs der in Anlage 2 benannten Personen aus dem Bereich der im Stadtgebiet wirkenden, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Vertreter*innen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.

3. Die in Anlage 3 benannten Personen sowie deren Vertreter*innen werden als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestellt.

4. Den in Anlage 4 benannten Personen sowie deren Vertreter*innen wird ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht im öffentlichen Teil der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses eingeräumt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Jugendhilfeausschuss wird in der neuen Wahlperiode entsprechend der vorgelegten Anträge personell besetzt.

Der Antrag Nr. 4 folgt der positiven Ausgestaltung von Integration und Inklusion in der Stadt Erlangen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die neben den Stadtratsmitgliedern vorgesehenen Mitglieder werden gewählt bzw. bestellt. Den Vertreter*innen, der in Anlage 4 aufgeführten Gremien und Organisationen, wird ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht im öffentlichen Teil der Sitzungen eingeräumt.

Nach Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist spätestens binnen drei Monaten nach Beginn der Wahlzeit des Stadtrates der Jugendhilfeausschuss neu zu bilden. Grundlage hierfür sind das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57), sowie das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 697), und die Satzung für das Jugendamt der Stadt Erlangen vom 25.06.2025.

Dem Jugendhilfeausschuss (JHA) gehören an:

Als stimmberechtigte Mitglieder:

1.      Der*die Vorsitzende,

2.      sechs Mitglieder des Stadtrats,

3.      zwei vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

4.      sechs auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer.

Als beratende Mitglieder:

1.      der*die Leiter*in des Jugendamtes,

2.      ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter*in tätig ist und von dem*der Leiter*in des zuständigen Amtsgerichts benannt wird,

3.      ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung, das von der fachlichen Leitung des zuständigen staatlichen Schulamts benannt wird,

4.      jeweils ein*e Bedienstete*r der zuständigen Arbeitsagentur und des zuständigen Jobcenters, der*die von der Leitung der zuständigen Arbeitsagentur und der Leitung des zuständigen Jobcenters benannt wird,

5.      eine Fachkraft, die in der Beratung im Sinne des§ 28 SGB VIII tätig ist. Die Benennung erfolgt gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 2 AGSG,

6.      der*die für den Jugendamtsbezirk zuständige Gleichstellungsbeauftragte,

7.      ein*e Polizeibeamter*in, der*die von der zuständigen Polizeidirektion benannt wird,

8.      der*die Vorsitzende des Stadtjugendrings oder eine von ihm*ihr beauftragte Person, sofern der*die Vorsitzende des Stadtjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört,

9.      ein Mitglied aus dem Bereich der katholischen Kirche,

10.  ein Mitglied aus dem Bereich der evangelischen Kirche,

11.  ein Mitglied aus dem Kreis der nach§ 4a SGB VIII gebildeten selbstorganisierten Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung junger Menschen und ihrer Familien, insbesondere von Leistungsberechtigten nach dem achten Sozialgesetzbuch

Für die unter 11. benannten Personen liegen derzeit noch keine abgestimmten Vorschläge vor. Der Jugendhilfeausschuss wird diese in seiner Sitzung am 16.07.2026 beraten. Im Stadtrat wird daraufhin im Folgenden eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen.

Die o.g. beratenden Mitglieder (Anlage 3) werden bestellt.

Stimmberechtigte Mitglieder:

Mit amtlicher Bekanntmachung vom 02.04.2026 in den Amtlichen Seiten der Stadt Erlangen

(Nr. 7/2026) und im Rathausreport- dem städtischen Medieninformationsdienst- vom 01.04.2026

bat die Verwaltung des Jugendamts um Einreichung von Vorschlägen für die stimmberechtigten

Mitglieder der in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer und für die Vertreterinnen und

Vertreter der in Erlangen wirkenden, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Des Weiteren wurden bewährte Kooperationspartner direkt kontaktiert und über ihre Wünsche zur Vertretung im JHA befragt.

Nach Art. 18 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist für Anlage 2 eine Anhörung des Stadtjugendrings erforderlich. Diese ist erfolgt, Anlage 2 wurde mit dem Stadtjugendring abgestimmt.

Auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern bei der Besetzung der stimmberechtigten Mitglieder des JHA wurde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen hingewirkt.

Dem Jugendamt gingen im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens Vorschläge für zwei in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer zu; dies entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl.

Ferner gingen dem Jugendamt im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens sieben Vorschläge für Vertreter*innen der in Erlangen tätigen, anerkannten Trägern der Jugendhilfe zu. Aus diesen sind gemäß Art 18 AGSG sechs für den Ausschuss zu wählen. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung (Art. 17 Abs. 2 Satz 3 AGSG).

Beratende Mitglieder:

Die im Ausschuss nach Art 19 AGSG sowie der Satzung für des Jugendamt der Stadt Erlangen vorgesehenen Organisationen haben ein Mitglied und eine*n Stellvertreter*in benannt bzw. werden diese zeitnah nachbenennen.

Die Evangelisch-Reformierte Kirche, die in den vorangegangen Sitzungsperioden jeweils eine*n Vertreter*in in den Ausschuss entsandt hatte, wird in der Wahlperiode 2026-2032 auf die Entsendung eines Beratenden Mitgliedes in den JHA verzichten.

Die beratenden Mitglieder sind ebenfalls in einer Liste (Anlage 3) zusammengefasst.

Weitere, besondere Sitzungsteilnehmer*innen

Dem Ausländer- und Integrationsbeirat, dem Jugendparlament, dem Forum Behinderter Menschen in Erlangen, der kommunalen Jugendpflege, der islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen und der Jüdischen Kultusgemeinde Erlangen wird ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht im öffentlichen Teil der Sitzungen eingeräumt.

Über eine Anwesenheit im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ausschuss jeweils unter Würdigung der besonderen Umstände im Einzelfall. Die Vertreter*innen dieser Gremien und Organisationen sind in Anlage 4 ersichtlich.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Jugendhilfeausschuss kommt etwa 6-mal im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen, die regelmäßig donnerstags ab 16:00 Uhr im Ratssaal stattfinden.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

12,50€ je Person und Sitzungsteilnahme

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

12,50€ je Person und Sitzungsteilnahme €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

   bzw. im Budget von Amt 13 auf Kst 130090/KTr11110010/Sk542121     

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:           

·         Vorschlagsliste der stimmberechtigten in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer (Anlage 1)

·         Vorschlagsliste der stimmberechtigten Verbandsvertreter*innen (Anlage 2)

·         Liste der beratenden Mitglieder (Anlage 3)

·         Liste der weiteren, besonderen Sitzungsteilnehmer/innen (Anlage 4)