Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Folge der Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen
Der
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird ermächtigt, Kredite für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für die in der Anlage aufgeführten
Maßnahmen in dem von der
Regierung von Mittelfranken genehmigten Volumen aufzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausgangslage
In der sog. haushaltslosen Zeit darf die Gemeinde gem. Art. 69 Abs. 2 Satz 1
Bayerische
Gemeindeordnung (GO) Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des durchschnittlichen
Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Die Regelung
findet für Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit gleichermaßen
Anwendung. Für den EBE errechnet sich danach für das Haushaltsjahr 2026 ein
zulässiges Kreditaufnahmevolumen von 3.921.300 EUR.
Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen. Die Erhöhung bedarf nach Art. 69 Abs. 4 Satz 1 GO der Genehmigung. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Der Kreditbedarf 2026 für die in der Anlage aufgeführten Einzelmaßnahmen des EBE beläuft sich auf insgesamt 26.563.000 EUR. Aus den Jahren 2023 und 2024 stehen nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen in Höhe von 15.930.985 EUR zur Verfügung, sodass die Stadtkämmerei bei der Regierung von Mittelfranken einen Antrag auf Einzelgenehmigung einer Kreditaufnahme in Höhe von 10.632.015 EUR gestellt hat.
Die Abwasserentsorgung als Pflichtaufgabe der Gemeinde gem. § 56 WHG und Art. 34 BayWG umfasst die Gesamtheit der Abwassersammlung und -reinigung. Diese beinhaltet insbesondere den Betrieb eines dichten Kanalnetzes sowie die auflagengerechte Reinigung des Schmutzwassers. Zusätzlich erfüllt der EBE gem. Zweckvereinbarungen auch die Pflichtaufgabe der Abwasserreinigung für die angeschlossenen Umlandgemeinden und Zweckverbände.
Der EBE finanziert sich vollständig aus Beiträgen und Gebühren. Im Jahr 2024 wurde die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für den 4-jährigen Kalkulationszeitraum 2025 – 2028 neu kalkuliert, vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und vom Stadtrat beschlossen. Alle Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2026 sind in die aktuelle Gebühr einkalkuliert und somit unabhängig vom städtischen Haushalt finanziert.
Das Investitionsprogramm wird jeweils mit Erstellung des Wirtschaftsplans aktualisiert und fortgeschrieben.
Sämtliche Kreditaufnahmen, für die die Regierung von Mittelfranken eine Einzelgenehmigung erteilt, sind in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken vom Stadtrat beschlussfähig zu behandeln.
Erläuterung der Maßnahmen
Das Investitionsprogramm 2026 beinhaltet im Wesentlichen Investitionen zur Abwasserreinigung, Abwassersammlung und für Sonderbauwerke im Kanalnetz. Die verschiedenen Maßnahmen im Kanalnetz dienen der Dichtigkeit der Kanäle und stellen den Betrieb eines rechtskonformen Kanalnetzes sicher. Bei den Maßnahmen Sonderbauwerke und Pumpstationen werden wasserrechtliche Auflagen umgesetzt, für die zudem Umsetzungsfristen gelten.
Zu nennen ist hier der Neubau des Überlaufbeckens Eltersdorf, welches in 2 Bauabschnitten errichtet wird und voll mit der Abwasserabgabe verrechnet wird. Der 1. Bauabschnitt konnte bereits im Frühjahr 2026 in Betrieb genommen werden.
Daneben ist die Gesamtmaßnahme Ausbaukonzept 2030 mit dem weiteren Ausbau des Klärwerks und der Realisierung einer 4. Reinigungsstufe besonders zu nennen.
Das Projekt 4. Reinigungsstufe hat ein Investitionsvolumen von 33.700.000 EUR und hat im Jahr 2024 mit dem Bau der neuen Gasbehälter 3+4 begonnen. Im Folgejahr 2025 wurde mit den Baumaßnahmen zur Ozonung begonnen. Mit den Umbauarbeiten am Abwasserfilter zur Umnutzung mit granulierter Aktivkohle wurde im Jahr 2026 begonnen.
Die Maßnahme wird gem. Förderbescheid vom Freistaat Bayern mit max. 15.000.000 EUR bis 2028 (Ende des Kalkulationszeitraum) gefördert. Diese hohe Förderquote gilt jedoch nur, wenn die Investitionen auch wirklich wie geplant in den Jahren 2024 – 2028 getätigt werden. Insgesamt hat der EBE aus dem Sonderförderprogramm AWVIER für die Jahre 2024 und 2025 bereits 6.783.388 EUR erhalten.
Der gesamte Investitionsplan 2026 mit Erläuterungen und Begründungen ist in Anlage beigefügt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu dem von der Regierung von Mittelfranken genehmigten und vom Stadtrat beschlossenen Volumen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Abschluss von Kreditverträgen.
Anlagen: Übersicht Einzelmaßnahmen
Wirtschaftsplan 2026 mit Investitionsprogramm
