Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der ESTW Kabelverlegung in Alterlangen- Lerchenbühl, Dompfaffstraße, Schobertweg und Kosbacher Weg
Vorlage
66/322/2026
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Straßen Lerchenbühl, Dompfaffstraße, Schobertweg und Kosbacher Weg wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung vorzubereiten und diese gemeinsam mit ESTW zu realisieren.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend und die betriebsübliche Nutzungsdauer wird überschritten. Dem daraus resultierenden Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungserdkabel ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.

Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen sind in den 60-er Jahren errichtet und liegen deutlich über der betriebsüblichen Nutzungsdauer. Aufgrund des sehr hohen Alters der Betonmaste und des Straßenbeleuchtungskabel ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den o.g. Straßen dringend notwendig. Die Verkehrssicherheit der veralteten Anlagenteile ist nur noch eingeschränkt gegeben. Durch die gemeinsame Maßnahme mit ESTW entstehen Synergien und Kosteneinsparungen. Es wird mit einer Kosteneinsparung im Vergleich zu einer selbst ausgeschriebenen Maßnahme gerechnet. Zudem werden auch die Einschränkungen für den Verkehr und die Anwohner durch die gemeinsame Maßnahme reduziert.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Beleuchtungsanlagen werden entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Dies hat zur Folge, dass die vorhandene und überalterte Anlage vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil neuen Maststandorten ersetzt wird. Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED- Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Die Montage der Leuchten erfolgt auf Alumasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,5 m.

Gleichzeitig werden auch die störanfälligen überalterten Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Es werden dabei ca. 800m Straßenbeleuchtungskabel neu verlegt und 25 Leuchtstellen neu errichtet.

Um noch ein zusätzliches Einsparpotenzial zu erreichen, wird das Erlanger Dimmkonzept umgesetzt.  Durch die Neufassung der DIN 13201 vom September 2021 können die sich während der Dunkelstunden ergebenden Änderungen der Anwendungs- und Umgebungsbedingungen auch in die Parameterwerte bzw. die Bemessungsgrößen einfließen. Somit können die Anforderungen an die Beleuchtung, also die Beleuchtungsklasse, zielgerichtet und zeitgesteuert angepasst bzw. geändert werden. Diese neu eingeführte Möglichkeit erlaubt es Veränderungen der Beleuchtungsklasse während der Betriebsstunden einzuführen und so die Beleuchtungsanlage entsprechend angepasst zu betreiben.

Basierend auf diesen Möglichkeiten wurden für permanent zu betreibende Beleuchtungsanlagen unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastungen während der Dunkelstunden 3 Dimmstufen entwickelt die bei neuen LED-Leuchten umgesetzt werden.

Mit der Wahl der Beleuchtungsklassen für vorgenannte Verkehrszustände wurden die Dimmstufen und die damit verbundenen Betriebszeiten als Beleuchtungskonzept für einzelne Straßenkategorien festgelegt. Trotz dieser Dimmstufen und der Leistungsreduzierung ist die normgerechte und sicherheitsrelevante Grundbeleuchtung weiterhin vorhanden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entsprechend der beschlossenen Entwurfsplanung wird die bauliche Umsetzung im Sommer/ Herbst 2026 vorbereitet und umgesetzt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Terminplanung und Projektorganisation gemeinsam mit ESTW erforderlich.  
Die Vorgaben des Art. 69 GO über die vorläufige Haushaltsführung werden eingehalten.

Aufgrund der Einschränkung der Verkehrssicherheit sind kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen. Eine Verschiebung der Maßnahme ist nicht möglich, da Synergien nur bei zeitgleicher Umsetzung genutzt werden können und die Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Standsicherheit notwendig ist.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 300.000 €

bei IPNr.: 541.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.  541.604

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:

Übersichtslageplan

Entwurfsplanung zur Mitverlegung in Alterlangen