Bedarfsbeschluss gemäß DA Bau 5.3
Die Verwaltung wird beauftragt den Ersatzneubau der Essenbacher Brücke vorzubereiten, die notwendigen Planungsleistungen zu vergeben und die erforderlichen Investitionsmittel im Investitionsprogramm des Amtes 66 für die Jahre 2027 – 2028 anzumelden.
Die Umsetzung der Maßnahme wird durch das Tiefbauamt der Stadt Erlangen als Baulastträger durchgeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Essenbacher Brücke, eine
Überführung der Bayreuther Straße über die Schwabach, stellt eine wichtige
Verbindung in den Erlanger Norden dar. Die Brücke wird regelmäßig im Rahmen der
Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf ihre Verkehrssicherheit, Standfestigkeit und
Dauerhaftigkeit geprüft. Zuletzt hatte sich die Bauwerksnote immer weiter
verschlechtert. Bei der letzten regelmäßigen Prüfung am 17.06.2025 durch Zetcon
Ingenieure wurde der Zustand der Brücke mit der Note 2,8 bewertet. Als Maßnahme
wurde vom Prüfer die Sanierung der Kappen einschl. der Gesimse aufgrund der zu
niedrigen und gekippten Bordsteine, der verdrückten und gerissenen
Pflasteroberfläche der Kappen mit den vielfachen offenen Stellen empfohlen.
Weitere Schäden wie Betonabplatzungen, Korrosionsschäden, Geländerschäden,
festsitzende Lager, Fehlstellen in den Fugenfüllungen und ausgespülten
Uferbefestigungen zeigen weiteren dringenden Sanierungsbedarf.
Eine Ursache des Schadensbildes an den Brückenkappen ist die Befahrung mit
Fahrzeugen. Durch die niedrigen Bordsteine im Bestand kann die Überfahrung
nicht sicher verhindert werden. Die Kragarme des Bauwerkes aus dem Jahr 1954
wurden damals mit einer Verkehrslast von 5 KN / m² bemessen und sind für die
Lastaufnahme durch Befahrung nicht ausgelegt. Um eine ausreichende
Verkehrssicherheit zu erreichen, muss das Auffahren baulich über höhere Kappen
verhindert werden. Für eine Kappenerhöhung im Bestand sind keine ausreichenden
Lastreserven in der Brückenkonstruktion vorhanden.
Das Bauwerk „Essenbacher Brücke“ wurde im Jahr 1954 als Straßenbrücke aus
Spannbeton im Zuge der B4 errichtet. Der
Spannbetonüberbau besteht aus dem 6,00m breiten Hauptträger und beiden i. M.
3,75 m weit auskragenden Gehwegkonsolen. Die Stärke des Hauptträgers beträgt in
Brückenmitte d=1,00m und vermindert sich gegen die Auflager zu auf ca. d=0,93m.
Die Konsole ist im Anschnitt 0,30 m stark. Die Brücke ist in Querrichtung
schlaff bewehrt. In Längsrichtung wurde nach Bestandsunterlagen eine
Vorspannung nach dem System „Magnel“ eingebaut. Hierbei handelt es sich um
Vorspannung gegen den erhärteten Beton mit nachträglichem Verbund, und zwar um
beschränkte Vorspannung, da nur geringe Zugspannungen im Beton zugelassen
wurden. Das System hat aktuell keine bauaufsichtliche Zulassung durch das
Deutsche Institut für Bautechnik. Aus einer Untersuchung der Obersten
Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern aus dem Jahr 2006 hat
sich jedoch ergeben das ein plötzliches Versagen der Konstruktion aufgrund
möglicher Auswirkung der Spannungsrisskorrosion bei dem genannten Spannstahl
nicht gegeben ist. Ein Restrisiko für ein Versagen der Brücke durch
Spannungsrisskorrosion aufgrund von damaligen Baustellenbedingungen, Verwendung
von ungeeigneten Materialien, Fehlstellen im Verpressmörtel oder der Umhüllung
der Ankerköpfe kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Brücke befindet sich mit 72 Jahren in einem fortgeschrittenen
Bauwerksalter. Ein Brückenüberbau aus Spannbeton hat eine theoretische
Nutzungsdauer von 70 Jahren. Widerlager aus Stahlbeton haben eine theoretische
Nutzungsdauer von 100 Jahren. Größere Sanierungsinvestitionen sind aufgrund der
nur beschränkt möglichen Verlängerung der Nutzungsdauer nicht wirtschaftlich.
Als gemeinsame Maßnahme mit der Stadt Erlangen wird seitens des
Wasserwirtschaftsamtes der Hochwasserschutz an der Schwabach verbessert. Die
Essenbacher Brücke befindet sich mitten in dem vorgesehen Maßnahmenumgriff und
ist selbst von der Maßnahme betroffen. So müsste z.B. der Brückenüberbau gegen
Verschieben im Hochwasserfall gesichert werden. Im Anstrombereich des
Hochwassers befindet sich zudem eine Gasleitung an der Brücke deren Gefährdung
im Hochwasserfall noch geprüft werden muss. Mit der Maßnahme ist es vorgesehen
die Wände des Hochwasserschutzes dicht an die Brücke anzuschließen. Im Falle
eines späteren Brückenneubaus müsste ein Teil des Hochwasserschutzes
zurückgebaut und anschließend wieder errichtet werden. In einer späteren
Bauzeit der Brücke ist der Hochwasserschutz mit vertretbarem finanziellem
Aufwand nicht im vorgesehenen Niveau aufrecht zu erhalten. Diese Punkte
sprechen für die Umsetzung eines Brückenersatzneubaus zeitgleich mit dem
Projekt Hochwasserschutz Schwabach.
Im Zuge des Hochwasserschutzes Schwabach ist es auch vorgesehen die
Freiraumgestaltung im Bereich Haagstraße und auf der gegenüberliegenden
Uferseite zu verbessern. Eine harmonische Einbindung der Brücke in das Umfeld
lässt sich besser bei einer gleichzeitigen Maßnahme umsetzen als bei einem
Ersatzneubau zu einem späteren Zeitpunkt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In einem ersten Schritt soll ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragt werden, welches auf Basis der vorhandenen Rahmenbedingungen verschiedene Varianten untersucht und ausarbeitet. Auf dieser Basis wird die Verwaltung Art- und Maßnahmenumfang vorschlagen und die Umsetzung vorbereiten.
Die bauliche Umsetzung soll 2027/2028 abgestimmt auf die Baumaßnahme Hochwasserfreilegung der Schwabach erfolgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Zur Erneuerung der Brücke werden 2026 die erforderlichen Planungsleistungen vergeben.
Mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg werden die Randbedingungen für einen neuen Brückenüberbau abgestimmt.
Im Zuge der Planung werden die
Belange der angedachten Hochwasserfreilegung der Schwabach im Bereich der
Einmündung der Schwabach in die Regnitz bis ca. zu Fluss-km 0+860 der Schwabach
im Stadtgebiet Erlangen berücksichtigt.
Im Rahmen der Planung werden Mitfinanzierungsmöglichkeiten über das Projekt
Hochwasserschutz und mögliche Förderungen bei einer Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse mit geprüft.
Die Vorgaben des Art. 69 GO über die vorläufige Haushaltsführung werden eingehalten.
Aufgrund der Gefährdung der Verkehrssicherheit sind kurzfristig und dringend Maßnahmen zu ergreifen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: 541.803 |
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2026 Planungsmittel: |
100.000,00 € (brutto) |
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2027 Planungsmittel: |
40.000,00 € (brutto) |
bei Sachkonto: |
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2027 Baumittel: |
1.614.000,00
€(brutto) |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.541.803: nur Planungsmittel 2026
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden: Planungsmittel 2027 und Baumittel
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: 1.
Übersichtsplan
2.
Ansichtsfoto
