Betreff
Pilotprojekt Schulstraße Liegnitzer Straße – Abschnitt Michael-Poeschke Schule / Otfried-Preußler-Schule: Evaluation und weiteres Vorgehen
Vorlage
613/384/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, 

a.       die Anzahl der Kfz-Durchfahrten zu den Sperrzeiten langfristig und auf das notwendige Maß zu reduzieren.

b.       die Maßnahmen zur Nachbesserung der Schulstraße, insbesondere die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung einschließlich provisorischer Einengungen, zum Schuljahr 2026/2027, vorbehaltlich der finanziellen und personellen Ressourcen von Amt 66 umzusetzen. 

c.       die Evaluation bis Ende 2026 fortzuführen und dem UVPA anschließend einen Schlussbericht vorzulegen

d.       die Ergebnisse für ein Handlungskonzept „Schulstraßen“ aufzubereiten, um eine mögliche Übertragung auf weitere Grundschulstandorte vorzubereiten.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der UVPA hatte mit Beschluss vom 23.09.2025 (Vorlagennr. 613/344/2025) die Einrichtung der ersten Erlanger Schulstraße in der Liegnitzer Straße als Pilotprojekt beschlossen. Ziel war es, den KfzVerkehr sowie gefährliche Situationen insbesondere durch Ein- und Ausparken über den Gehweg im Umfeld der MichaelPoeschkeGrundschule, der OtfriedPreußlerSchule und des Kinderzentrums„Thomizil“ zu verringern und die aktive Mobilität der Schulkinder langfristig zu fördern.

Seit Einführung am 16.09.2025 gilt in der Liegnitzer Straße im Abschnitt Michael-Poeschke-Schule / Otfried-Preußler-Schule ein Durchfahrtsverbot gemäß VZ 260 an Schultagen zu folgenden Zeiten:

          07:30 – 08:15 Uhr

          12:15 – 13:15 Uhr

          15:30 – 16:30 Uhr

Das Durchfahrtsverbot gilt mit dem Zusatz „Bewohner frei“. Ausnahmen für die Befahrung während der Sperrzeiten bestehen insbesondere für Lehr- und pädagogisches Personal sowie z. B. für Pflegedienste.

Die Einführung wurde durch eine intensive Kommunikationskampagne unter Einbindung aller Beteiligten, insbesondere der Eltern, begleitet. Diese umfasste unter anderem einen Internetauftritt, Flyer, Informationsveranstaltungen und Rundbriefe. Die Polizei begleitete und überwachte die Einführungsphase in den ersten Wochen vor Ort und führte anschließend regelmäßig stichprobenartige Kontrollen durch.

Ergebnisse der Evaluation (Stand April 2026)

Eine kontinuierliche kamerabasierte Vorher-Nachher-Betrachtung sowie regelmäßige Vor-Ort Beobachtungen zeigen folgende Ergebnisse:

          Der Kfz-Verkehr wurde im betroffenen Abschnitt während der Sperrzeiten durchschnittlich um 60 bis 70 % reduziert, siehe Anlage 1. Damit einhergehend haben sich auch Gehwegüberfahrten und gefährliche Situationen für Kinder auf dem Gehweg deutlich verringert.

          Die Regelung wird insbesondere morgens überwiegend befolgt, mittags und nachmittags bestehen teilweise deutliche Defizite. Neben Hol- und Bringverkehren tritt auch Durchfahrtsverkehr zu den Sperrzeiten auf.

          Die Erhebungen zeigen eine Verlagerung des Hol- und Bringverkehrs insbesondere in den Bereich der Einmündung Marienbader Straße / Liegnitzer Straße.

          Aufgrund der großen Zahl an Lehrkräften und pädagogischem Personal in den Einrichtungen wurden eine hohe Zahl an Ausnahmegenehmigungen ausgestellt (ca. 170).

          Kontrollen durch die Polizei sind weiterhin erforderlich, um die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung sicherzustellen.

Rückmeldungen der beteiligten Einrichtungen und Akteure zeigen insgesamt eine positive Bewertung der Schulstraße. Schulen, Kindertageseinrichtung, Elternbeirat und Schulamt berichten von einer deutlichen Verbesserung der Situation und sprechen sich für den Fortbestand der Schulstraßenregelung aus. Die Polizei und Schule regen zugleich Nachbesserungen an, u.a. um illegale Durchfahrten weiter zu reduzieren.

Ein weiterhin bestehendes Problem ist die geringe Nutzung der vorhandenen Hol- und Bringzone an der Theodor-Heuss-Anlage. Diese soll künftig in den Bereich vor Liegnitzer Straße 1 bzw. an die Kreuzung Marienbader Straße / Liegnitzer Straße verlegt und zeitlich an die Sperrzeiten angepasst werden. Der Bereich wird in der Praxis derzeit bereits verstärkt für Hol- und Bringvorgänge genutzt.

2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine engmaschigere Kontrolle durch die Polizei kann absehbar nicht gewährleistet werden. Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten wird es weiterhin bei stichprobenartigen Kontrollen bleiben. Um die Befolgung der Regelung auch langfristig ohne engmaschige Kontrolle zu verbessern, sind ergänzende Maßnahmen erforderlich.

Zur Erhöhung der Befolgungsquote und zur dauerhaften Entlastung des Straßenabschnitts sowie insbesondere des Gehwegs von Kfz-Verkehr werden folgende Nachbesserungen zeitlich gestaffelt umgesetzt:

-          Verlegung der Hol- und Bringzone in den Bereich Liegnitzer Straße 1 - sobald wie möglich

-          Rückversetzen der Parkplätze im Schuleingangsbereich der Michael-Poeschke-Schule vor den Gehweg - sobald wie möglich

-          Einbahnstraßenregelung (Ost → West) im Pilotabschnitt als Ergänzung zur Schulstraße - ab Schuljahr 2026/27; vorbehaltlich der finanziellen und personellen Ressourcen beim Amt 66

-          Provisorisch Einengung an der westlichen Einmündung Marienbader Straße / Liegnitzer Straße zur Verhinderung von Gegenverkehr - Umsetzung zeitgleich mit Einbahnstraßenregelung

-          Zur langfristigen Etablierung ist eine Entsiegelung, zu prüfen z.B. Grünfläche oder Baumscheibe – langfristig (nicht in den Kosten enthalten)

-          Kontinuierliche Evaluation nach Umsetzung der Maßnahmen - bis Ende 2026

-          Überprüfung der Ausnahmegenehmigungen: Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird in enger Abstimmung mit den Schulen und dem Kinderhaus geprüft, ob Zufahrten des Personals während der Sperrzeiten weiter reduziert oder vermieden werden können.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Zwischenergebnisse und die geplanten Anpassungen werden jeweils mit den Beteiligten, insbesondere den Schulen, dem Kinderhaus Thomizil, der Elternschaft, der Polizei und dem Stadtteilbeirat, abgestimmt.

Sollte die Schulstraße auch nach Umsetzung der vorgesehenen Nachbesserungen nicht die angestrebte Verkehrsreduktion während der Sperrzeiten bewirken, ist in einem weiteren Schritt der Einsatz physischer Zufahrtsbeschränkungen zu prüfen.

Übertragbarkeit / Ausblick

Das Pilotprojekt Schulstraße ist nicht uneingeschränkt auf andere Standorte übertragbar. Die Eignung hängt von einer Vielzahl standortspezifischer Faktoren ab, insbesondere von der Lage der Schule, der örtlichen Verkehrssituation, bestehenden Zufahrtsnotwendigkeiten sowie der Bereitschaft von Schule und Elternschaft zur Mitwirkung. Daher ist für jeden weiteren Standort eine individuelle Prüfung erforderlich. Die Einführung einer Schulstraße stellt dabei nur eines von mehreren möglichen Instrumenten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Schulumfeld dar.

Aufgrund des hohen Personalaufwands ist nach derzeitiger Einschätzung pro Jahr maximal eine weitere Schulstraße realisierbar. Die Einrichtung erfordert erhebliche personelle Ressourcen sowohl aufseiten der Stadtverwaltung als auch bei der Polizei. Da die Polizei zu Beginn des Schuljahres an mehreren Grundschulen ohnehin verstärkt präsent ist, bietet sich dieser Zeitraum für die Einführung einer weiteren Schulstraße an. Eine nächste Umsetzung wäre daher frühestens zum Schuljahresbeginn 2027/2028 realistisch. Außerhalb dieses Zeitfensters stehen vonseiten der Polizei voraussichtlich nicht die erforderlichen Personalkapazitäten zur Verfügung, um die verkehrsrechtliche Anordnung in der Einführungsphase angemessen zu begleiten.

Die bisherigen Ergebnisse bestätigen grundsätzlich den Ansatz der Schulstraße in Verbindung mit einer intensiven Kommunikationskampagne im Vorfeld der Einführung. Zugleich zeigen sie weiteren Nachbesserungsbedarf, insbesondere zur Reduzierung illegaler Zu- und Durchfahrten während der Sperrzeiten. Polizei und Straßenverkehrsbehörde weisen auf eine begrenzt positive Wirkung hin. Um die Verkehrssicherheit für Kinder dauerhaft und weiter zu erhöhen, werden die genannten ergänzenden Maßnahmen schrittweise umgesetzt und anschließend evaluiert.

Nach Abschluss der Evaluation Anfang 2027 kann die Übertragung auf weitere geeignete Schulstandorte geprüft werden.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Ca. 3.600 €

bei Sachkonto:

beiPersonalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Evaluation der Schulstraße - Liegnitzer Straße - Stand 05-2026