Für die Dauer der Wahlzeit des Oberbürgermeisters von 2026 bis 2032 werden als weitere Stellvertretungen benannt:
1. Vorsitzende Person der CSU-Fraktion
2. Vorsitzende Person der Fraktion Grüne/Grüne Liste
3. Vorsitzende Person der SPD-Fraktion
4. Vorsitzende Person der Fraktion erli
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters für die Wahlzeit von 2026 bis 2032 wird geregelt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats wird die Vertretung des Oberbürgermeisters geregelt. Eine Vorbesprechung erfolgte in im Rahmen der Sitzung des Ältestenrats am 15.04.2026.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung bestimmt der Stadtrat aus der Mitte der Stadtratsmitglieder die weiteren Stellvertretungen des Oberbürgermeisters; die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
In den letzten Wahlperiode hat sich die Zahl von vier weiteren Stellvertretern bewährt. Die Bestellung von vorsitzenden Personen der Fraktionen soll ebenfalls wie in den vorangegangenen Wahlperioden erfolgen, da es sich auch so bewährt hat. Es wird daher vorgeschlagen, die vorsitzenden Personen der im Stadtrat vertretenen 4 größten Fraktionen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke zu bestellen. Weitere Stellvertretungen sind nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht erforderlich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
