Betreff
Geschäftsbereich, Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der/des zweiten weiteren Bürgermeister*in
Vorlage
11/072/2026
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1. Der Geschäftsbereich der/des zweiten weiteren berufsmäßigen Bürgermeister*in (BM III) umfasst die Aufgaben des ab 21.05.2026 neu gegliederten Referates VIII. 

2. Das Grundgehalt bemisst sich nach Besoldungsgruppe B 5 BayBesG.

3. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung richtet sich nach Art. 46 i. V. m. Anlage 2 KWBG. Sie wird auf die Obergrenze der genannten Beträge festgesetzt.

4.  Die Wahlhandlung erfolgt in der Stadtratssitzung am 20.05.2026.


Zu 1. :

Der Geschäftsbereich der/des zweiten weiteren berufsmäßigen Bürgermeister*in (BM III) umfasst die Aufgaben des Referates VIII gemäß dem Beschluss über die Referatsneugliederung 2026 vom 12.05.2026. Der Stadtrat kann die Zuweisung der Aufgabengebiete durch Beschluss ändern.

Zu 2.:

Bei der/dem zweiten weiteren berufsmäßigen Bürgermeister*in richtet sich die Höhe der Besoldung nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 KWBG. Die Einstufung in eine der beiden in Anlage 1 ausgewiesenen Besoldungsgruppen erfolgt nach sachgerechter Bewertung der mit dem Amt verbundenen Anforderungen. Es wird vorgeschlagen die Einstufung in die Besoldungsgruppe B 5 vorzunehmen. Die Besoldung muss durch Beschluss festgelegt werden.

Zu 3.:

Die/Der zweite weitere berufsmäßige Bürgermeister*in erhält als Beamt*in auf Zeit für die sich durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Diese muss zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festgesetzt werden.
Den Festlegungen in der Vergangenheit entsprechend, wird die Dienstaufwandsentschädigung gem. Art. 46 Abs. 2 und Abs. 3 KWBG auf die Obergrenze der in Anlage 2 KWBG für weitere Bürgermeister*innen in kreisfreien Gemeinden über 100.000 Einwohner genannten Beträge festgelegt.

Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             nein