Als Vertretung der Stadt Erlangen bei der Vollversammlung
des Bayerischen Städtetags werden folgende Personen benannt, um im Jahr 2026
die drei Stimmen der Stadt Erlangen zu besetzen:
Für die CSU Stadtratsfraktion Christian Lehrmann
Für die Grüne Liste Stadtratsfraktion Dr. Christian Eichenmüller
Oberbürgermeister Jörg Volleth nimmt den dritten Sitz der Stadt Erlangen in Anspruch.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen nimmt ihr Vertretungsrecht in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages in Anspruch.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen verfügt in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages über insgesamt drei Stimmen. Die Vertreter der Stadt Erlangen müssen zur Vorbereitung der Jahrestagung am 08. und 09. Juli 2026 in Landshut spätestens bis zum 19. Mai 2026 benannt werden (eine Fristverlängerung bis 21. Mai ist mit dem Bayerischen Städtetag abgestimmt). Dies macht eine Beschlussfassung in der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 20. Mai 2026 zwingend erforderlich.
Nach der Satzung des Bayerischen Städtetages hat die Stadt Erlangen mit 115.928 Einwohnern in der Vollversammlung drei Stimmen. (1 Stimme pro angefangene 50.000 Einwohner; Stichtag 31.12.2024.)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ein Sitz wird von
Oberbürgermeister Jörg Volleth in Anspruch genommen.
Die beiden jeweils anderen Sitze werden im Jahr 2026 durch die beiden größten
Fraktionen im Erlanger Stadtrat besetzt, d.h. die CSU Fraktion und die Fraktion
Grüne / GL benennen je eine Vertretung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
