- Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.
- Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
Ältestenrat 11
Mitglieder
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 14
Mitglieder
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
Werkausschuss EB 77 14
Mitglieder
Bauausschuss / Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen 11
Mitglieder
Kultur- und Freizeitausschuss 11
Mitglieder
Bildungsausschuss 11
Mitglieder
Revisionsausschuss 6 Mitglieder
Sportausschuss 11
Mitglieder
Sozial- und Gesundheitsausschuss 11
Mitglieder
Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt) 6 Mitglieder
- Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und
Gruppierungen wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
- Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 zur Kenntnis gegeben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadtratsarbeit wird durch
die Bildung von Ausschüssen erleichtert. Auch in sonstigen
Gremien sind Stadtratsmitglieder aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen
vertreten.
Nach der bisherigen Praxis
übernimmt der Stadtrat vorbehaltlich späterer Änderungen die
bisherige Zuständigkeitsregelung der Ausschüsse.
Die Zuständigkeit und Stärke der
sonstigen Gremien, in die Stadtratsmitglieder delegiert
werden, unterliegt nur in einigen Fällen der Disposition des Stadtrates. Die
Besetzung erfolgt in
Absprache mit Fraktionen und Gruppierungen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Stärkeverhältnis im Stadtrat wird durch die Anwendung des Verfahrens Hare/Niemeyer verkleinert in Ausschüssen dargestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verteilung der Sitze erfolgt
nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Erlangen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Verteilung der Sitze in den
Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
2. Vorsitzende und stellv. Vorsitzende in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
