Betreff
Beschlussfassung über die Zahl, Stärke und den Vorsitz der Stadtratsausschüsse und sonstigen Gremien
Vorlage
13/275/2026
Aktenzeichen
OBM/13/PS007, T. 2306
Art
Beschlussvorlage

  1. Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.

  1. Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:


Ältestenrat                                                                             11 Mitglieder
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss                             14 Mitglieder
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
Werkausschuss EB 77                                                                     14 Mitglieder
Bauausschuss / Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen                           11 Mitglieder
Kultur- und Freizeitausschuss                                                         11 Mitglieder
Bildungsausschuss                                                              11 Mitglieder
Revisionsausschuss                                                              6 Mitglieder
Sportausschuss                                                                    11 Mitglieder
Sozial- und Gesundheitsausschuss                                     11 Mitglieder
Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt)                          6 Mitglieder

  1. Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppierungen wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

  2. Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 zur Kenntnis gegeben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadtratsarbeit wird durch die Bildung von Ausschüssen erleichtert. Auch in sonstigen
Gremien sind Stadtratsmitglieder aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen vertreten.

Nach der bisherigen Praxis übernimmt der Stadtrat vorbehaltlich späterer Änderungen die
bisherige Zuständigkeitsregelung der Ausschüsse.


Die Zuständigkeit und Stärke der sonstigen Gremien, in die Stadtratsmitglieder delegiert
werden, unterliegt nur in einigen Fällen der Disposition des Stadtrates. Die Besetzung erfolgt in
Absprache mit Fraktionen und Gruppierungen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Stärkeverhältnis im Stadtrat wird durch die Anwendung des Verfahrens Hare/Niemeyer verkleinert in Ausschüssen dargestellt.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verteilung der Sitze erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Erlangen.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien

2. Vorsitzende und stellv. Vorsitzende in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien