Betreff
Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
Vorlage
13-2/289/2026
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Vorlage Ältestenrat

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Wahlperiode 2020 bis 2026 gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter Beachtung der an der konstituierenden Stadtratssitzung gefassten
Einzelbeschlüsse weiter. 

Die Verwaltung wird beauftragt in die nächste oder übernächste Sitzung des Ältestenrats einen
Verfahrens- und Zeitplan für die Neufassung der Geschäftsordnung einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat Erlangen hat eine gültige Geschäftsordnung.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2020 bis 2026 gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen
Geschäftsordnung unter Beachtung der in der konstituierenden Stadtratssitzung gefassten
Einzelbeschlüsse weiter.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung gemäß Art. 45 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung.

Die Geschäftsordnung wird nach der bisherigen Praxis in der Folge der Konstituierung des neuen Stadtrates überarbeitet. Es wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise beizubehalten.

Ein Verfahrens- und Zeitplan für die Überarbeitung wird in die nächste oder übernächste Sitzung des Ältestenrats eingebracht. Die Geschäftsordnung 2020 soll bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung weitergelten.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: