Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Wahlperiode 2020
bis 2026 gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter
Beachtung der an der konstituierenden Stadtratssitzung gefassten
Einzelbeschlüsse weiter.
Die Verwaltung wird beauftragt in die nächste oder
übernächste Sitzung des Ältestenrats einen
Verfahrens- und Zeitplan für die Neufassung der Geschäftsordnung einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Stadtrat Erlangen hat eine gültige Geschäftsordnung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
Geschäftsordnung der Wahlperiode 2020 bis 2026 gilt bis zum Inkrafttreten einer
neuen
Geschäftsordnung unter Beachtung der in der konstituierenden Stadtratssitzung
gefassten
Einzelbeschlüsse weiter.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung gemäß Art. 45 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung.
Die Geschäftsordnung wird nach der bisherigen Praxis in der Folge der Konstituierung des neuen Stadtrates überarbeitet. Es wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise beizubehalten.
Ein Verfahrens- und Zeitplan für die Überarbeitung wird in die nächste oder übernächste Sitzung des Ältestenrats eingebracht. Die Geschäftsordnung 2020 soll bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung weitergelten.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
