Für die Dauer der Wahlzeit des Oberbürgermeisters von 2026
bis 2032 werden eine weitere Person für
das Amt der 2. Bürgermeisterposition (BM II) sowie eine weitere Person für das
Amt der 3. Bürgermeisterposition (BM III) gewählt.
Die beiden Ämter (BM II und BM III) werden berufsmäßig als
Beamtin bzw. Beamter auf Zeit nach dem
Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) wahrgenommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters für die Wahlzeit von 2026 bis 2032 wird geregelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Nach Art. 35 Abs. 1 der
Bayerischen Gemeindeordnung wählt der Stadtrat für die Dauer seiner
Wahlzeit zwei weitere Personen für das berufsmäßige Bürgermeisteramt (BM II und
BM III).
Die Anzahl der zu Wählenden wird vor der Wahl durch Stadtratsbeschluss festgelegt.
Weitere Personen für das Amt der
Bürgermeisterposition sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig,
wenn nicht der Stadtrat bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen
(berufsmäßige weitere
Bürgermeisterin oder berufsmäßiger weiterer Bürgermeister).
Für eine solche Regelung ist zudem eine Satzung erforderlich.
Diese wird ebenfalls in die
konstituierende Stadtratssitzung am 12.05.2026 eingebracht
(Beschlussvorlage 30/137/2026).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Es werden zwei weitere Personen für das Amt der berufsmäßigen Bürgermeister*innen BM II und BM III in der Sitzung des Stadtrates am 20.05.2026 gewählt.
Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
