hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Verbreiterung des Geh- und Radweges im Bereich des Hörsaalzentrums in der Henkestraße
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1 Außenanlagenplan |
M 1: 200/ 1: 20 |
Unterlage |
3_HSZ_LAA_LP_XX_07-0001_a_V_AA
7 a |
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wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund des Neubaus des Hörsaalzentrums der Friedrich-Alexander-Universität wird ein steigendes Verkehrsaufkommen von Fußgängern und Radfahrern in diesem Bereich der Henkestraße prognostiziert. Um die zu erwartenden Verkehrsströme sicher abwickeln zu können, wird ein durchgehend 2,50m breiter Radweg und ein mindestens 2,55m breiter Gehweg im Bereich der Henkestraße 42 neu gebaut. Die bestehende Lage der Bordsteinlinie bleibt erhalten. Die Verbreiterung erfolgt in Richtung Hörsaalzentrum der Friedrich-Alexander-Universität. Hierzu wird die bestehende Grundstücksgrenze direkt an die Gebäudekante des Hörsaalzentrums in Richtung Süden verschoben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des bebauungsplanabweichenden Beschlusses vom 03.02.2026 im UVPA und am 26.02.2026 im Stadtrat wurde seitens der Planungsgruppe Stahlecker die Entwurfsplanung für die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Henkestraße 42 erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus dem ausgehängten Plan ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird analog Bestand über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die bauliche Umsetzung der Geh- und Radwegverbreiterung erfolgt nach Abschluss der Hochbauarbeiten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. Zur baulichen Umsetzung und zum Grundstücksübergang nach Abschluss der Baumaßnahme wird zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern/ dem Staatlichem Bauamt Nürnberg eine Vereinbarung geschlossen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Baustellen haben grundsätzlich
negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Gleichzeitig ist die an das
prognostizierte Verkehrsaufkommen angepasste Verbreiterung des Geh- und
Radweges eine wichtige Voraussetzung, um den Schutz und die Sicherheit aller am
Verkehr teilnehmenden Menschen zu gewährleisten.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
ca 270.000,-€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten: -Straßenbau |
€
ca
1.000,-€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt, da die Finanzierung durch den Freistaat Bayern/ das Staatliche
Bauamt Nürnberg erfolgt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtskarte
Anlage 2 – Außenanlagenplan
