Beschluss der Entwurfsplanung
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Umbau der Luitpoldstraße - Ost
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1 Lageplan |
M 1: 200 |
Unterlagen |
2-2603.01.01 - E |
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1 Regelquerschnitte |
M 1: 50 |
Unterlagen |
2-2603.04.01 - E |
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1 Höhenplan |
M 1: 200/20 |
Unterlagen |
2-2603.03 - E |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Grundlage für die Entwurfsplanung Luitpoldstraße – Ost ist die im Stadtrat am 21.03.2024 beschlossene Vorplanung zum Zollhausplatz einschl. Luitpoldstraße und Werner-von-Siemens Straße
Mit der Weiterentwicklung
des Zollhausplatzes entsteht ein lebenswerter und zukunftsfähiger Stadtplatz.
Die Luitpoldstraße – Ost ist Teil des Gesamtkonzeptes Zollhausplatz
(Klimaplatz) und soll im Zuge dieser Maßnahme an die neuen infrastrukturellen
Aufgaben angepasst werden.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Die Oberflächen entwässern grundsätzlich über Straßeneinläufe in die öffentliche Kanalisation. Von der Gehwegoberfläche wird teilweise das Oberflächenwasser in Grünflächen geleitet. Ausgehend von ausreichenden Gehwegbreiten wird im Bereich der Bestandsbäume Oberfläche entsiegelt.
Die vorliegende Planung erfordert keine Baumfällungen oder
Rodungsmaßnahmen. Angrenzende Bäume werden während der Baumaßnahme entsprechend
geschützt.
In Bereichen von angrenzender Bestandsbepflanzung wird der Gehwegbereich soweit
möglich mittels Wurzelschutzmembran vor Durchwurzelung geschützt.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform nach DIN 13201 beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne LED-Leuchten. Eine zielgerichtete Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), eine besonders insektenfreundliche Beleuchtung und ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung wird damit geleistet. Das beschlossene Dimmkonzept kommt zum Einsatz.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist abhängig von der Umsetzung des Zollhausplatzes (Klimaplatz). Eine finanzielle Förderung kann grundsätzlich zusammen mit der Maßnahme Zollhausplatz durch das Bund-Länder-Städteförderungsprogramm wieder neu beantragt werden. Die generelle Frist für das Sanierungsgebiet und damit die Fördermöglichkeiten enden am 31.12.2031.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
(Maßnahme zur Förderung des ÖPNV, des Fuß- und Radverklehrs)
ja,
negativ*
(Baustellen allgemein)
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Baustellen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima. Da
diese Maßnahme aber im Zusammenhang mit dem Projekt „Zollhausplatz wird zum
Klimaplatz“ umgesetzt werden muss, bestehen hier keine Handlungsalternativen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
260.000,-€ |
bei IPNr.:541S.60 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten |
€ 2.500,-€/p |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – 1 Lageplan
