Betreff
Umbau Luitpoldstraße-Ost
Beschluss der Entwurfsplanung
Vorlage
66/310/2026
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Umbau der Luitpoldstraße - Ost

1 Lageplan

M 1: 200

Unterlagen

2-2603.01.01 - E

1 Regelquerschnitte

M 1:   50

Unterlagen

2-2603.04.01 - E

1 Höhenplan

M 1: 200/20

Unterlagen

2-2603.03 - E

wird zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

  Grundlage für die Entwurfsplanung Luitpoldstraße – Ost ist die im Stadtrat am 21.03.2024 beschlossene Vorplanung zum Zollhausplatz einschl. Luitpoldstraße und Werner-von-Siemens Straße

 

        Mit der Weiterentwicklung des Zollhausplatzes entsteht ein lebenswerter und zukunftsfähiger Stadtplatz. Die Luitpoldstraße – Ost ist Teil des Gesamtkonzeptes Zollhausplatz (Klimaplatz) und soll im Zuge dieser Maßnahme an die neuen infrastrukturellen Aufgaben angepasst werden.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Die Oberflächen entwässern grundsätzlich über Straßeneinläufe in die öffentliche Kanalisation. Von der Gehwegoberfläche wird teilweise das Oberflächenwasser in Grünflächen geleitet. Ausgehend von ausreichenden Gehwegbreiten wird im Bereich der Bestandsbäume Oberfläche entsiegelt.

Die vorliegende Planung erfordert keine Baumfällungen oder Rodungsmaßnahmen. Angrenzende Bäume werden während der Baumaßnahme entsprechend geschützt.
In Bereichen von angrenzender Bestandsbepflanzung wird der Gehwegbereich soweit möglich mittels Wurzelschutzmembran vor Durchwurzelung geschützt.

       

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform nach DIN 13201 beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne LED-Leuchten. Eine zielgerichtete Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), eine besonders insektenfreundliche Beleuchtung und ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung wird damit geleistet. Das beschlossene Dimmkonzept kommt zum Einsatz.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist abhängig von der Umsetzung des Zollhausplatzes (Klimaplatz). Eine finanzielle Förderung kann grundsätzlich zusammen mit der Maßnahme Zollhausplatz durch das Bund-Länder-Städteförderungsprogramm wieder neu beantragt werden. Die generelle Frist für das Sanierungsgebiet und damit die Fördermöglichkeiten enden am 31.12.2031. 

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                      (Maßnahme zur Förderung des ÖPNV, des Fuß- und Radverklehrs)

                ja, negativ*

                      (Baustellen allgemein)

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Baustellen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima. Da diese Maßnahme aber im Zusammenhang mit dem Projekt „Zollhausplatz wird zum Klimaplatz“ umgesetzt werden muss, bestehen hier keine Handlungsalternativen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

260.000,-€

bei IPNr.:541S.60

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten

2.500,-€/p

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:            Anlage 1 – Übersichtsplan

                               Anlage 2 – 1 Lageplan