Betreff
Bebauungsplan Nr. 467– Erschließung Uni-Südgelände - Ost
Beschluss der Ausführungsplanung
Straßenbau Resterschließung Nikolaus-Fiebiger-Straße
Vorlage
66/308/2026
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Straßenbau in der Nikolaus-Fiebiger-Straße

1 Lageplan                                                   M 1:    250                       Unterlage   2-2309.1-A

1 Regelquerschnitt                                   M 1:      50                       Unterlage   2-2309.4.1-A

wird zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Nikolaus-Fiebiger-Straße soll in einem zweiten Bauabschnitt im Zuge der Erschließung Uni-Südgelände-Ost zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße ausgebaut werden.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern wurde am 2./16.10.2024 ein Städtebaulicher Vertrag für die Erweiterung des Uni-Südgeländes - Ost geschlossen. Dadurch wurde die Basis für die Resterschließung bzw. Umbaumaßnahmen in der Nikolaus-Fiebiger Straße geschaffen.

 
Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 467 Uni Südgelände – Ost wurde von dem vom Freistaat Bayern für den weiteren Bauabschnitt beauftragtem Ingenieurbüro TIG Ingenieure GmbH & Co KG aus Nürnberg die Ausführungsplanung für die Resterschließung der Nikolaus-Fiebiger Straße erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser wird überwiegend in Versickerungsmulden geleitet, lediglich im nördlichen Einmündungsbereich besteht ein Straßenablauf, der an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform nach DIN 13201 beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne technische LED-Leuchten. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), sowie einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die Erschließung und Bebauung des Uni Südgelände-Ost erfolgt vom Frühjahr 2026 bis 2029 durch den Erschließungsträger.
Der Bau der öffentlichen Verkehrsflächen ist vom Herbst 2026 bis 2029 geplant.

Nach Abschluss der Baumaßnahme und mängelfreier Abnahme der Straßenverkehrsflächen erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Erschließungsstraße in die städtische Bau- und Unterhaltslast.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Baustellen haben allgemein negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Im Rahmen möglicher Handlungsalternativen wurden diese bestmöglich genutzt (Versickerung des Oberflächenwasser; Fußwegeverbesserung; klimaschonende Beleuchtung, etc.). Auf Grund der notwendigen Erschließung bestehen keine Handlungsalternativen.  

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.320.000,- €

durch Erschließungsträger

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

 

Folgekosten

              Jährliche Unterhaltskosten:

bei Sachkonto:

 

              Beleuchtung/LSA

ca. €

 

              Straßenbau

ca. 13.100, -€

 

              Grünflächen

ca. 11.600, -€                    bei Sachkonto EB 77

 

Korrespondierende Einnahmen

                                            bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt, da gemäß Städtebaulichem Vertrag die Investitionskosten durch den Erschließungsträger zu tragen sind.

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1 – Übersichtsplan

                               Anlage 2 – Lageplan 01