Beschluss der Ausführungsplanung
Straßenbau Resterschließung Nikolaus-Fiebiger-Straße
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Straßenbau in der Nikolaus-Fiebiger-Straße
1 Lageplan M 1: 250 Unterlage 2-2309.1-A
1 Regelquerschnitt M 1: 50 Unterlage 2-2309.4.1-A
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Nikolaus-Fiebiger-Straße
soll in einem zweiten Bauabschnitt im Zuge der Erschließung Uni-Südgelände-Ost
zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße ausgebaut werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern wurde am 2./16.10.2024 ein Städtebaulicher Vertrag für die Erweiterung des Uni-Südgeländes - Ost geschlossen. Dadurch wurde die Basis für die Resterschließung bzw. Umbaumaßnahmen in der Nikolaus-Fiebiger Straße geschaffen.
Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 467 Uni Südgelände – Ost wurde von dem
vom Freistaat Bayern für den weiteren Bauabschnitt beauftragtem Ingenieurbüro
TIG Ingenieure GmbH & Co KG aus Nürnberg die Ausführungsplanung für die
Resterschließung der Nikolaus-Fiebiger Straße erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser wird überwiegend in Versickerungsmulden geleitet, lediglich im nördlichen Einmündungsbereich besteht ein Straßenablauf, der an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform nach DIN
13201 beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne technische
LED-Leuchten. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der
öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter
störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), sowie einer besonders
insektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur
Energieeinsparung geleistet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Die Erschließung und Bebauung
des Uni Südgelände-Ost erfolgt vom Frühjahr 2026 bis 2029 durch den
Erschließungsträger.
Der Bau der öffentlichen Verkehrsflächen ist vom Herbst 2026 bis 2029 geplant.
Nach Abschluss der Baumaßnahme und mängelfreier Abnahme der Straßenverkehrsflächen erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Erschließungsstraße in die städtische Bau- und Unterhaltslast.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Baustellen haben allgemein negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Im
Rahmen möglicher Handlungsalternativen wurden diese bestmöglich genutzt
(Versickerung des Oberflächenwasser; Fußwegeverbesserung; klimaschonende
Beleuchtung, etc.). Auf Grund der notwendigen Erschließung bestehen keine
Handlungsalternativen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
1.320.000,- € |
durch Erschließungsträger |
|
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
Beleuchtung/LSA |
ca. € |
|
|
|
ca. 13.100, -€ |
|
||
|
Grünflächen |
ca. 11.600, -€ bei Sachkonto EB 77 |
|
|
|
Korrespondierende
Einnahmen |
€
bei Sachkonto: |
||
|
Weitere
Ressourcen |
|
|
|
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt, da gemäß Städtebaulichem Vertrag die Investitionskosten durch
den Erschließungsträger zu tragen sind.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Lageplan 01
