Verschiedene Straßen und Wege sind
fertiggestellt worden, bei anderen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert oder
sie haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen, umzustufen
bzw. einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der
Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange,
Feld- und Waldwege in grau, Eigentümerweg in hellbraun).
Widmung von Ortsstraßen
Gemarkung Erlangen
Zug Straße Beschreibung
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0076 |
Kosbacher Weg - |
Fl.Nr. 3242/2 Tfl. Gmkg. Erlangen |
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Stichweg zu den Hs.Nrn. 7-9b |
Erweiterung
der Widmungsfläche um den südlichen Stichweg vom Kosbacher Weg |
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Länge: 34 m |
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Träger der
Baulast: Stadt Erlangen |
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Widmung entsprechend
der Verkehrsbedeutung Anlage:
Lageplan 1 |
0081 Prießnitzstraße Fl.Nr. 3290/1 Gmkg. Erlangen
Erweiterung
der Widmungsfläche um die Parkplatzfläche
Träger
der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung
entsprechend der Verkehrsbedeutung
Anlage:
Lageplan 2
Gemarkung
Frauenaurach
Zug Straße Beschreibung
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1201 |
Wallenrodstraße |
115/4 Tfl;
89/2 Tfl. Gmkg. Frauenaurach |
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Erweiterung
der Widmungsfläche um Parkplatzteilflächen |
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Träger der
Baulast: Stadt Erlangen |
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Widmung
entsprechend der Verkehrsbedeutung |
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Anlage:
Lageplan 3 |
Gemarkung
Kriegenbrunn
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Zug |
Straße |
Beschreibung |
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1104 |
Römerreuthstraße
-Stichweg zu den Hs.Nrn. 25 u. 29 |
Umstufung
vom Feld- und Waldweg zur Ortsstraße auf den Flurnummern 99/2, 104/1, 106/9
u. 106/12 Gemarkung Kriegenbrunn |
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Länge: 45 m |
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Träger der
Baulast: Stadt Erlangen |
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Widmung nach
Herstellung gem. städtebaulichem Vertrag |
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Anlage:
Lageplan 4 |
Widmung von Eigentümerwegen
Gemarkung Erlangen
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Zug |
Straße |
Beschreibung |
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0165 |
Wendeanlage
Gustav-Hauser-Straße |
Widmung der
provisorischen Wendeanlage auf Tfl. Fl.Nr. 1285/0 Gmkg. Erlangen zum
Eigentümerweg |
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Länge: 83 m |
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Träger der
Baulast: Grundstückseigentümer |
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Widmung gem.
städtebaulichem Vertrag entsprechend der Verkehrsbedeutung |
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Anlage:
Lageplan 5 |
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan 1-5
