Betreff
Kulturamt - Abteilung 473 Jugendkunstschule und Kinderkulturbüro: Anpassung der Teilnahmeentgelte für Kurse der Jugendkunstschule (JuKS)
Vorlage
47/147/2026
Aktenzeichen
IV/47/STB
Art
Beschlussvorlage

Der Erhöhung der Kursentgelte der Jugendkunstschule von aktuell 1,50 € auf 2,50 € pro Unterrichtseinheit (eine UE = 45 Min.) ab dem Wintersemester 2026/2027 wird zugestimmt.


1.      Ergebnis/Wirkungen

Wie im Beschluss 47/114/2024 bereits festgelegt, sollen nach Ablauf von zwei Jahren die Entgelte der Jugendkunstschule jeweils geprüft und ggf. Anpassungen vorgenommen werden. Durch den Beschluss der Haushaltskonsolidierung vom 30.04.2025 wird zusätzlich eine Anpassung der Entgelte im Jahr 2026 gefordert.

Die hier vorgeschlagenen Kursentgelte begegnen den finanziellen Rahmenbedingungen und tragen zu einer höheren finanziellen Deckung des Kursangebots der Jugendkunstschule bei.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

     

Entgelthöhe

Ausgaben Honorar (1 UE)

Einnahmen gerechnet 1 UE mal durchschnittliche Kinderanzahl (10) mal Entgelthöhe (ohne ErlangenPass)

Ist

1,50 € / UE

29, 57€

15,00 €

Soll

2,50 € / UE

29,57 €

25,00 €

Durch die maßvolle Erhöhung der Entgelte besteht die Möglichkeit, die finanziellen Spielräume für die kostenlosen Angebote wie Kunsthaltestellen etc. weiter zu stabilisieren.

ErlangenPass-Inhaber erhalten 50 % Ermäßigung auf die Kursentgelte. 

      Kindergeburtstage werden außerhalt der Kursentgelte kostendeckend kalkuliert.

3.   Prozesse und Strukturen

Durch die Materialkostenbeiträge, die kostendeckend eingefordert werden, sind die Beiträge für die Kurse schlussendlich höher als die reinen Kursentgelte.

      Nach Ablauf von zwei Jahren werden die Entgelte wieder einer Prüfung unterzogen und ggf. angepasst. Gesamtstädtische Interessen werden hierbei berücksichtigt.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden