Der Erhöhung der Kursentgelte der Jugendkunstschule von aktuell 1,50 € auf 2,50 € pro Unterrichtseinheit (eine UE = 45 Min.) ab dem Wintersemester 2026/2027 wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
Wie im Beschluss
47/114/2024 bereits festgelegt, sollen nach Ablauf von zwei Jahren die Entgelte
der Jugendkunstschule jeweils geprüft und ggf. Anpassungen vorgenommen werden.
Durch den Beschluss der Haushaltskonsolidierung vom 30.04.2025 wird zusätzlich
eine Anpassung der Entgelte im Jahr 2026 gefordert.
Die hier vorgeschlagenen Kursentgelte begegnen den
finanziellen Rahmenbedingungen und tragen
zu einer höheren finanziellen Deckung des Kursangebots der Jugendkunstschule
bei.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
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Entgelthöhe |
Ausgaben
Honorar (1 UE) |
Einnahmen
gerechnet 1 UE mal durchschnittliche Kinderanzahl (10) mal Entgelthöhe (ohne
ErlangenPass) |
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Ist |
1,50 € / UE |
29, 57€ |
15,00 € |
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Soll |
2,50 € / UE |
29,57 € |
25,00 € |
Durch die maßvolle Erhöhung der
Entgelte besteht die Möglichkeit, die finanziellen Spielräume für die
kostenlosen Angebote wie Kunsthaltestellen etc. weiter zu stabilisieren.
ErlangenPass-Inhaber erhalten 50 % Ermäßigung auf die Kursentgelte.
Kindergeburtstage werden außerhalt der Kursentgelte kostendeckend kalkuliert.
3. Prozesse und Strukturen
Durch die Materialkostenbeiträge, die kostendeckend eingefordert werden, sind
die Beiträge für die Kurse schlussendlich höher als die reinen Kursentgelte.
Nach Ablauf von zwei Jahren werden die Entgelte wieder einer Prüfung unterzogen und ggf. angepasst. Gesamtstädtische Interessen werden hierbei berücksichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
