Betreff
Übernachtungsplätze für Wohnmobile - Vorprüfung
Vorlage
611/262/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Anlass

Die Stadt Erlangen verfügt derzeit über zwei offizielle Übernachtungsplätze für Wohnmobile, nämlich auf dem Großparkplatz (vier Stellplätze) und auf dem Campingplatz Rangau in Dechsendorf (rd. 100 Stellplätze für Durchgangscamper mit Wohnmobil oder Wohnwagen). Der Standort am Großparkplatz wird mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen.

Zum Thema Wohnmobilstellplätze gehen in regelmäßigen Abständen Anfragen sowohl bei der Verwaltung als auch beim ETM ein. Die Verwaltung hat daher eine Vorprüfung denkbarer Standorte für Wohnmobil-Übernachtungsplätze durchgeführt.

Vorgehen

In der Vorprüfung wurden in Zusammenarbeit mit der ESTW und ETM über 30 Standorte im städtischen Eigentum geprüft und bewertet.

Da Wohnmobile grundsätzlich autonom sind, ist bei kurzen Aufenthalten die Bereitstellung spezieller und kostenintensiver Infrastruktur (Wasser, Strom, Abwasserentsorgung) nicht zwingend erforderlich.

Es wurden entsprechend folgende Stellplatzkategorien festgelegt:

·         Transit (Basic): einfacher Übernachtungsplatz ohne jeden Komfort (1 Nacht)

·         Kurzreiseplatz (Standard): einfacher Übernachtungsplatz, meist auf umgewidmeten Verkehrsflächen, häufig mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen ausgestattet (1 – 3 Nächte), Stellplätze sind nicht zum Camping geeignet (Stellplatzgröße 50 m²)

·         Campingplatz (Premium): Camping geeignet, bewirtschaftet, Ver- und Entsorgungseinrichtungen vorhanden (> 3 Nächte)

Folgende Faktoren wurden für die Vorprüfung berücksichtigt:

·         Entsorgungsmöglichkeiten Abwasser, Strom- Frischwasserzufuhr (Ver- und Entsorgung)

·         Freizeitangebote

·         Ruhige, grüne Lage

·         ÖPNV / Innenstadtnähe

·         Gute Verkehrsanbindung (Autobahn)

·         Abgrenzbarer Bereich (keine Straßenrandlage)

Weitere Prämissen bei der Vorprüfung waren:

·         Flächen, die sich innerhalb von Schutzgebieten (v. a. Landschaftsschutzgebiete) befinden, wurden mit Ausnahme der Flächen, die bereits über die bei Campern sehr beliebte Anwendung park4night als Stellplatz angepriesen werden, nicht weiter betrachtet.

·         Flächen, die innerhalb von Überschwemmungsgebieten (HQ 100) liegen, wurden nicht grundsätzlich aus der Betrachtung ausgeschlossen.

·         Standorte in der unmittelbaren Innenstadtlage werden mit Blick auf die Verkehrsberuhigung und den bereits bestehenden Parkdruck ausgeschlossen.

Die Belange der Fachämter, der ESTW und die Einschätzung des ETM wurden abgefragt und standortbezogen berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Vorprüfung nicht abschließend ist und entsprechend auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Ergebnis der Vorprüfung

Von den über 30 geprüften Standorten sind fünf als eingeschränkt geeignet (Standort 1 bis Standort 5) und 22 (Standort 6 bis Standort 27) als ungeeignet einzustufen. Einzelne vorgeschlagene Standorte sind aufgrund bekannter Restriktionen gar nicht erst in die nähere Untersuchung aufgenommen worden.

In Anlage 1 ist die Lage der 27 näher geprüften Standorte dargestellt. Anlage 2 enthält eine tabellarische Übersicht der Bewertungsergebnisse (inkl. Einschränkungen bzw. Ausschlussgründe). Anlage 3 umfasst den Mustersteckbrief, anhand dessen die Detailprüfung erfolgte.

Die Präferenz liegt aus planerischer und touristischer Sicht klar beim Standort 1 (Frauenaurach Sylvaniastraße / Kraftwerkstraße). Hier ließen sich 3 -5 Stellplätze der Kategorie Basic - Standard schaffen, ggf. mit der Option auf Erweiterung. Der Standort kombiniert den touristischen Trend aus Natur und Ruhe mit der Nähe zur Großstadt. Zudem ist der angrenzende Main-Donau-Kanal Teil des überregional attraktiven Regnitz-Radwegs und die dortige Freizeitanlage macht den Standort zusätzlich attraktiv.

Es lässt sich annehmen, dass diverse Wohnmobil-Touristen auch mit dem Rad unterwegs sind, was dann zumindest teilweise die schlechte ÖPNV-Anbindung dieses Standortes ausgleicht. Allerdings wird diese Fläche erst frühestens ab 2028 wieder zur Verfügung stehen (Vermietung als Baustelleinrichtung für eine Baumaßnahme).

Am Standort 2 (unter der Hochstraße Werner-von-Siemens-Straße / Michael-Vogel-Straße) ließe sich zwar kurzfristig und mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand eine geringe Anzahl an Wohnmobilstellplätzen schaffen (3 – 4 Stellplätze der Kategorie Basic), die unattraktive Lage unter der Hochstraße, die zudem als Angstraum wahrgenommen werden kann, empfiehlt sich jedoch nicht als touristisches Aushängeschild für die Stadt Erlangen.

Standort 3 (Südschleife Kosbacher Damm) spielt erst im Zusammenhang mit den Planungen zum P+R-Parkplatz für die Stadt-Umland-Bahn (StUB) eine Rolle. Langfristig könnten hier dann bei einem entsprechenden Bedarf Stellplätze berücksichtigt werden.

Am Standort 4 (Hartmannstraße BBGZ) können Wohnmobilstellplätze aufgrund der aktuellen Nutzungskonflikte (Parkdruck BBGZ, Röthelheimbad, Containerunterkünfte für Geflüchtete) auch nur mittelfristig im Rahmen einer Entwicklung der Fläche berücksichtigt werden. Amt 61 erarbeitet derzeit einen Entwicklungsvorschlag.

Standort 5 (Pendlerparkplatz Baiersdorfer Straße) stünde nur außerhalb der Bergkirchweih zur Verfügung und sollte tendenziell Pendlern vorbehalten werden.

Fazit:

Im Ergebnis der Vorprüfung wird festgestellt, dass kurzfristig keine geeigneten städtischen Flächen für die Schaffung von offiziellen Wohnmobilstellplätzen zur Verfügung stehen.

Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit können ohnehin die vorhandenen PKW-Parkplätze jederzeit zum Übernachten durch Wohnmobile genutzt werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Neubewertung der Fläche an der Sylvaniastraße / Kraftwerkstraße in Frauenaurach, sobald die Verfügbarkeit absehbar ist. Wenn die Einrichtung eines Wohnmobil-Übernachtungsplatzes konkreter angegangen werden kann, wird die Verwaltung darüber informieren. Die Entscheidung über einen weitergehenden Planungsauftrag für die Einrichtung eines Übernachtungsplatzes ist dann im UVPA zu treffen.


Anlagen:           

Anlage 1 – Übersichtslageplan der geprüften Standorte

Anlage 2 – Tabellarische Übersicht zu den geprüften Standorten

Anlage 3 – Mustersteckbrief Vorprüfung Wohnmobilstellplätze