Künftige Kostenaufstellung städtischer Kindertageseinrichtungen und Freier Träger
1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Dem Jugendhilfeausschuss wird jährlich eine Kostenaufstellung städtischer
Kindertageseinrichtungen vorgelegt.
3. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 092/2025 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Künftig soll eine jährliche Aufstellung der Kosten sowie des Zuschussbetrags aus dem kommunalen Haushalt für die städtischen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Gleichzeitig soll eine fundierte Grundlage sowohl für Planungsentscheidungen als auch für politische Entscheidungen erstellt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
2.1 Ausgangslage
Mit Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.09.2025 (Nr. 092/2025, Anlage 2) konnte das bereits seit langem geplante Vorhaben der Aufstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für die städtischen Kindertageseinrichtungen realisiert werden. Auf Basis des Haushaltsjahres 2024 wurde eine umfängliche KLR durchgeführt, um Transparenz über die tatsächlichen Kosten zu schaffen sowie den Einsatz der öffentlichen Mittel nachvollziehbar darzustellen.
Mit der KLR wird der tatsächliche IST-Zustand abgebildet, da diese auf den real angefallenen Kosten und erbrachten Leistungen basiert. Sie spiegelt zudem die Ergebnisse politischer Entscheidungen und Beschlüsse wider (u.a. Einführung der Spiel- und Lernstuben 1972, Festlegung Anstellungsschlüssel).
Die KLR umfasst die direkt zuordenbaren Erträge und Aufwendungen (Einzelkosten) je Einrichtungsart sowie ergänzend die über Umlagen verteilten Gemeinkosten. Umlagen sind Kosten, die nicht direkt einer einzelnen Einrichtung zugeordnet werden können (z.B. Verwaltung, Gebäude oder IT) und daher nach
einem sachgerechten Umlageschlüssel auf die Kostenträger der Kindertagesbetreuung verteilt werden müssen.
Im Rahmen der doppelten kommunalen Buchführung werden bei der Stadt Erlangen organisationsbezogene Sachmittelbudgets auf Ämterebene erstellt. Die Kosten- und Leistungsrechnung geht insoweit darüber hinaus, da Finanzzahlen ämter- und somit budgetübergreifend zusammengetragen werden müssen.
2.2 Datenbasis
Folgende Daten wurden der Berechnung zugrunde gelegt:
·
Finanzzahlen
aus der Ergebnisrechnung 01.01.2024 – 31.12.2024
·
Betreute
Kinder laut KiBiG.web zum Stichtag 31.10.2024 (aussagekräftigster Monat)
·
Tatsächliche
Mitarbeiter*innen inkl. Praktikant*innen in Vollzeitäquivalenten, die direkt
der Kindertageseinrichtung zugeordnet werden können, zum Stichtag 31.12.2024
2.3 Aufbau der KLR
Die vorliegende Kosten- und Leistungsrechnung (Anlage 1) ist in drei Ebenen aufgebaut:
1. Ergebnis Teilhaushalt (Anlage
1, Seite 1) - Direkte Aufwendungen und Erträge
Hier sind alle Finanzzahlen
erfasst, die direkt den einzelnen Kindertageseinrichtungen zugeordnet werden
können, weil sie eindeutig dort entstanden sind.
Darunter fallen sämtliche IST-Erträge und -Aufwendungen - u.a.
Personalaufwendungen, periodengerechte Abschreibungen, öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte (Gebühren), Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Fördermittel
Land und Bund).
2. Umlagen Jugendamt und
Gebäudemanagement (Anlage 1, Seite 1 und 2) - Interne Verrechnungen
In
diesem Teil werden zum einen Kosten verteilt, die innerhalb des Jugendamtes
entstehen und von mehreren Bereichen genutzt werden. Darunter fallen u.a.
sämtliche IST-Erträge und -Aufwendungen der Kostenstelle Allgemeine
Jugendamtsverwaltung, Verwaltung der Abteilungen 514 und 515 sowie
Personalkosten Leitungsassistenzen. Eine detaillierte Aufteilung findet sich in
der Anlage 1 auf Seite 2.
Außerdem werden die Kosten des Amtes für Gebäudemanagement für Miete,
Betriebskosten sowie Gebäudeunterhalt der städtischen Kindertageseinrichtungen
ausgewiesen.
3. Stadt Erlangen Umlage /
Gemeinkosten - Overheadkosten
Dabei werden allgemeine Kosten der Stadtverwaltung berücksichtigt, die nicht
direkt einzelnen Produkten zugeordnet werden können (u.a. Oberbürgermeister,
Bürgermeister, Ratskosten, Personal- und Organisation, Kasse,
Gebäudeunterhalt).
Diese Kosten werden zentral von der Kämmerei ermittelt und entsprechend nach
Abrechnungsfällen auf die Ämter der Stadtverwaltung verteilt.
2.4 Ergebnisse
Die Ergebnisse der KLR (u.a. der Kostendeckungsgrad) hängen davon ab, welche Kosten einbezogen werden.
Beim 1. Ergebnis des Teilhaushalts (Anlage 1, Seite 1) werden nur die direkt zuordenbaren Erträge und Aufwendungen einbezogen, der Kostendeckungsgrad liegt im Gesamtdurchschnitt bei 47 %.
Bezieht man zusätzlich die internen Verrechnungen (Umlage Jugendamt und Gebäudemanagement) mit ein, werden weitere Kosten auf die Kindertageseinrichtungen verteilt. Der Kostendeckungsgrad im 2. Ergebnis des Teilhaushalts plus der Umlagen Jugendamt und Gebäudemanagement (Anlage 1, Seite 1) sinkt entsprechend im Gesamtdurchschnitt auf 37,6 %.
Werden auch die Overheadkosten der Stadt Erlangen berücksichtigt, sinkt der Kostendeckungsgrad im 3.
Ergebnis des Teilhaushalts inklusiver aller Umlagen Jugendamt, Gebäudemanagement und Stadt Erlangen Gemeinkosten-Umlage (Anlage 1, Seite 1) im Gesamtdurchschnitt auf 25,5%.
Hinweis: In der Anlage 1 werden alle Teilergebnisse auch für die einzelnen Betreuungsarten (Krippe, Kita, Hort, Spiel- und Lernstube) ausgewiesen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Kostendeckungsgrad nicht nur durch die Leistung selbst sinkt oder steigt, sondern auch dadurch, wie vollständig Kosten berücksichtigt werden.
2.5 Gegenüberstellung
Es liegen dem Stadtjugendamt aktuell keine vollumfänglichen Kosten- und Leistungsrechnungen freier und gemeinnütziger Träger vor.
Kosten- und Leistungsrechnungen sind zudem nur sehr bedingt miteinander vergleichbar, weil sie immer auch das Ergebnis von Abgrenzungen und Verteilungsmethoden sind: Kosten werden unterschiedlich abgegrenzt; Umlagen nach verschiedenen Schlüsseln verteilt; Overheadkosten werden unterschiedlich oder gar nicht berücksichtigt; Leistungen werden unterschiedlich definiert. Dadurch können Ergebnisse und Kennzahlen voneinander abweichen.
Für städtische Kindertageseinrichtungen gelten nicht die strengen Vorgaben kostendeckender Einrichtungen, weil sie nicht primär wirtschaftlich arbeiten, sondern eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Es handelt sich nicht um ein Defizit im betriebswirtschaftlichen Sinn, sondern um einen kommunalen Zuschuss im Rahmen der Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe.
Alle Kindertageseinrichtungen erhalten die gesetzliche Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das heißt Fördermittel von Freistaat und Kommune.
Jedoch unterscheidet sich der Finanzierungsweg zwischen freien und gemeinnützigen Trägern und städtischen Trägern.
Freie und gemeinnützige Träger erhalten:
·
Gesetzliche
Förderung nach BayKiBiG von Freistaat und Kommune
·
Elternbeiträge
·
Ggf.
zusätzliche kommunale Zuschüsse
Die Kommune zahlt hier extern Geld
an die freien und gemeinnützigen Träger, d.h. der Zuschuss erscheint in der
Kosten- und Leistungsrechnung als Finanzierung von außen.
Bei städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Einnahmensituation anders. Es gibt keine Zahlung der Kommune an sich selbst im gleichen Sinne. Die kommunale Förderung erscheint nicht als Einnahme, sondern ist faktisch bereits Teil des Haushalts. Das bedeutet, dass städtische Kindertageseinrichtungen formal niedrigere Einnahmen haben, weil der kommunale Förderanteil nicht als externe Einnahme erscheint.
Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2024 beträgt der kommunale Förderanteil nach BayKiBiG für städtische Kindertageseinrichtungen formell 5.387.472 EURO (nachrichtlich erwähnt in Anlage 1, Seite 3).
Ähnlich verhält es sich auch bei der Kostenübernahme von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung. Wenn Eltern die Beiträge nicht selbst tragen können, werden sie vom Jugendamt übernommen. Der Elternbeitrag wird dann direkt vom Jugendamt an die freien und gemeinnützigen Träger der Kindertageseinrichtung gezahlt und stellt auch dann wieder eine Einnahme von außen dar.
Bei städtischen Kindertageseinrichtungen verhält es sich anders. Kindertageseinrichtung und Jugendamt gehören zur Kommune, hier sogar zum gleichen Amt. Die Zahlung der Elternbeiträge erfolgt somit innerhalb des Haushalts ohne echten Mittelzufluss von außen.
Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2024 wurden Elternbeiträge für den Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen in Höhe von 486.383 EURO übernommen (nachrichtlich erwähnt in Anlage 1, Seite 3).
2.6 Würdigung
Der kommunale Zuschussbetrag für Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft wird bzw. muss im Gegensatz zu Einrichtungen in freier und gemeinnütziger Trägerschaft immer höher ausfallen und letztendlich einen Unterschied in vielen Kennzahlen (insbes. Kostendeckungsgrad) hervorrufen.
Ziel ist es, dieses Grundgerüst der KLR jährlich fortzuführen. Es wird zudem ein wichtiges Instrument im aktuellen Kita-Strategieprozess für das Handlungsfeld Ressourcen sein.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Künftige jährliche Kostenaufstellung städtischer Kindertageseinrichtungen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
0 € |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
0 € |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
0 € |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
0 € |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. KLR der städt. Kindertageseinrichtungen Amt 51 - HHJahr 2024 (Seiten 1-3)
2. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 092/2025 vom 24.09.2025
