1. Für die
Generalsanierung und Schaffung von zwei zusätzlichen Krippengruppen werden im
Kinderland „Die Arche“ 36 Krippenplätze und 50 Kindergartenplätze (davon 2
integrativ) als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die
Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena erhält für die
Generalsanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Die Arche“ einen
Investitionskostenzuschuss gem. Art. 28 BayKiBiG
i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von
voraussichtlich 3.793.906 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal
92.500 € unter den Auflagen, dass
• mit der Ausführungsplanung unverzüglich begonnen wird.
• die Tektur zum Bauantrag bis zum 30.09.2026 gestellt und der Betrieb
der Einrichtung spätestens Ende 2029 aufgenommen wird. Bei unverschuldeten
Verzögerungen kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
3. Darüber hinaus
erhält die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena einen weiteren
Zuschuss zum Ausgleich der nach der vorgelegten Kostenberechnung (Stand:
04.05.2026) entstehenden Deckungslücke in Höhe von maximal 648.991 €. Fällt die
Deckungslücke tatsächlich geringer aus, verringert sich der Zuschuss
entsprechend.
4. Bei Erhöhung der
Baukosten für den Träger durch unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse
während der Planungs-/Bauzeit, wird die Kostenerhöhung, abzüglich weiterer
Drittmittel, zur Hälfte, höchsten jedoch bis zu 10 % der förderfähigen Kosten
(max. 379.390 €) übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Träger
nachweist, dass die erhöhten Kosten für ihn unzumutbar sind.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung des Platzangebotes im Stadtteil Tennenlohe, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Krippen- und
Kindergartenalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bauvorhaben:
Die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena betreibt derzeit
einen zweigruppigen Kindergarten mit 55 Plätzen und einer eingruppigen Krippe
mit 12 Plätzen in Tennenlohe. Aufgrund des Bedarfs an Krippenplätzen und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit ist vorgesehen, die bestehende Einrichtung zu
sanieren, um zwei Krippengruppen zu erweitern (24 Plätze) und die
Kindergartenplätze auf 50 (davon 2 integrativ) zu reduzieren.
Bedarfseinschätzung:
Mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2020 (512/002/2020)
wurde bereits der Bedarf für 24 Krippenplätze sowie 80 Kindergartenplätze im
Stadtgebiet anerkannt. Dieser Bedarf wurde nochmals geprüft und wie folgt
abgeändert:
Kindergarten:
Die Kindergartenplätze der Einrichtung „Die Arche“ befinden sich im
Kindergartenbezirk „Tennenlohe“. Die bisher geplanten 80 Kindergartenplätze
werden auf den Bestand von 55 Plätzen reduziert und nicht erweitert. Dabei
verändert sich die bestehende Platzzahl aufgrund zwei weiterer integrativer
Plätze leicht, sodass künftig 54 Plätze geplant sind. Derzeit besteht eine
kleinräumige Versorgungsquote von 90 %, stadtweit ist die Versorgungsquote bei
108 %. Bei einer Platzerweiterung liegt die Versorgungsquote 2030
prognostisch kleinräumig bei 136 % und stadtweit bei 122 %.
Ohne Veränderung liegt die Versorgungsquote 2030 prognostisch in Tennenlohe bei
117 % und stadtweit bei 121 %.
Bei einem Wegfall der
Bestandplätze ist kleinräumig nur noch eine Versorgungsquote von 75 % vorhanden
und stadtweit liegt die Versorgungsquote bei 119 %. Der Träger hat die geplante
Kindergartengruppe in eine Krippengruppe umgewandelt, da ein Mehrbedarf an
Kindergartenplätzen nicht mehr erkennbar ist und ein Wegfall der Einrichtung
eine kleinräumige Unterversorgung bedeuten würde.
Deshalb ist der Bestand mit 50 Plätzen (davon 2 integrativ) weiterhin im
Kindergartenbezirk „Tennenlohe“ bedarfsnotwendig und keine Erweiterung geplant.
Krippe:
Das Kinderland “Die
Arche“ liegt im Krippenbezirk „Südost“. Hier liegt die Versorgungsquote aktuell
bei 33 % und stadtweit bei 50 %. Die Plätze dienen als Kompensation für die
weggefallene Einrichtung „Sonnenschein“. Die Angliederung weiterer
Krippenplätze an eine bestehende Einrichtung mit einem bestehenden Träger ist
sinnvoller, als diese alleinstehend zu betreiben. Zusätzlich können die Plätze
in der bestehenden Einrichtung zeitlich schneller realisiert werden.
Für das Jahr 2030 gibt es prognostisch kleinräumig eine Versorgungsquote
von 46 % und stadtweit eine Versorgungsquote von 50 %.
Es werden die insgesamt 36 Krippenplätze (12 Plätze Bestand und 24
Erweiterung) als bedarfsnotwendig anerkannt.
Insgesamt werden 36 Krippenplätze und
50 Kindergartenplätze (davon 2 integrativ) als bedarfsnotwendig anerkannt.
Finanzierung der Maßnahme:
Seit Beginn der
Planungen wurden mehrfach Gespräche mit der Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena
geführt. Es zeichnete sich immer mehr ab, dass trotz Übernahme von 100 % der
förderfähigen Kosten der Träger nicht genug Eigenmittel zur Verfügung hat, um
das Bauvorhaben umsetzen zu können. Die aktuell vorgelegte Kostenberechnung geht
von einer Deckungslücke von 648.991 € aus.
Konkrete Anfragen,
ob noch anderweitig Fördermittel abgerufen werden könnten, hat die
Kirchengemeinde abschließend verneint. Dies würde bedeuten, dass die
Kirchengemeinde das Vorhaben nicht verwirklichen könnte, mit der Folge, dass
für Tennenlohe nicht nur Plätze nicht neu geschaffen werden, sondern auch
vorhandene Plätze wegfielen. Diese müssten durch die Stadt Erlangen anderweitig
hergestellt werden, um der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zum Angebot von
Krippen- und Kindergartenplätzen nachzukommen.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt nach den Stadtratsbeschlüssen vom 19.05.2022
(510/074/2022) und
vom 15.05.2024 (510/130/2024). Demnach wird dem Träger ein
Investitionskostenzuschuss durch die Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der
förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Von den förderfähigen Kosten würde
die Regierung von Mittelfranken im Rahmen der FAG-Förderung 55 %, also
2.086.648 €, erstatten. Zusätzlich erhalten die Kommunen aus dem Sondervermögen
Infrastruktur zur Reduzierung der Eigenanteile bei Schulen und
Kindertageseinrichtungen eine Finanzzuweisung in Höhe von 10 Prozent der für
die jeweilige Maßnahme gewährten regulären Zuweisung nach Art. 10 BayFAG. Dies
sind bei der vorliegenden Maßnahme 208.664 Euro. Vom kommunalen
Investitionsbudget soll daneben ein Betrag von 2.240.085 € abgerufen werden
(Anteil Stadt Erlangen 1.498.594 €, Deckungslücke 648.991 €,
Ausstattungszuschuss 92.500 €). Darüber hinaus sind keine Mittel aus dem
Haushalt notwendig.
Bei der Übernahme der aktuell dargelegten Deckungslücke in Höhe von
648.991 Euro durch die Stadt Erlangen handelt es sich um eine
Einzelfallentscheidung. Dies geschieht vor dem Hintergrund des
Subsidiaritätsprinzips (§ 4 Abs. 2 SGB VIII), welches besagt, dass, soweit
geeignete Einrichtungen […] von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, die öffentliche
Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen soll. Durch den Betrieb von
Kindertageseinrichtungen erbringen die freien Träger eine Leistung für Erlanger
Familien, die aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz
ansonsten von der Stadt Erlangen angeboten werden müsste. Die
Grundsatzbeschlüsse vom 19.05.2022 (510/074/2022) und vom 15.05.2024
(510/130/2024) bleiben davon unberührt.
Folgendermaßen
stellt sich die Finanzierung der Baumaßnahme dar:
|
Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG |
||
|
Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenschätzung vom 04.05.2026 belaufen
sich auf 5.018.397 € davon sind die Ausstattungskosten von 111.500 € in Abzug
zu bringen |
|
4.906.897 € |
|
Tatsächliche förderfähige Fläche lt. Regierung |
|
511,86 m² |
|
Kostenrichtwert |
seit 01.02.2026 |
7.412 € |
|
Förderfähige Kosten |
511,86 x 7.412 |
3.793.906 € |
|
Voraussichtlicher Investitionskostenzuschuss |
100 % |
3.793.906 € |
|
Anteil Regierung von Mittelfranken (55 %) |
|
2.086.648 € |
|
Zusätzlich 10 %
Sondervermögen Regierung von Mittelfranken |
|
208.664 € |
|
Anteil Stadt Erlangen (aus dem kommunalen Investitionsbudget) |
|
1.498.594 € |
|
Deckungslücke (aus dem kommunalen Investitionsbudget) |
|
648.991 € |
|
Eigenanteil Träger |
|
464.000 € |
|
Zuschuss zu den
Ausstattungskosten nach den Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018) |
||
|
Anzahl
förderfähige Plätze (50 Kindergarten- und 24 Krippenplätze) |
|
74 |
|
Fördersatz
|
|
1.250 €/Platz |
|
Ausstattungszuschuss aus dem kommunalen
Investitionsbudget |
74
Plätze x 1.250 €/Platz |
92.500
€ |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bezuschussung
der förderfähigen Baukosten mit 100 % (3.793.906 €), Zuschuss zu den
Ausstattungskosten in Höhe von 92.500 € sowie Übernahme der Deckungslücke in
Höhe von 648.991 €.
Bei der
vorliegenden Einzelfallentscheidung muss die Selbstbindung der Verwaltung als
Ausprägung des Gleichheitsgebotes mitbedacht werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Durch die energieeffiziente Gebäudesanierung sinken die CO2-Emmissionen.
Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht
wird durch die gezielten baulichen Maßnahmen minimiert und schont so die
Ressourcen der Umwelt.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: Baukostenzuschuss + Deckungslücke Ausstattungszuschuss |
3.793.906 € 648.991 € 92.500 € |
bei IPNr.: 365D.882 bei IPNr.: 365D.882 bei
IPNr.: 365D.882 |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen FAG-Förderung +Sondervermögen kommunales Investitionsbudget |
2.295.312 € 2.240.085 € |
bei IPNr.: 365D.882ES bei IPNr.: 365D.882EI |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind geplant auf IvP-Nr. 365D.882
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
