Betreff
Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze der Ev.-Lutherischen Kindertageseinrichtung "Die Arche", Lachnerstraße 43, 91058 Erlangen sowie Investitionskosten- und Ausstattungskostenzuschuss
Vorlage
510/170/2026
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1. Für die Generalsanierung und Schaffung von zwei zusätzlichen Krippengruppen werden im Kinderland „Die Arche“ 36 Krippenplätze und 50 Kindergartenplätze (davon 2 integrativ) als bedarfsnotwendig anerkannt.

2. Die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena erhält für die Generalsanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Die Arche“ einen Investitionskostenzuschuss gem. Art. 28 BayKiBiG
 i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich 3.793.906 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal 92.500 € unter den Auflagen, dass

• mit der Ausführungsplanung unverzüglich begonnen wird.

• die Tektur zum Bauantrag bis zum 30.09.2026 gestellt und der Betrieb der Einrichtung spätestens Ende 2029 aufgenommen wird. Bei unverschuldeten Verzögerungen kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

3. Darüber hinaus erhält die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena einen weiteren Zuschuss zum Ausgleich der nach der vorgelegten Kostenberechnung (Stand: 04.05.2026) entstehenden Deckungslücke in Höhe von maximal 648.991 €. Fällt die Deckungslücke tatsächlich geringer aus, verringert sich der Zuschuss entsprechend.

4. Bei Erhöhung der Baukosten für den Träger durch unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse während der Planungs-/Bauzeit, wird die Kostenerhöhung, abzüglich weiterer Drittmittel, zur Hälfte, höchsten jedoch bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (max. 379.390 €) übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Träger nachweist, dass die erhöhten Kosten für ihn unzumutbar sind.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung des Platzangebotes im Stadtteil Tennenlohe, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter zu gewährleisten.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bauvorhaben:

Die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena betreibt derzeit einen zweigruppigen Kindergarten mit 55 Plätzen und einer eingruppigen Krippe mit 12 Plätzen in Tennenlohe. Aufgrund des Bedarfs an Krippenplätzen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist vorgesehen, die bestehende Einrichtung zu sanieren, um zwei Krippengruppen zu erweitern (24 Plätze) und die Kindergartenplätze auf 50 (davon 2 integrativ) zu reduzieren.

Bedarfseinschätzung:

Mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2020 (512/002/2020) wurde bereits der Bedarf für 24 Krippenplätze sowie 80 Kindergartenplätze im Stadtgebiet anerkannt. Dieser Bedarf wurde nochmals geprüft und wie folgt abgeändert:

 

Kindergarten:

Die Kindergartenplätze der Einrichtung „Die Arche“ befinden sich im Kindergartenbezirk „Tennenlohe“. Die bisher geplanten 80 Kindergartenplätze werden auf den Bestand von 55 Plätzen reduziert und nicht erweitert. Dabei verändert sich die bestehende Platzzahl aufgrund zwei weiterer integrativer Plätze leicht, sodass künftig 54 Plätze geplant sind. Derzeit besteht eine kleinräumige Versorgungsquote von 90 %, stadtweit ist die Versorgungsquote bei 108 %. Bei einer Platzerweiterung liegt die Versorgungsquote 2030 prognostisch kleinräumig bei 136 % und stadtweit bei 122 %. Ohne Veränderung liegt die Versorgungsquote 2030 prognostisch in Tennenlohe bei 117 % und stadtweit bei 121 %.

Bei einem Wegfall der Bestandplätze ist kleinräumig nur noch eine Versorgungsquote von 75 % vorhanden und stadtweit liegt die Versorgungsquote bei 119 %. Der Träger hat die geplante Kindergartengruppe in eine Krippengruppe umgewandelt, da ein Mehrbedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr erkennbar ist und ein Wegfall der Einrichtung eine kleinräumige Unterversorgung bedeuten würde.

Deshalb ist der Bestand mit 50 Plätzen (davon 2 integrativ) weiterhin im Kindergartenbezirk „Tennenlohe“ bedarfsnotwendig und keine Erweiterung geplant.

Krippe:

Das Kinderland “Die Arche“ liegt im Krippenbezirk „Südost“. Hier liegt die Versorgungsquote aktuell bei 33 % und stadtweit bei 50 %. Die Plätze dienen als Kompensation für die weggefallene Einrichtung „Sonnenschein“. Die Angliederung weiterer Krippenplätze an eine bestehende Einrichtung mit einem bestehenden Träger ist sinnvoller, als diese alleinstehend zu betreiben. Zusätzlich können die Plätze in der bestehenden Einrichtung zeitlich schneller realisiert werden.

Für das Jahr 2030 gibt es prognostisch kleinräumig eine Versorgungsquote von 46 % und stadtweit eine Versorgungsquote von 50 %.

Es werden die insgesamt 36 Krippenplätze (12 Plätze Bestand und 24 Erweiterung) als bedarfsnotwendig anerkannt.

Insgesamt werden 36 Krippenplätze und 50 Kindergartenplätze (davon 2 integrativ) als bedarfsnotwendig anerkannt.

Finanzierung der Maßnahme:

 

Seit Beginn der Planungen wurden mehrfach Gespräche mit der Ev.-Lutherische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena geführt. Es zeichnete sich immer mehr ab, dass trotz Übernahme von 100 % der förderfähigen Kosten der Träger nicht genug Eigenmittel zur Verfügung hat, um das Bauvorhaben umsetzen zu können. Die aktuell vorgelegte Kostenberechnung geht von einer Deckungslücke von 648.991 € aus.

Konkrete Anfragen, ob noch anderweitig Fördermittel abgerufen werden könnten, hat die Kirchengemeinde abschließend verneint. Dies würde bedeuten, dass die Kirchengemeinde das Vorhaben nicht verwirklichen könnte, mit der Folge, dass für Tennenlohe nicht nur Plätze nicht neu geschaffen werden, sondern auch vorhandene Plätze wegfielen. Diese müssten durch die Stadt Erlangen anderweitig hergestellt werden, um der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zum Angebot von Krippen- und Kindergartenplätzen nachzukommen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt nach den Stadtratsbeschlüssen vom 19.05.2022

(510/074/2022) und vom 15.05.2024 (510/130/2024). Demnach wird dem Träger ein Investitionskostenzuschuss durch die Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Von den förderfähigen Kosten würde die Regierung von Mittelfranken im Rahmen der FAG-Förderung 55 %, also 2.086.648 €, erstatten. Zusätzlich erhalten die Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Reduzierung der Eigenanteile bei Schulen und Kindertageseinrichtungen eine Finanzzuweisung in Höhe von 10 Prozent der für die jeweilige Maßnahme gewährten regulären Zuweisung nach Art. 10 BayFAG. Dies sind bei der vorliegenden Maßnahme 208.664 Euro. Vom kommunalen Investitionsbudget soll daneben ein Betrag von 2.240.085 € abgerufen werden (Anteil Stadt Erlangen 1.498.594 €, Deckungslücke 648.991 €, Ausstattungszuschuss 92.500 €). Darüber hinaus sind keine Mittel aus dem Haushalt notwendig.

Bei der Übernahme der aktuell dargelegten Deckungslücke in Höhe von 648.991 Euro durch die Stadt Erlangen handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips (§ 4 Abs. 2 SGB VIII), welches besagt, dass, soweit geeignete Einrichtungen […] von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen soll. Durch den Betrieb von Kindertageseinrichtungen erbringen die freien Träger eine Leistung für Erlanger Familien, die aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz ansonsten von der Stadt Erlangen angeboten werden müsste. Die Grundsatzbeschlüsse vom 19.05.2022 (510/074/2022) und vom 15.05.2024 (510/130/2024) bleiben davon unberührt.

Folgendermaßen stellt sich die Finanzierung der Baumaßnahme dar:

Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG

Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenschätzung vom 04.05.2026 belaufen sich auf 5.018.397 € davon sind die Ausstattungskosten von 111.500 € in Abzug zu bringen

4.906.897 €

Tatsächliche förderfähige Fläche lt. Regierung

511,86 m²

Kostenrichtwert

seit 01.02.2026

7.412 €

Förderfähige Kosten

511,86 x 7.412

3.793.906 €

Voraussichtlicher Investitionskostenzuschuss

100 %

3.793.906 €

Anteil Regierung von Mittelfranken (55 %)

2.086.648 €

Zusätzlich 10 % Sondervermögen Regierung von Mittelfranken

208.664 €

Anteil Stadt Erlangen (aus dem kommunalen Investitionsbudget)

1.498.594 €

Deckungslücke (aus dem kommunalen Investitionsbudget)

648.991 €

Eigenanteil Träger

464.000 €

Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach den Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018)

Anzahl förderfähige Plätze (50 Kindergarten- und 24 Krippenplätze)

74

Fördersatz

1.250 €/Platz

Ausstattungszuschuss aus dem kommunalen Investitionsbudget

74 Plätze x 1.250 €/Platz

92.500 €

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Bezuschussung der förderfähigen Baukosten mit 100 % (3.793.906 €), Zuschuss zu den Ausstattungskosten in Höhe von 92.500 € sowie Übernahme der Deckungslücke in Höhe von 648.991 €.

Bei der vorliegenden Einzelfallentscheidung muss die Selbstbindung der Verwaltung als Ausprägung des Gleichheitsgebotes mitbedacht werden.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Durch die energieeffiziente Gebäudesanierung sinken die CO2-Emmissionen. Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht wird durch die gezielten baulichen Maßnahmen minimiert und schont so die Ressourcen der Umwelt.

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Baukostenzuschuss +

Deckungslücke

Ausstattungszuschuss

3.793.906 €

    648.991 €

      92.500 €

bei IPNr.: 365D.882

bei IPNr.: 365D.882

bei IPNr.: 365D.882

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

FAG-Förderung +Sondervermögen

kommunales Investitionsbudget

2.295.312 €

2.240.085 €

bei IPNr.: 365D.882ES

bei IPNr.: 365D.882EI

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind geplant auf IvP-Nr. 365D.882     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: