Der am 10.02.2026 eingereichte Bürgerantrag „E-Werk stärken, Kultur fördern“ ist zulässig.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Es wird beantragt, dass der Stadtrat folgenden Antrag behandelt:
„Dem Kulturzentrum E-Werk werden ausreichend Zuschüsse gewährt, um ihr sozio-kulturelles Programmangebot zu erhalten sowie bei der Bezahlung der Mitarbeiter*innen das Niveau des Tarifvertrags Öffentlicher Dienst zu erreichen.“
Dieser Bürgerantrag wurde am 10.02.2026 mit 533 Unterschriftenlisten eingereicht, im Anschluss wurden noch weitere Listen nachgereicht.
Es handelt sich beim Inhalt des Antrags um eine gemeindliche Angelegenheit.
Dem Antrag wurde eine Begründung beigefügt und es wurden drei Personen sowie drei Stellvertretungen benannt, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (siehe Anlage).
Ein Bürgerantrag muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner*innen unterschrieben sein, unterschriftsberechtigt sind Gemeindebürger*innen, also Wahlberechtigte bei Gemeindewahlen. Maßgeblich für die Berechnung der Prozentzahl ist die Einwohnerzahl, die der letzten Stadtratswahl im Jahr 2020 zugrunde lag. Diese Einwohnerzahl betrug 111.851, eine ausreichende Anzahl von gültigen Unterschriften, d.h. mehr als 1.119 wurden vorgelegt.
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerantrags nach Art. 18b der Gemeindeordnung (GO) liegen damit vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Stadtrat entscheidet innerhalb eines Monats nach der Einreichung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach der Feststellung der Zulässigkeit des Antrags behandelt ihn der Stadtrat innerhalb von drei Monaten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Bürgerantrag „E-Werk stärken, Kultur fördern“
