Der Bericht des Revisionsamtes vom 16.02.2026 über die
Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Erlanger Jobcenter (EJC) für
das Wirtschaftsjahr 2024 (Nr. 11/2025) wird zur Kenntnis genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Das EJC hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit der Vorlage des Berichts vom 16.02.2026 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2024 nahm das Revisionsamt seine Aufgabe nach Art. 106 Abs. 3 i. V. m. Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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