1.
Die Übernahme wesentlicher Elemente des
sogenannten „Regensburger Modells“ zur Arbeitsmarktintegration von
Asylbewerbern ist vor dem Hintergrund unterschiedlicher struktureller und
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, bereits bestehender Integrationsstrukturen
in Erlangen, begrenzter kommunaler Gestaltungsspielräume, fehlender
Zuständigkeit für nicht im SGB-II-Bezug stehende Asylbewerber sowie der
angespannten Haushaltslage nicht angezeigt bzw. nicht leistbar.
Eine signifikante Haushaltsentlastung oder wesentliche Verbesserung der Integrationschancen ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten.
2. Der Antrag Nr. 078/2025 der Freien Wähler Erlangen vom 01.08.2025 ist damit bearbeitet.
1. Ausgangslage und Zielsetzung des Antrags
Der Antrag zielt auf die Übernahme zentraler
Elemente des Regensburger Modells ab, insbesondere frühzeitiger
Arbeitsmarktzugang, enge Netzwerkarbeit, arbeitsplatznahe Sprachförderung,
projektbezogene Vermittlungsformate sowie systematisches Monitoring.
2. Rechtlicher Rahmen
Der Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern
richtet sich nach bundesrechtlichen Vorgaben (u. a. Aufenthaltsgesetz,
Asylgesetz, Beschäftigungsverordnung). Die Entscheidung über
Beschäftigungserlaubnisse liegt bei der Ausländerbehörde. Die Zuständigkeit des
Erlanger Jobcenters besteht ausschließlich im SGB-II-Rechtskreis.
3. Bestehende Integrationsstrukturen in
Erlangen
In Erlangen bestehen bereits etablierte
Strukturen zur Arbeitsmarktintegration:
- Integrations- und Berufssprachkurse
(Gesamtprogramm Sprache, inkl. Job-BSK)
- Projekt „Jobbegleiter“ mit individueller
Begleitung und Anerkennungsberatung
- WIR-/EFIE-Netzwerke mit
arbeitsmarktbezogener Beratung
- Kooperationen mit Agentur für Arbeit und
regionalen Arbeitgebern
4. Strukturelle Unterschiede Regensburg –
Erlangen
Erlangen ist stärker forschungs- und
wissensintensiv geprägt, während Regensburg eine breite diversifizierte
Wirtschaftsstruktur aufweist. Zudem unterscheidet sich die Organisationsform
(kommunales Jobcenter vs. Gemeinsame Einrichtung).
5.
Wirtschaftliche
Bewertung
Die im Antrag genannten Einsparpotenziale
beruhen auf pauschalen Annahmen. Realistisch sind Einsparungen nur bei Personen
im SGB-II-Leistungsbezug. Zusätzliche Personal- und Sachkosten für
Projektkoordination wären zu berücksichtigen. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung
ist derzeit nicht möglich.
6. Gesamtabwägung
Eine 1:1-Übernahme des Regensburger Modells
ist aufgrund struktureller, rechtlicher und finanzieller Unterschiede nicht
angezeigt. Best-Practice-Elemente werden weiterhin geprüft und – soweit
vertretbar – in bestehende Konzepte integriert.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
3. Prozesse
und Strukturen
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 FWG Antrag 078-2025 vom 04.08.2025
2 Erläuterungen zur BV 55-116-2026
