Betreff
Übernahme wesentlicher Elemente des Regensburger Modells zur Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern in Erlangen - Antrag der FWG vom 04.08.2025
Vorlage
55/116/2026
Art
Beschlussvorlage

1.       Die Übernahme wesentlicher Elemente des sogenannten „Regensburger Modells“ zur Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern ist vor dem Hintergrund unterschiedlicher struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, bereits bestehender Integrationsstrukturen in Erlangen, begrenzter kommunaler Gestaltungsspielräume, fehlender Zuständigkeit für nicht im SGB-II-Bezug stehende Asylbewerber sowie der angespannten Haushaltslage nicht angezeigt bzw. nicht leistbar.

Eine signifikante Haushaltsentlastung oder wesentliche Verbesserung der Integrationschancen ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten.

2.    Der Antrag Nr. 078/2025 der Freien Wähler Erlangen vom 01.08.2025 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen

1.      Ausgangslage und Zielsetzung des Antrags

Der Antrag zielt auf die Übernahme zentraler Elemente des Regensburger Modells ab, insbesondere frühzeitiger Arbeitsmarktzugang, enge Netzwerkarbeit, arbeitsplatznahe Sprachförderung, projektbezogene Vermittlungsformate sowie systematisches Monitoring.

2.      Rechtlicher Rahmen

Der Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern richtet sich nach bundesrechtlichen Vorgaben (u. a. Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, Beschäftigungsverordnung). Die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse liegt bei der Ausländerbehörde. Die Zuständigkeit des Erlanger Jobcenters besteht ausschließlich im SGB-II-Rechtskreis.

3.      Bestehende Integrationsstrukturen in Erlangen

In Erlangen bestehen bereits etablierte Strukturen zur Arbeitsmarktintegration:

- Integrations- und Berufssprachkurse (Gesamtprogramm Sprache, inkl. Job-BSK)

- Projekt „Jobbegleiter“ mit individueller Begleitung und Anerkennungsberatung

- WIR-/EFIE-Netzwerke mit arbeitsmarktbezogener Beratung

- Kooperationen mit Agentur für Arbeit und regionalen Arbeitgebern

4.      Strukturelle Unterschiede Regensburg – Erlangen

Erlangen ist stärker forschungs- und wissensintensiv geprägt, während Regensburg eine breite diversifizierte Wirtschaftsstruktur aufweist. Zudem unterscheidet sich die Organisationsform (kommunales Jobcenter vs. Gemeinsame Einrichtung).

5.    Wirtschaftliche Bewertung

Die im Antrag genannten Einsparpotenziale beruhen auf pauschalen Annahmen. Realistisch sind Einsparungen nur bei Personen im SGB-II-Leistungsbezug. Zusätzliche Personal- und Sachkosten für Projektkoordination wären zu berücksichtigen. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung ist derzeit nicht möglich.

6.      Gesamtabwägung

Eine 1:1-Übernahme des Regensburger Modells ist aufgrund struktureller, rechtlicher und finanzieller Unterschiede nicht angezeigt. Best-Practice-Elemente werden weiterhin geprüft und – soweit vertretbar – in bestehende Konzepte integriert.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

3.   Prozesse und Strukturen

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 FWG Antrag 078-2025 vom 04.08.2025

                        2 Erläuterungen zur BV 55-116-2026