Betreff
Konzept für die Umgestaltung Knotenpunkt Weisendorfer Straße / Anzengruber Weg
Vorlage
613/372/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen, die für die Umgestaltung des Knotenpunktes Weisendorfer Straße / Anzengruber Weg / Heßdorfer Weg / Brühl in Dechsendorf aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, herbeizuführen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umgestaltung benötigten Flächen (ca. 380 m²) aus einem privaten Anliegergrundstück zu erwerben.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen bebauungsplanabweichenden Beschluss zu erstellen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Verkaufsbereitschaft des Eigentümers des Grundstücks Anzengruber Weg 2 (Flurstücknummer 600/4, Gmkg. Großdechsendorf) stehen der Stadt Erlangen wichtige Voraussetzungen zur Verfügung, um den Knotenpunkt sicherer und übersichtlicher zu gestalten.

In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrfach Überlegungen, den Knotenpunkt zu überplanen, da es sich hier für viele Verkehrsteilnehmenden um eine jeher problematische Stelle handelt. Die mangelnde Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt ist vor allem der Knotenpunktgeometrie (den beiden versetzten Einfahrten „Brühl“ und „Heßdorfer Weg“) geschuldet. Das Problem, welches die meisten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Radfahrenden verursacht, ist folgendes: An der Kreuzung Weisendorfer Straße / Brühl sorgt der Linksabbieger aufgrund des fehlenden Linksabbiegerfahrstreifens für einen Rückstau, weshalb viele Kfz unter Benutzung des Radfahrstreifens am Linksabbieger vorbeifahren. Hierdurch kann der Radverkehr gefährdet werden. Des Weiteren wird ein von der Verwaltung als gefährlich eingestuftes Fehlverhalten seitens der Radfahrenden beobachtet, die aus Osten kommend zum Abbiegen in den Heßdorfer Weg quer über die Kreuzung (Weisendorfer Straße/Brühl) fahren.

Hierzu liegen auch zahlreiche Bürgerbeschwerden sowie Fraktions- / Ortsbeiratsanträge (z. B. SPD-Antrag 305/2022 sowie der aktuelle Antrag der Klimaliste Erlangen 013/2026) vor. Im Juni 2024 kam es an diesem Knotenpunkt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer getötet wurde, nachdem er von einem LKW erfasst wurde. 

 

Frühere Überlegungen zur Umgestaltung wurden aufgrund der mangelnden Platzverhältnisse nicht umgesetzt. Aus der Verkaufsbereitschaft ergibt sich jetzt die Möglichkeit, der rechtlichen Verpflichtung der Stadt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nachzukommen (unter Berücksichtigung des Art. 69 GO – vorläufige Haushaltsführung). Die Verwaltung ist hierzu mit dem Eigentümer bereits seit 2025 im Austausch.

Hinzu kommt, dass es sich um einen Schwerpunkt für das Fahrradparken handelt, der mit der Bushaltestelle „Dechsendorf Weisendorfer Straße“ in Verbindung steht. Es gibt nicht genügend sichere Abstellmöglichkeiten, sodass Fahrräder auch am privaten Zaun des Eigentümers angeschlossen werden. Dies birgt zwei Probleme: Die abgestellten Fahrräder blockieren einen Teil des aus heutiger Sicht bereits unterdimensionierten Gehwegs. Außerdem ist der Zaun marode und kann aufgrund der Vielzahl der abgestellten Fahrräder nicht erneuert werden, auch ein Rückschnitt der Vegetation durch den Eigentümer ist dadurch beeinträchtigt. Die neue Planung beinhaltet eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellanlagen.

Eine Neuplanung in diesem Bereich wird die Verkehrssituation aus Sicht der Verwaltung deutlich verbessern: Die Kreuzung (Weisendorfer Straße / Anzengruber Weg / Brühl) wird über die zu erwerbende Fläche des Grundstücks symmetrisch angelegt, sodass die (Abbiege-)Beziehungen für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlicher gestaltet werden.

Ohne die Teilfläche des Grundstücks Anzengruber Weg 2 ist die Umsetzung einer verkehrssicheren Planung in dem Bereich nicht möglich. Deshalb sollte der Ankauf nicht aufgeschoben werden und das jetzige Eigentumsverhältnis sowie die Verkaufsbereitschaft genutzt werden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verkehrssicherheit soll durch eine symmetrisch gestaltete Umplanung des Knotenpunktes Weisendorfer Straße / Anzengruber Weg / Brühl / Heßdorfer Weg hergestellt werden (s. Anlage). Eine genaue Aufteilung der Fahrspuren sowie die Ausgestaltung der Kreuzungsgeometrie sollen in den nächsten Schritten vertieft werden.

Da es sich bei den Flächen auf dem zu erwerbenden Grundstück nicht um Verkehrsflächen handelt, müssen diese in einem bebauungsplanabweichenden Beschluss (Bebauungsplan „D 206“) zu solchen umgewandelt werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Grunderwerb, der für die Umgestaltung unerlässlich ist, wird von Amt 23 durchgeführt und zuvor zu gg. Zeit eine entsprechende UVPA-Beschlussvorlage (nicht öffentlich) eingebracht. Für die Umplanung wird ungefähr eine Fläche von ca. 380 m² benötigt.

Die Haushaltslage der Stadt Erlangen ist derzeit weiterhin eingeschränkt; der Haushalt wird vorläufig geführt (Art. 69 GO). Nach Art. 69 Abs. 1 Ziffer 1 GO ist allerdings die Gemeinde bzw. Stadt befugt, „finanzielle Leistungen zu erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.“ Dazu gehören laut Art. 57 Abs. 1 GO die „Einrichtungen [zu] schaffen und erhalten […] insbesondere […] des öffentlichen Verkehrs“. 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Sicherheit des Knotenpunktes für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu gestalten, sodass die nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu erreichende „Vision Zero“ umgesetzt werden kann. Dazu wird die Stadt durch die Umgestaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahrenquellen und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen umfasst, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Durch die jetzige Verkaufsbereitschaft des Eigentümers und der Notwendigkeit eines sicheren Knotenpunktes, ist die Umgestaltung sowie der damit verbundene Grunderwerb aus Sicht der Verwaltung unaufschiebbar. Der Erwerb des Grundstückes wird durch Amt 23 in einem nicht-öffentlichen Beschluss in den Ausschuss eingebracht; die hierfür erforderlichen Mittel stehen bereit. Die Mittel für die bauliche Umsetzung des Projekts sind derzeit noch nicht vorhanden und werden von Amt 66 nach Erstellung der Vorplanung eingeplant, wenn eine realistische Kostenschätzung möglich ist.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Durch die Asphaltierung einer größeren Fläche als bisher ergeben sich aus der Umplanung negative Auswirkungen auf das Klima. Es gibt keine alternativen Handlungsoptionen, da ohne die Umplanung keine Verbesserung der Verkehrssicherheit hergestellt werden kann. Allerdings werden durch die verbesserte Sicherheit die aktiven und emissionsarmen Fortbewegungsarten (Rad- und Fußverkehr) gefördert.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Konzept zur Umplanung des Knotenpunktes Dechsendorf