Der Antrag der Stadtratsgruppe Erlanger Linke vom 30.06.2025
(Antragsnummer 066/2025) ist mit den vorliegenden Ausführungen einschließlich
der inhaltlichen Fortschreibung des Konzepts zur
Sicherung bezahlbaren Wohnraums bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Mit dem Antrag Nr. 066/2025 vom 30.06.2025 beantragt die
Stadtratsgruppe Erlanger Linke die Entwicklung eines Konzepts durch die
Verwaltung für Maßnahmen zur Sicherung des Bestands bezahlbaren Wohnens.
Der Antrag bezieht sich inhaltlich im Wesentlichen auf den Antrag der
SPD-Fraktion Nr. 050/2025,
so dass eine gemeinsame Bearbeitung beider Anträge angeregt wurde.
Inhaltlich wurde das Anliegen des Antrags im SGA am 12.11.2025 (Gutachten),
im UVPA am 18.11.2025 (Gutachten) sowie im Stadtrat am 27.11.2025 (Beschluss)
bearbeitet.
Formal kann der Antrag jedoch bisher nicht als bearbeitet gelten, da in der
genannten Beschlussvorlage hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Der Antrag der Erlanger Linke wird daher mit der vorliegenden Beschlussvorlage formal sowie inhaltlich ergänzend bearbeitet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Hinsichtlich eines zu erarbeitenden
Konzepts zur Sicherung bezahlbaren Wohnens wird auf die o.g. Vorlage und die
darin dargestellten Handlungsansätze und ihre Bewertung verwiesen. Die dort
erfolgten Ausführungen gelten zum aktuellen Zeitpunkt unverändert weiter.
Die vorliegende Beschlussvorlage bietet darüber hinaus Gelegenheit, die seitdem erfolgte Fortschreibung des Konzepts darzustellen (siehe Abschnitt 3.)
3. Prozesse und Strukturen
Ansatz
Wohnraum ist nicht nur knapp, sondern auch ungleich und oftmals nicht bedarfsgerecht verteilt.
Vielmehr gibt es sowohl Über- als auch Unterbelegung. Durch große, aber nicht mehr bedarfsgerecht belegte Wohnungen besteht eine „stille Wohnraumreserve“, wenn beispielsweise die erwachsen gewordenen Kinder ausgezogen sind. Dies bietet Potenzial, um auf einem angespannten Wohnungsmarkt durch einen freiwilligen Mietwohnungstausch zu einer bedarfsgerechteren Wohnraumversorgung beizutragen.
Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK vom August 2024 unter 1.090 Mieter*innen im Auftrag des WWF Deutschland ist die Bereitschaft zum Wohnungstausch unter Allen Befragen mit 64,7 Prozent hoch. Auch in der Altersgruppe ab 60 Jahre zeigt sich noch in fast der Hälfte die Bereitschaft zum Wohnungstausch.[1]
In der Fortschreibung des Konzepts zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums wurde daher als weiterer Handlungsansatz das Modell „Wohnungstausch“ aufgegriffen. Dieses wird oder wurde in anderen Städten bereits umgesetzt, so dass die Voraussetzungen und Wirkungen anhand von Praxiserfahrungen beurteilt werden können.
Bewertung;
a. Anreize und Hemmnisse für
Wohnungstausch
|
förderliche Bedingungen und Anreize für
Wohnungstausch |
hemmende Faktoren für Wohnungstausch |
|
direkte
Ansprache der Adressat*innen und feste Ansprechpartner*innen; |
fehlende
personelle Ressourcen auf Seiten der Stadt; |
|
städtische Zuschüsse für Umzugs- und Renovierungskosten
bei einem Umzug von größerer in kleinere Wohnung; Zuschüsse können abhängig
von Einkommensgrenzen oder persönlichen Voraussetzungen wie Alter oder GdB
gemacht werden; Vermieterpauschale für Zustimmung zum Wohnungstausch; |
fehlende
finanzielle Ressourcen auf Seiten der Stadt; Zustimmung der
Vermieter*innen als Voraussetzung notwendig; für
Privatvermieter*innen mit nur einer Wohnung ist Tausch
aufwendig; |
|
online und
offline Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Beratung und Bewerbung des
Wohnungstausches; Bearbeitung von FQAs; |
Aufwand für
Wohnungsunternehmen (Zeit, notwendige Ausweichwohnungen) und Risiko neuer
Mieter für Wohnungsinhaber; |
|
digitale Tauschplattform zur Abwicklung des
Wohnungstausches;
|
digitale
Tauschbörsen nicht für alle Interessierten (niedrigschwellig) zugänglich,
beispielsweise Menschen mit Beeinträchtigung, mit geringen finanziellen
Mitteln oder bei fehlenden Kompetenzen;
|
|
logistische
Unterstützung für Organisation des Wohnungstausches zwischen
Tausch-partner*innen, Ämtern und Vermieter*innen; Umzugshilfen für Planung
und Organisation des (zeitgleichen) Umzugs, Verfügbarkeit einer
Ausweichwohnung oder Lagerraum für Mobiliar als kurzzeitige Zwischenlösung; |
geringe
Passung von Tauschpartner*innen, zum Beispiel unterschiedliche Bedarfe,
Gewohnheiten und Erwartungen; weniger Tauschbedarf für kleinere Wohnungen;
Tausch zwischen frei finanzierter und geförderter Wohnung nicht möglich, wenn
nur ein Tauschpartner berechtigt ist; |
|
Unterstützung und gegebenenfalls Zuschuss für
bauliche Änderungen der Tauschwohnung (zum Beispiel altersgerecht,
barrierefrei); |
kein Anreiz für
Tausch, wenn Bestandsmiete in langfristigen Mietverhältnissen günstiger ist
als bei Neuvermietung mit geringerer Wohnfläche („Lock-in-Effekt“); |
|
persönliche
Motivation für einen Umzug, z.B. räumliche Nähe zu Angehörigen, geringerer
Alltagsaufwand durch bedarfsgerechtere, kleinere Wohnfläche, bessere
Ausstattung des Wohnumfelds mit Versorgungseinrichtungen und bessere
Anbindung (zum Beispiel fußläufige Erreichbarkeit); |
(emotionale)
Verbundenheit mit der bestehenden Wohnung; enger Sozialraumbezug und
Verbundenheit mit Nachbarschaft bei langer Wohndauer; vertraute Strukturen im
Wohnumfeld; tatsächliche oder befürchtete Verschlechterung des Wohnumfelds;
Hausstand müsste verringert werden; selten altruistische Motivation; |
|
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für
Wohnungstausch („Recht auf Mietwohnungstausch“)[2]; politische Unterstützung des Modells; Kooperationen und übergreifende Strukturen (zum
Beispiel zwischen Wohnungsunternehmen, Mieter- und Vermietervereinen); |
geringe Zahl von
Wohnungstauschen im Verhältnis zum Aufwand; fehlende gesetzliche
Rahmenbedingungen, beispielsweise im Hinblick auf die Zustimmung der
Vermietenden oder mögliche Vertragsänderungen bei Mietwohnungstausch;
fehlende öffentliche Förderprogramme für Wohnungstausch; lange Anlaufzeit zur
Etablierung eines Wohnungstauschprogramms; |
a) Finanzielle Voraussetzungen
Die Bereitschaft zum Wechsel in eine kleinere Wohnung kann
durch finanzielle Anreize erhöht werden. Beispielsweise wird im aktuell in
Erprobung befindlichen Mannheimer Wohnraumtauschkonzept[3],[4]
für einen Umzug in eine kleinere Wohnung eine Pauschale von 1.500 Euro
ausbezahlt. Für jedes Zimmer weniger kommen 500 Euro hinzu. Dies ist auf
maximal drei Zimmer (1.500 Euro) begrenzt. Der finanzielle Anreiz beläuft sich
somit auf maximal 3.000 Euro. Die Prämien anderer Städte sind vergleichbar
(z.B. Freiburg: 2.000 Euro Pauschale[5];
Düsseldorf: möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die
Anmietung einer Übergangswohnung oder für die vorübergehende Einlagerung des
Hausstands sowie ein zweckfreier Zuschuss für Vermieter*innen für die
Zustimmung zum Tausch[6]).
b)
Resümee
Wohnungstauschprogramme erfordern intensive
Öffentlichkeitsarbeit, die Aktivierung und Vernetzung von Akteur*innen auf dem
Wohnungsmarkt und Vermieter*innen, die Einführung und „Pflege“ von online-Tools
sowie die Beratung, Unterstützung und Koordination von potenziellen
Tauschpartner*innen. Darüber hinaus sind finanzielle Anreize für einen
Wohnungstausch notwendig. Erfahrungen aus (Groß-)Städten zeigen in der Praxis
trotz verschiedener Unterstützungsangebote und Anreize, dass die Wirkung und
somit die Marktrelevanz von Wohnungstauschprogrammen begrenzt ist.[7] Im
Jahr 2025 wurde über die Wohnungstauschbörse der Stadt Düsseldorf ein
Wohnungstausch abgeschlossen.[8] Die
“Koordinierungsstelle Wohnungstausch“ in Potsdam berichtete für das Jahr 2022
zwei, für das Jahr 2023 acht tatsächlich umgesetzte Wohnungstausche (außerdem
je zwei Tausche im Status finaler Umsetzung beziehungsweise Abstimmung unter
den Mietenden; 26 Tauschvorgänge waren im nicht abgeschlossenen Status).[9] Die
Koordinierungsstelle bietet Beratung zum Wohnungstausch.
Angesichts der Haushaltslage in Erlangen bestehen aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen derzeit keine realistischen Umsetzungschancen. Dies ist auch in Relation zu den erwartbar geringen Tauschzahlen zu bewerten, die aus anderen Städten bekannt sind.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
[1] Quelle: WWF Deutschland (2024). Mietwohnungstausch statt Neubau: gut für Umwelt und Mietmarkt. Politisches Impulspapier. Berlin: WWF Deutschland
[2] IKEM (2024). Mietwohnungstausch. Studie zur rechtlichen und politischen Machbarkeit. Berlin: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
[3] Verheyen L, Bierwirth A (2025) Anreize zum Wohnraumtausch auf kommunaler Ebene: Die Wohnraumtauschprämie in Mannheim als lokalpolitisches Steuerungsinstrument. Wuppertal Institut 09.10.2025: Wohnen als „Soziale Frage“ – Welche Antworten bietet der Sozialstaat?
[4] Stadt Mannheim (2025). Richtlinien der Stadt Mannheim für die Gewährung von Zuwendungen für den Umzug aus unterbelegtem Mietwohnraum (Wohnraumtausch). Stand: Oktober 2025
[5] https://www.wohnungstausch.freiburg.de/konzept-wohnungstausch (Abruf: 13.02.2026)
[6] Wohnungstausch - Serviceportal Düsseldorf (Abruf: 13.02.2026)
[7] IKEM (2024). Mietwohnungstausch. Studie zur rechtlichen und politischen Machbarkeit. Berlin: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
[8] Stadt Düsseldorf (2025). Ratsinformationssystem. Vorlage AWM/003/2026 vom 26.01.2026.
[9] kollektiv stadtsucht GmbH (2023). Wohnungstausch. Dokumentation Let’z Netz. Cottbus. www.kollektiv-stadtsucht.de
Anlage: Antrag 066/2025 Erlanger Linke vom 30.06.2025
