Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einführung eines multimodalen Modells im Bereich Handyparken, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und auf dieser Grundlage entsprechende Konzessionsverträge mit geeigneten, interessierten Bewerbern abzuschließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Entrichtung von Parkgebühren ist im Stadtgebiet bereits
seit mehreren Jahren mittels Handyparken möglich.
Ab dem 01.01.2027 beabsichtigt das Tiefbauamt mehreren
Betreibern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre jeweiligen Systeme im Rahmen einer
gemeinsamen Plattform für digitale Parkraumbewirtschaftung anzubieten.
Zu diesem Zweck soll ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel mit geeigneten, interessierten Bewerbern Konzessionsverträge unterhalb der maßgeblichen Schwellenwerte der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) abzuschließen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß den Richtlinien zur Beschaffung von Lieferungen und Leistungen der Stadt Erlangen vom 01.10.2025 ist vorgesehen, dass die Vergabe einer Dienstleistungskonzession grundsätzlich im Wege einer Verhandlungsvergabe nach Maßgabe der UVgO zu erfolgen hat.
Vor dem Hintergrund der spezifischen Konstellation eines multimodalen Systems ist die Durchführung einer Verhandlungsvergabe als ungeeignet zu bewerten. Zur Zielerreichung erscheint vielmehr die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens sachgerecht.
Das Interessenbekundungsverfahren stellt ein Verfahren außerhalb des formellen Vergaberechts dar. Da es sich bei der zugrunde liegenden Beschaffungsrichtlinie um eine innerdienstliche Vorgabe handelt und Dienstleistungskonzessionen unter dem EU-Schwellenwert grundsätzlich vergaberechtsfrei vergeben werden können, bestehen gegen die Durchführung eines solchen Verfahrens keine Bedenken.
Eine Abstimmung mit dem Rechtsamt ist erfolgt.
Vergleichbare Verfahren wurden bereits von anderen Kommunen (Fürth, Bamberg) erfolgreich durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Zuge der derzeit in Ausarbeitung befindlichen Ausschreibung - für das Handyparken ab 01.01.2027 - ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
