Betreff
Ausschreibung Handyparken
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
Vorlage
66/303/2026
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einführung eines multimodalen Modells im Bereich Handyparken, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und auf dieser Grundlage entsprechende Konzessionsverträge mit geeigneten, interessierten Bewerbern abzuschließen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Entrichtung von Parkgebühren ist im Stadtgebiet bereits seit mehreren Jahren mittels Handyparken möglich.

      Ab dem 01.01.2027 beabsichtigt das Tiefbauamt mehreren Betreibern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre jeweiligen Systeme im Rahmen einer gemeinsamen Plattform für digitale Parkraumbewirtschaftung anzubieten.

        Zu diesem Zweck soll ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel mit geeigneten, interessierten Bewerbern Konzessionsverträge unterhalb der maßgeblichen Schwellenwerte der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) abzuschließen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß den Richtlinien zur Beschaffung von Lieferungen und Leistungen der Stadt Erlangen vom 01.10.2025 ist vorgesehen, dass die Vergabe einer Dienstleistungskonzession grundsätzlich im Wege einer Verhandlungsvergabe nach Maßgabe der UVgO zu erfolgen hat.

Vor dem Hintergrund der spezifischen Konstellation eines multimodalen Systems ist die Durchführung einer Verhandlungsvergabe als ungeeignet zu bewerten. Zur Zielerreichung erscheint vielmehr die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens sachgerecht.

Das Interessenbekundungsverfahren stellt ein Verfahren außerhalb des formellen Vergaberechts dar. Da es sich bei der zugrunde liegenden Beschaffungsrichtlinie um eine innerdienstliche Vorgabe handelt und Dienstleistungskonzessionen unter dem EU-Schwellenwert grundsätzlich vergaberechtsfrei vergeben werden können, bestehen gegen die Durchführung eines solchen Verfahrens keine Bedenken.

Eine Abstimmung mit dem Rechtsamt ist erfolgt.

Vergleichbare Verfahren wurden bereits von anderen Kommunen (Fürth, Bamberg) erfolgreich durchgeführt.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Im Zuge der derzeit in Ausarbeitung befindlichen Ausschreibung - für das Handyparken ab 01.01.2027 - ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens vorgesehen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: