Die Verordnung der Stadt Erlangen über die Festsetzung eines
verkaufsoffenen Sonntages (Entwurf vom 05.02.2026, Anlage) wird beschlossen.
Zum 01.08.2025 ist das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)
in Kraft getreten.
Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (Bay LadSchlG) sieht vor, dass Gemeinden an bis zu vier Sonn- und Feiertagen die Öffnungen von Verkaufsstellen freigeben können. Bedingung hierfür ist, dass die Öffnung im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht, der den zeitlichen und räumlichen Umfang der Öffnung rechtfertigt (Art. 6 BayLadSchlG).
Die derzeit bestehende „Verordnung der Stadt Erlangen über die Freigabe weiterer Verkaufssonntage und über den Ladenschluss aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen und über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember vom 05.03.1998 i. d. F. vom 26.06.2008“ sieht derzeit drei verkaufsoffene Sonntage vor.
Die Verwaltung plant die Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage von bisher drei auf einen verkaufsoffenen Sonntag zu reduzieren. Dieser soll jeweils am ersten Sonntag nach Ostersonntag anlässlich des Erlanger Frühlingsfests für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt werden.
Das Erlanger Frühlingsfest hat sich in den letzten Jahren als etablierte Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Stadt Erlangen gezeigt. Auf einer Veranstaltungsfläche von über 2.000 qm werden zahlreiche Attraktionen angeboten. Für Erwachsene steht darüber hinaus ein Biergarten mit musikalischer Unterhaltung bereit. Das Frühlingsfest ist zwischenzeitlich zu einer beliebten Veranstaltung herangewachsen und zieht über die Veranstaltungstage Besucherinnen und Besucher auch aus dem näheren Umkreis an.
Die beabsichtigte Öffnung der Geschäfte am ersten Sonntag nach Ostersonntag erfolgt ausschließlich aus Anlass des Erlanger Frühlingsfestes. Aus Sicht der Verwaltung stärkt dieser den örtlichen Einzelhandel und kann den Bedarf an Waren des täglichen Lebens abseits des Erlanger Frühlingsfestes befriedigen.
Die geplante Verordnung bleibt mit der Regelung über einen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr deutlich unter den gesetzlichen Möglichkeiten. Der dieser Beschlussvorlage beigefügte Verordnungsentwurf berücksichtigt somit insbesondere die Interessen der Gewerkschaften und Kirchen, indem er die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage reduziert und den Geltungsbereich mit Rücksicht auf die anlassgebende Veranstaltung nur für einen Teil des Innenstadtgebietes festlegt. Aus Sicht der Verwaltung stellt der Entwurf daher einen abgewogenen Vorschlag zur Berücksichtigung der Interessen aller Träger der öffentlichen Belange dar.
Der Einzelhandel ist weder verpflichtet, am verkaufsoffenen Sonntag teilzunehmen, noch den Stundenrahmen auszuschöpfen. Die Verordnung stellt somit lediglich ein zusätzliches Angebot an den Einzelhandel dar. Der Bedarf an einem verkaufsoffenen Sonntag wurde im Vorfeld durch den City-Management Erlangen e.V. mit zahlreichen Erlanger Händlerinnen und Händlern abgestimmt.
Die derzeit bestehende „Verordnung der Stadt Erlangen über die Freigabe weiterer Verkaufssonntage und über den Ladenschluss aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen und über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember vom 05.03.1998 i. d. F. vom 26.06.2008“ soll mit Inkrafttreten der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage außer Kraft treten. Diese basiert noch auf dem zuvor geltenden Bundesladenschlussgesetz und hat mit der neuen Verordnung ihren Regelungsgegenstand verloren.
In dem Verfahren wurden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
eingeholt. Die Beteiligung erfolgte mit Schreiben vom 16. Januar 2026. Die
beteiligten Stellen wurden um Rückmeldung bis 13. Februar 2026 gebeten und
äußerten sich im Einzelnen zusammengefasst wie folgt:
Katholisches Dekanat Erlangen (Stellungnahme vom 30.01.26):
Mit E-Mail vom 30.01.26 wurde mitgeteilt, dass die Umsetzung nur eines
anstatt der möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage begrüßt wird.
Handwerkskammer für Mittelfranken (Stellungnahme von 05.02.26):
Die Handwerkskammer für Mittelfranken begrüßt ausdrücklich den Beschluss
der Stadt Erlangen, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf einen Termin
pro Jahr zu begrenzen. Sie verweist auf den besonderen verfassungsrechtlichen
Schutz des Sonntags und betont, dass dieser Beschluss insbesondere die
Interessen kleiner und mittlerer Betriebe wahrt. Im Erlanger Innenstadtbereich
seien viele handwerkliche Betriebe ansässig, für die zusätzliche verkaufsoffene
Sonntage eine erhebliche personelle und organisatorische Belastung darstellten.
Besonders betroffen sind Gesundheitshandwerke und kleine Geschäfte mit
Werkstattbetrieb, die oft keine ausreichenden personellen Ressourcen für
zusätzliche Öffnungstage haben. Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass eine
Ausweitung der Öffnungstage vor allem größeren Anbietern mit mehr Personal
zugutekomme und zu Wettbewerbsnachteilen für kleinere Betriebe führe. Zudem
werde durch zusätzliche Sonntagsöffnungen kein nachhaltiger Mehrumsatz erzielt,
sondern Umsätze lediglich auf andere Tage verlagert. In Zeiten des
Fachkräftemangels seien verlässliche Arbeits- und Ruhezeiten ein wichtiger
Standortfaktor; der arbeitsfreie Sonntag unterstütze die Attraktivität des
Handwerks als Arbeitgeber und die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und
Ehrenamt. Die Handwerkskammer sieht die Entscheidung als wichtiges Signal für
eine maßvolle, rechtssichere und mittelstandsfreundliche Standortpolitik.
Gemeinsame Stellungnahme von IHK-Gremium Erlangen, Bayerischen Hotel- und
Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. Kreisstelle Erlangen-Höchstadt,
Handelsverband Bayern HBE Bezirk Mittelfranken Kreis Erlangen,
Kreishandwerkerschaft Erlangen-Hersbruck-Lauf (Stellungnahme vom 09.02.26):
Die wirtschaftlichen
Interessenvertretungen sprechen sich gemeinsam gegen die Reduzierung der
verkaufsoffenen Sonntage auf einen Termin aus und plädieren für die
Beibehaltung von mindestens zwei verkaufsoffenen Sonntagen („Erlanger
Frühling“, „Erlanger Herbst“) im Jahr. Sie betonen die Bedeutung dieser
Sonntage als wichtige Impulsgeber für den stationären Einzelhandel, die
Gastronomie und das innerstädtische Leben, besonders vor dem Hintergrund der
Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, den Ukrainekrieg und die wachsende
Konkurrenz des Onlinehandels. Verkaufsoffene Sonntage werden als zentrales
Instrument des Standortmarketings und als gesellschaftlich relevante
Veranstaltungen beschrieben, die nicht nur Umsätze generieren, sondern auch
Gemeinschaft, Erlebniskultur und die emotionale Bindung an die Stadt fördern.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft sehen keinen ausreichenden
Grund für eine weitere Einschränkung, da sowohl der gesetzliche Schutz des
Sonntags als auch die Interessen der Beschäftigten durch den bestehenden
Rechtsrahmen bereits berücksichtigt seien. Die Unterzeichner erkennen den
verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags ausdrücklich an, sehen aber durch
die gesetzliche Begrenzung auf vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und die
Anlassbindung eine hinreichende Berücksichtigung der Schutzinteressen.
Sie argumentieren,
dass die Beschränkung auf einen Sonntag keine Arbeitsplätze sichere, sondern
die wirtschaftliche Lage des stationären Einzelhandels und damit der Innenstadt
schwäche. Besonders hervorgehoben wird, dass verkaufsoffene Sonntage das Einkaufsverhalten
und Lebensgefühl verändert haben: Sie bieten flexible Einkaufsmöglichkeiten,
unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit und fördern das
soziale, gemeinschaftliche Erleben in der Innenstadt. Auch das Umland
profitiere durch überregionale Strahlkraft, was sich positiv auf Gastronomie,
Hotellerie und Tourismus auswirke.
Im Einzelhandel
gelte ein Tarifvertrag mit 100 % Zuschlag für Sonntagsarbeit und
150 % Zuschlag an verkaufsoffenen Sonntagen gemäß
Ladenschlussgesetz-Ausnahmeregelung. Laut Handelsverband Bayern werden diese
Sonntagsdienste von den Beschäftigten gerne übernommen, da die
Arbeitsbedingungen an diesen Tagen als attraktiv gelten. Die
Gewerkschaftsforderung nach weiterem Schutz der Beschäftigten wird als
ausreichend berücksichtigt angesehen, da viele Einzelhändler sich am
Tarifvertrag orientieren. Das Argument der Tarifflucht wird als nicht
überzeugend zurückgewiesen.
In Hinblick auf die
verkaufsoffenen Sonntage habe man mit zwei Sonntagen im Jahr in der
Vergangenheit einen guten Kompromiss gefunden, der die Interessen aller
Beteiligten gut berücksichtigt habe, auch wenn seitens des insbesondere
größeren organisierten innerstädtischen Einzelhandels der Wunsch auch nach mehr
verkaufsoffenen Sonntagen immer bestanden habe.
Nach ihrer
Einschätzung wurde in der Vergangenheit mit zwei verkaufsoffenen Sonntagen ein
tragfähiger Kompromiss zwischen den Interessen aller Beteiligten gefunden. Die
Wirtschaftsvertreter fordern daher die Stadt auf, die bisherigen Formate nicht
weiter einzuschränken, um die Attraktivität und Überlebensfähigkeit der
Erlanger Innenstadt zu sichern und dem Wirtschaftsleben mehr
Gestaltungsfreiräume zu geben.
Von den Trägern DGB Region Mittelfranken, Ver.di Bezirk Mittelfranken, Evang. Luth. Dekanat Erlangen
und Evang.-refomierte Kirchengemeinde Erlangen gingen bis zum Ende der Frist keine Stellungnahmen ein.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt.
Anlage: Verordnung der Stadt Erlangen über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntages, Entwurf vom 05.02.2026
