Die Verwaltung wird beauftragt, die nicht mehr verkehrssichere Sandsteinwand an der Hofmannstraße zurückzubauen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ende 2025 wurden aufgrund einer beantragten Zufahrt zum Neubau eines Gebäudes in der Schuhstraße 34 bereits 9 m der bestehenden Sandsteinmauer durch den Bauträger des Neubaus abgebrochen. In diesem Zusammenhang wurde die Baulast der Sandsteinwand neu bewertet und dem Tiefbauamt als Teil der Straßenfläche übertragen. Im Rahmen einer Begehung wurde festgestellt, dass Teile der Mauer aufgrund Schiefstand, Verwitterung einzelner Sandsteine und mangelhafter Fugenfüllung nicht mehr standsicher sind. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit in der Hofmannstaße und der angrenzenden privaten Grundstücksflächen soll die Sandsteinwand zeitnah zurückgebaut werden. Ein Sicherheitsrisiko für Personen und Sachwerte kann damit künftig ausgeschlossen werden. Durch einen kontrollierten Rückbau können rechtliche Konflikte mit den benachbarten Privatgrundstücken und Nutzern der Verkehrsflächen vermieden werden. Die Sichtbeziehungen in der Verkehrsfläche werden verbessert. Verschattungen der Straße und der privaten Grundstücke werden reduziert. Durch den Rückbau können zudem hohe Folgekosten für Sanierung, Prüfung und Unterhaltung eingespart werden. Es entsteht mehr Platz für das öffentliche Grün. Die noch guten Sandsteine stehen für eine Wiederverwendung in anderen Projekten im Rahmen des Materialrecycling zur Verfügung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bei der vorhandenen
Sandsteinmauer handelt es sich voraussichtlich um den Rest einer Einfriedung
der Neustädter Vorstadt. Die Mauer wurde nach Einschätzung des Bay. Landesamt
für Denkmalpflege zwischen 1770 und 1821 als Abgrenzung zu den ehemaligen Schießhausäckern
errichtet und stellt keine gestalterische oder konstruktive Besonderheit dar.
Die Sandsteinmauer im Bereich der Hofmannstraße wurde vom Landesamt für
Denkmalpflege hinsichtlich ihrer Denkmalwürdigkeit überprüft. Es handelt sich
um kein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Mauer liegt nahezu vollständig auf
dem städtischem Straßengrundstück. Als Straßenbestandteil hat die
Sandsteinmauer keinerlei sinnvolle Funktion.
Der Wegfall der Mauer als Grundstückseinfriedung für die privaten
Nachbargrundstücke wurde mit den jeweiligen Eigentümern abgestimmt. Es bestehen
keine Einwände zu dem Vorhaben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Rückbau der Sandsteinwand soll durch
den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung durchgeführt
werden.
Hierdurch ergeben sich entscheidende Synergien im Bereich des Schutzes der
vorhandenen Grünflächen im Baubereich. Zudem werden die Sandsteine ohne Schäden
für Projekte in städtischen Grünflächen eingelagert und wiederverwendet.
Dem Grundstückseigentümer der Schuhstraße 36 soll angeboten werden, den auf
seinem Grundstück verbleibenden Rest der Sandsteinwand gegen Kostenverrechnung
mit abzubrechen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
43.000.- €€ |
bei Sachkonto: Amt 66 |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/ Sk SKO Amt 66
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Foto
