Betreff
Sandsteinmauer Hofmannstraße; Rückbau
Vorlage
66/301/2026
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die nicht mehr verkehrssichere Sandsteinwand an der Hofmannstraße zurückzubauen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ende 2025 wurden aufgrund einer beantragten Zufahrt zum Neubau eines Gebäudes in der Schuhstraße 34 bereits 9 m der bestehenden Sandsteinmauer durch den Bauträger des Neubaus abgebrochen. In diesem Zusammenhang wurde die Baulast der Sandsteinwand neu bewertet und dem Tiefbauamt als Teil der Straßenfläche übertragen. Im Rahmen einer Begehung wurde festgestellt, dass Teile der Mauer aufgrund Schiefstand, Verwitterung einzelner Sandsteine und mangelhafter Fugenfüllung nicht mehr standsicher sind. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit in der Hofmannstaße und der angrenzenden privaten Grundstücksflächen soll die Sandsteinwand zeitnah zurückgebaut werden. Ein Sicherheitsrisiko für Personen und Sachwerte kann damit künftig ausgeschlossen werden. Durch einen kontrollierten Rückbau können rechtliche Konflikte mit den benachbarten Privatgrundstücken und Nutzern der Verkehrsflächen vermieden werden. Die Sichtbeziehungen in der Verkehrsfläche werden verbessert. Verschattungen der Straße und der privaten Grundstücke werden reduziert. Durch den Rückbau können zudem hohe Folgekosten für Sanierung, Prüfung und Unterhaltung eingespart werden. Es entsteht mehr Platz für das öffentliche Grün. Die noch guten Sandsteine stehen für eine Wiederverwendung in anderen Projekten im Rahmen des Materialrecycling zur Verfügung.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Bei der vorhandenen Sandsteinmauer handelt es sich voraussichtlich um den Rest einer Einfriedung der Neustädter Vorstadt. Die Mauer wurde nach Einschätzung des Bay. Landesamt für Denkmalpflege zwischen 1770 und 1821 als Abgrenzung zu den ehemaligen Schießhausäckern errichtet und stellt keine gestalterische oder konstruktive Besonderheit dar. Die Sandsteinmauer im Bereich der Hofmannstraße wurde vom Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich ihrer Denkmalwürdigkeit überprüft. Es handelt sich um kein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Mauer liegt nahezu vollständig auf dem städtischem Straßengrundstück. Als Straßenbestandteil hat die Sandsteinmauer keinerlei sinnvolle Funktion.
Der Wegfall der Mauer als Grundstückseinfriedung für die privaten Nachbargrundstücke wurde mit den jeweiligen Eigentümern abgestimmt. Es bestehen keine Einwände zu dem Vorhaben.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Der Rückbau der Sandsteinwand soll durch den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung durchgeführt werden.
Hierdurch ergeben sich entscheidende Synergien im Bereich des Schutzes der vorhandenen Grünflächen im Baubereich. Zudem werden die Sandsteine ohne Schäden für Projekte in städtischen Grünflächen eingelagert und wiederverwendet.
Dem Grundstückseigentümer der Schuhstraße 36 soll angeboten werden, den auf seinem Grundstück verbleibenden Rest der Sandsteinwand gegen Kostenverrechnung mit abzubrechen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

43.000.- €€

bei Sachkonto:  Amt 66

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/ Sk   SKO Amt 66

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Foto