Für die anstehende Neuvergabe des Handyparkens wird das bisherige Konzept in dem Sinne abgeändert, dass diese bargeldlose Bezahlmöglichkeit künftig auf mehrere Dienstleister/Systembetreiber ausgeweitet wird.
Die anfallenden Servicegebühren für die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung werden künftig nicht mehr durch die Stadt Erlangen getragen, sondern direkt zwischen dem Dienstleister und den Nutzer*innen abgerechnet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Parkgebühren können in
Erlangen seit Jahren mittels Handyparken entrichtet werden. Das bestehende
Konzept soll nun dahingehend geändert werden, dass nicht nur auf einen Anbieter
zurückgegriffen werden kann, sondern dass den Nutzenden mehrere Systembetreiber
zur Auswahl stehen.
Die unterschiedlich
ausfallenden Nutzungsgebühren, variierend je nach gewähltem Anbieter und dessen
Tarifen, werden nicht mehr von der Stadt Erlangen getragen, sondern von den
Nutzerinnen und Nutzern (Parkenden) selbst. Dies ist zulässig, da es sich um ein
privatrechtliches Nutzungsentgelt für eine angebotene Dienstleistung handelt
und die Entrichtung der Parkgebühr gemäß der Gebührenordnung optional an den
jeweiligen Parkscheinautomaten möglich ist.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Ein multimodales Model ermöglicht eine Nutzung unterschiedlicher Systembetreiber mit unterschiedlichen Serviceangeboten, wodurch ein höherer Komfort für die Nutzenden erzielt wird.
Die Übertragung der Nutzungsgebühren auf die Nutzerinnen und Nutzer wird als zielführend und notwendig erachtet, da dies im regionalen Vergleich absolut üblich ist und die freiwillige Übernahme dieser Nutzungskosten durch die Stadt Erlangen nicht mehr vertretbar wäre.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
In der aktuell auszuarbeitenden Ausschreibung, Handyparken ab 01.01.2027, wird diese Abrechnungssystematik übernommen sowie das Handyparken auf mehrere Anbieter ausgeweitet.
Die Verwaltung wird die Rahmenbedingungen des neuen Vertrages intern mit den maßgeblichen Beteiligten abstimmen und in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle die Neuvergabe des Handyparkens vorbereiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
