Betreff
Bargeldlose Parkgebühren; Handyparken: Änderung des bisherigen Kostenkonzepts der Bezahldienstleistungen und Aus-weitung auf mehrere Anbieter
Vorlage
66/300/2026
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Für die anstehende Neuvergabe des Handyparkens wird das bisherige Konzept in dem Sinne abgeändert, dass diese bargeldlose Bezahlmöglichkeit künftig auf mehrere Dienstleister/Systembetreiber ausgeweitet wird.

Die anfallenden Servicegebühren für die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung werden künftig nicht mehr durch die Stadt Erlangen getragen, sondern direkt zwischen dem Dienstleister und den Nutzer*innen abgerechnet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Parkgebühren können in Erlangen seit Jahren mittels Handyparken entrichtet werden. Das bestehende Konzept soll nun dahingehend geändert werden, dass nicht nur auf einen Anbieter zurückgegriffen werden kann, sondern dass den Nutzenden mehrere Systembetreiber zur Auswahl stehen.

      Die unterschiedlich ausfallenden Nutzungsgebühren, variierend je nach gewähltem Anbieter und dessen Tarifen, werden nicht mehr von der Stadt Erlangen getragen, sondern von den Nutzerinnen und Nutzern (Parkenden) selbst. Dies ist zulässig, da es sich um ein privatrechtliches Nutzungsentgelt für eine angebotene Dienstleistung handelt und die Entrichtung der Parkgebühr gemäß der Gebührenordnung optional an den jeweiligen Parkscheinautomaten möglich ist.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein multimodales Model ermöglicht eine Nutzung unterschiedlicher Systembetreiber mit unterschiedlichen Serviceangeboten, wodurch ein höherer Komfort für die Nutzenden erzielt wird.

Die Übertragung der Nutzungsgebühren auf die Nutzerinnen und Nutzer wird als zielführend und notwendig erachtet, da dies im regionalen Vergleich absolut üblich ist und die freiwillige Übernahme dieser Nutzungskosten durch die Stadt Erlangen nicht mehr vertretbar wäre. 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        In der aktuell auszuarbeitenden Ausschreibung, Handyparken ab 01.01.2027, wird diese Abrechnungssystematik übernommen sowie das Handyparken auf mehrere Anbieter ausgeweitet.

        Die Verwaltung wird die Rahmenbedingungen des neuen Vertrages intern mit den maßgeblichen Beteiligten abstimmen und in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle die Neuvergabe des Handyparkens vorbereiten.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: