Betreff
Antrag Nr. 230/2025 der SPD Stadtratsfraktion - Parkinfos auf LED-Tafeln
Vorlage
613/366/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1   Antrag Nr. 230/2025 der SPD Stadtratsfraktion ist abschließend bearbeitet.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob mit Neubeauftragung der Dienstleistungskonzession
     für Werberechte LED-Tafeln für Informationen an die Bürgerschaft erweitert genutzt werden können.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 230/2025 beantragt die SPD Stadtratsfraktion, dass die Verwaltung Informationen zu Parkmöglichkeiten erarbeitet, die als städtische Information an den digitalen LED-Werbetafeln gezeigt werden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die aktuellen 6 LED-Tafeln (sog. Digital Board) sowie 1 Mega-Light  werden im Rahmen der Dienstleistungskonzession für Werberechte derzeit von der Firma STROER betrieben. Die Standorte hierfür wurden in einem aufwändigen Abstimmungsverfahren mit der Verwaltung festgelegt, um sowohl die Anforderungen an eine große Werbewirksamkeit bei den Verkehrsteilnehmenden, aber auch keine sicherheitsrelevante Ablenkung vom Verkehrsgeschehen zu gewährleisten.

Die Stadt Erlangen hat für diese digitalen Anzeigen Zeitkontingente vereinbart, die sie für eigene Zwecke nutzen kann. Eine kontinuierliche Information, wie sie für Parkinformationen im Sinne eines Parkleitsystems notwendig wären, ist aber nicht möglich.

Um dem Verkehr die notwendigen Informationen zur Nutzung von Parkmöglichkeiten - am besten in Form dynamischer Echtzeit-Informationen - zu übermitteln, sind kontinuierliche Anzeigesysteme notwendig, die für den Parksuchverkehr an geeigneten Standorten platziert sind und im Sinne eines Leitsystems auch die Kontinuitätsregel gewährleisten. Dies ist mit dem bestehenden Werbesystem nicht möglich, sondern hierfür ist statisches bzw. dynamisches Parkleitsystem zu installieren.

Die Verwaltung hat bereits den Auftrag für die Planung eines derartigen neuen Parkleitsystems erhalten, musste diesen aber aufgrund fehlender finanzieller Mittel zur Beauftragung externer Gutachter auf unbestimmte Zeit zurückstellen.

Grundsätzlich wäre es voraussichtlich möglich, auf den bestehenden LED-Tafeln beispielweise wie in Fürth auch Informationen über Parkkapazitäten anzuzeigen. Dort werden im Wechsel die freien Kapazitäten einzelner Parkhäuser als Laufbandanzeige dargestellt. Die verkehrliche Wirksamkeit ist allerdings aus fachlicher Sicht fragwürdig, da zum einen diese Informationen über einzelne Parkeinrichtungen nur zufällig zum Anzeigezeitpunkt vorbeifahrende Fahrzeuge erreicht, zum anderen ist ohne Ortskenntnis keine Leitung zum jeweiligen Parkhaus möglich. Zielführender wäre daher ein Gesamtüberblick über bestehende Parkmöglichkeiten im Zentrum, z.B. als statische Informationstafeln.

Darüber hinaus besteht aber in Erlangen noch das entscheidende Problem, dass in der Vergangenheit das Tiefbauamt die Belegungszahlen auf einigen Parkfeldern kontrollieren musste, um die über Schleifen detektierten Belegungszahlen zu justieren, bzw. die Parkhäuser ihre Belegungsdaten aus den Abfertigungsanlagen übermittelten, die ebenfalls eine regelmäßigen Nachjustierung benötigen. Die Pflege dieser Datensätze erfolgte bei den ESTW mit Hilfe eines Servers und zugehöriger Software. Mit der Beendigung des Kooperationsvertrages am 31.12.2022 für das Parkleitsystem wurde auch die Datenpflege und der Betrieb der Server oder Einrichtungen beendet, die für eine Fortführung der Datenpflege notwendig wäre. An der ehemaligen Parkhauszufahrt am Großparkplatz wurden im Zuge des Abbruchs auch bereits die Schleifenanlage zurückgebaut. Für die städtischen Parkflächen wird folglich aktuell keine Möglichkeit gesehen, Belegungszahlen zu übermitteln. Auch für die Daten aus den Parkhäusern bedarf es einer erneuten Inbetriebnahme eines Rechnersystems zur Aufbereitung, Pflege und Weitergabe geeigneter Daten an externe Anzeigesysteme (z.B. LED-Tafeln).

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auch wenn die bestehenden Informationstafeln nicht für die Anzeige von Parkmöglichkeiten geeignet sind, könnte eine derartige Technik für die gezielte Information der Bürgerschaft intensiver genutzt werden. Wie die aktuelle Situation des Wintereinbruchs in Erlangen gezeigt hat, war es schwierig, eine breite Bürgerschaft über die Einstellung des Busverkehrs in Erlangen zu informieren. Bereits jetzt ist es der Stadtverwaltung bzw. dem Katastrophenschutz möglich, die bestehenden LED-Anzeigen bei Bedarf für direkte Meldungen wie Katastrophen- / Unwetterwarnungen, Vorinformation über verkehrliche Veränderungen oder Ähnliches gezielt zu nutzen. Für einen erweiterten Wirkungsraum müssten die Standorte aber an relevanten Verkehrsachsen platziert werden, d.h. sowohl Anzahl als auch Standorte wären für das zukünftige System dahingehend zu überprüfen. Alternativ bzw. ergänzend wäre auch zu erwägen, das zukünftige Parkleitsystem mit Anzeigesystemen auszustatten, die für derartige Anzeigen geeignet sind.

Die Dienstleistungskonzession für Werberechte läuft Ende 2028 aus. Im Rahmen der damit verbundenen Neubeauftragung wäre es grundsätzlich möglich, etwaige geänderte Anforderungen in die Vergabe einzubeziehen. Da sich die Anforderungen an den Katastrophenschutz in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise deutlich verändert haben, empfiehlt die Verwaltung, die Nutzungsmöglichkeiten von zukünftigen digitalen Anzeigetafeln für derartige Belange stärker zu berücksichtigen.

Voraussetzung für die Anzeige von Parkinfos ist zunächst deren Ermittlung, Aufbereitung, kontinuierliche Pflege und Weitergabe in geeigneter Form. Diese technischen Rahmenbedingungen stehen seit der Aufgabe des städtischen Parkleitsystems nicht mehr zur Verfügung. Mit der Einrichtung eines neuen Parkleitsystems würden sowohl neue Detektortechniken für zusätzliche bewirtschaftete öffentliche Parkierungseinrichtungen (z.B. gesamter Großparkplatz, Theaterparkplatz), weitere Parkhäuser (z.B. Universitätsklinikum), aktualisierte Verkehrsleitrouten, neue Datenverarbeitungssysteme und moderne dynamische Anzeigesysteme vorgesehen. Diese hätten dann auch eine verkehrslenkende Wirkung zur besseren Auslastung der Parkraumangebotes.

Die Nutzung der bestehenden wenigen LED-Tafeln ist ohne neue Datenerfassungs- und Verarbeitungssysteme nicht mehr möglich. Die hierfür notwendigen Investitions- und Betriebskosten sind ist aufgrund der geringen verkehrlichen Wirkung fragwürdig. Es wird daher stattdessen empfohlen, schnellstmöglich den Aufbau eines neuen Parkleitsystems (ggf. in einem stufenweisen Ausbau) weiterzuverfolgen.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

              sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nr.  230/2025 der SPD Stadtratsfraktion