Betreff
Umgestaltung Zollhausplatz zum Klimaplatz
Beschluss Entwurfsplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen
Vorlage
PET/037/2026
Aktenzeichen
VI/PET
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zu den Freianlagen und den Verkehrsanlagen Neugestaltung Zollhausplatz

1 Lageplan                             M 1:200                      Unterlage 2-2205.01-E-Zollhausplatz-Lageplan

2 Höhenpläne                         M 1:250/50                 Unterlagen 2-2205.03.01-E_HP_Luitpoldstraße

                                                                                                       2-2205.03.02-E_HP_WvS-Straße

3 Regelquerschnittspläne       M 1:50                                    Unterlagen 2-2205.04.01-E-Regelquerschnitt I-I

                                                                                                       2-2205.4.02-E-Regelquerschnitt II-II

                                                                                                       2-2205.04.03-E-Regelquerschnitt III-III

1 Schnitte Freianlagen                                                           Unterlage 2-2205.04.04-E-Schnitte Freianlagen

1 Begrünungsplan                                                     Unterlage 2-2205.07-E-Zollhausplatz-Begrünung

wird zugestimmt. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf Grundlage der am 21.03.2024 im Stadtrat einstimmig beschlossenen Vorplanung zum Zollhausplatz (610.3/065/2023) wurde die Entwurfsplanung ausgearbeitet.

Mit der Weiterentwicklung des Zollhausplatzes zum Klimaplatz soll hinsichtlich der blau-grünen
Infrastruktur ein lebenswerter und zukunftsfähiger Stadtplatz entstehen. Anwohnerinnen und
Anwohnern, Gewerbetreibenden und Gästen soll ein attraktiver öffentlicher Raum mit besonderer Atmosphäre sowie gehobener Aufenthaltsqualität angeboten werden.

Begrünte Bauminseln mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen lassen den Zollhausplatz zu einem ökologisch wie sozial nachhaltigen besonderen Platz innerhalb Erlangens werden. Das Schwammstadt-Prinzip mit dem Wasserrückhalt für Bäume ergänzt den zeitgemäßen Umgang mit innerstädtischen Ressourcen.

Der Bereich wird in weiten Teilen entsiegelt. Im Vergleich zu heute erhöht sich die Anzahl der Bäume deutlich. Auch auf der Nordseite der Luitpoldstraße werden neue Bäume entstehen. Maßnahmen zur Wasserspeicherung und Verdunstung sind vorgesehen.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser auf den Gehwegen und der Platzfläche wird in weiten Teilen direkt den Grünflächen zugeführt. Das anfallende Oberflächenwasser auf den Fahrbahnen wird überwiegend über Straßeneinläufe der öffentlichen Kanalisation zugeführt.

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne LED-Leuchten. Eine zielgerichtete Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), eine besonders insektenfreundliche Beleuchtung und ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung wird damit geleistet. Das beschlossene Dimmkonzept kommt zum Einsatz.

Durch die Maßnahme muss die LSA-Anlage wieder richtlinienkonform für die neuen Gegebenheiten umgebaut werden. Dabei wird die Anlage dann auch komplett barrierefrei ausgebaut werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, wird auch das überalterte Steuergerät erneuert und auf die sogenannte „1-Watt Technologie“ umgebaut für einen geringen Energieverbrauch. Diese Maßnahme ist auch im LSA-Erhaltungsmanagementprogramm vorgesehen.

Auf dem Platz wird ein neuer Pavillon mit WC-Anlage und Sitzstufen entstehen, die sich zum Platz
öffnen. Dazu kommen neue überdachte Buswartebereiche. Pavillon und Buswartebereiche werden in ähnlicher Form mit einer Holzfassade gestaltet sein. Auch ist ein Fontainenfeld auf dem Platz geplant. Zur Entwurfsplanung Pavillon, Buswartebereiche und technischer Ausstattung wird zeitnah eine eigene Beschlussvorlage in den Stadtrat eingebracht.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der Entwurfsplanung werden bei veränderter Haushaltslage von der Verwaltung angemeldet. Der Zeitpunkt ist offen.

Aktuell wird mit dem beauftragten Planungsbüro noch die Entwurfsplanung Hochbau für den Pavillon abgeschlossen. Die Einbringung der Entwurfsplanung Hochbau ist noch im ersten Halbjahr 2026 vorgesehen.  

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

             ja*

             nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Jahr 2021 wurde das Projekt in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen. Der Zuwendungszweck wurde in der Zwischenzeit geändert auf Planungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung. Der Förderzeitraum endet zum 30.06.2026. Relevant für eine Förderung ist der Abschluss der Leistungsphase 3 bis zum 30.06.2026.

Die Maßnahme liegt im Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“. Die finanzielle Unterstützung einer späteren baulichen Umsetzung kann grundsätzlich durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ erfolgen. Im Vorfeld einer weiteren Umsetzung wird die Verwaltung eine mögliche Förderung der Umgestaltung des Zollhausplatzes mit der Regierung von Mittelfranken abstimmen. Die Frist für das Sanierungsgebiet und damit die Fördermöglichkeiten enden am 31.12.2031. 

Die Kosten der Leitungsverlegungen liegen (entsprechend der geltenden Vereinbarung zwischen der Stadt und den ESTW) bei den ESTW. Die Stadt trägt hierbei ausschließlich die Kosten der Erdarbeiten.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten (Freianlagen und Verkehrsanlagen) zur Neugestaltung des Zollhausplatzes belaufen sich entsprechend der Kostenberechnung auf 4.575.000 € brutto.

Die Kosten für den Hochbau – Pavillon, Wartehallen und technische Ausstattung – sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Eine gesonderte Einbringung der Entwurfsplanung Pavillon und Wartehallen wird zeitnah erfolgen.

Investitionskosten:

€ 4.575.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Jährliche Unterhaltskosten
- Beleuchtung/LSA:

- Straßenbau:

- Grünflächen

5.850 €

23.000 €

18.150 €

bei Sachkonto EB773

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:       
Anlage 1:        Übersichtslageplan

Anlage 2:        Lageplan

Anlage 3:        Plan Begrünung