Betreff
Zweckverband zur Wasserversorgung der Seebachgruppe:
Neufassung der Verbandssatzung
Vorlage
BTM/117/2026
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Die von der Stadt Erlangen entsandten Verbandsrätinnen und Verbandsräte werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Seebachgruppe der als Anlage beigefügten Neufassungen des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen. Änderungen, die im Zuge der Unterzeichnung notwendig werden, dürfen vorgenommen werden, soweit die Grundlagen des vorliegenden Entwurfs beibehalten werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die aktuelle Verbandssatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Seebachgruppe stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1996, mit lediglich einer Änderung zur Euroumstellung im Jahr 2001. Mit der Neufassung wird die Verbandssatzung an die aktuellen Rahmenbedingungen und Bedarfe angepasst.

Der Satzungsentwurf orientiert sich so weit wie möglich an der Mustersatzung für Zweckverbände zur Wasserversorgung (ZVS-Wasser). Im Rahmen der Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde Regierung von Mittelfranken wurden deren Empfehlungen berücksichtigt.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Entwürfe sowie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Verbandssatzung in Form einer Synopse sind als Anlage beigefügt. Inhaltliche, über rein redaktionelle Glättungen und Klarstellungen hinausgehende Änderungen sind rot hervorgehoben.

Besonders hingewiesen wird auf Folgendes:

Ø  Die Verbandsversammlung wird verkleinert von derzeit 18 auf 9 Personen. Erlangen wird dann nur noch 3 anstatt 6 Verbandsrätinnen und Verbandsräte entsenden (§ 6).

Ø  Im Sinne der Verschlankung der Satzung wurde die Nennung der bereits gesetzlich geregelten Rechte der Aufsichtsbehörde gestrichen (§ 7, § 8).

Ø  Das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe entfällt. Die von einem Verbandsmitglied entsandten Verbandsräte können somit unterschiedlich abstimmen (§ 9 Abs. 3). Das Recht des Stadtrats auf Erteilung von Weisungen zur Stimmabgabe bleibt jedoch unbenommen.

Ø  Im Katalog der Zuständigkeiten der Verbandsversammlung wird die Wertgrenze für Rechtsgeschäfte aller Art erhöht, die Aufnahme von Darlehen wird ergänzt, die Zuständigkeit betreffend der verbeamteten und angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird neu gefasst entsprechend der zeitgemäßen Erfordernisse (§ 10 Abs. 2, 4 – 6).

Ø  Die Rechtsstellung sämtlicher Verbandsräte und des Verbandsvorsitzenden wird nun einheitlich geregelt und für die Festlegung der Entschädigungen auf eine gesondert zu beschließende Entschädigungssatzung verwiesen (§ 11, § 14).

Ø  Auf Empfehlung der Aufsichtsbehörde werden Regelungen zu Inhalt und Erlass der Haushaltssatzung neu aufgenommen (§ 15 neu).

Ø  Neu sind außerdem ausführliche Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Festsetzung und Zahlung von Umlagen. (§ 16, § 17 neu). Bisher richtet sich der Umlageschlüssel allein nach der Zahl der Hausanschlüsse im Gebiet des jeweiligen Verbandsmitglieds. Zukünftig gilt dies nur noch für Investitionskostenumlagen. Sachgerechterweise richtet sich der Umlageschlüssel für Betriebskostenumlagen dann nach dem Verhältnis der abgenommenen Wassermengen. Nach aktuellem Stand würde dies für Erlangen eine Verringerung des Anteils an Betriebskostenumlagen von ursprünglich 32,2% (Anteil an den Hausanschlüssen) auf 28,6 % (Anteil an den abgenommenen Wassermengen) bedeuten.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die neue Verbandssatzung ist von der Verbandsversammlung zu beschließen. Im Anschluss ist sie der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen und im Amtsblatt bekannt zu machen. Es ist vorgesehen, dass die neue Verbandssatzung am 01. Mai 2026 in Kraft tritt, gleichzeitig wird die bisherige Verbandssatzung außer Kraft gesetzt.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:  

Anlage 1: Neufassung der Verbandssatzung (Entwurf)

Anlage 2: Vergleich der aktuellen Verbandssatzung mit der Neufassung (Synopse)