Die Gleichstellungssatzung der Stadt Erlangen (Anlage, Entwurf vom 28.01.2026) wird beschlossen.
Die derzeit gültige
Gleichstellungssatzung aus dem Jahr 1997 ist veraltet und entspricht weder den
aktuellen Verwaltungsstrukturen noch den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Mit
der Verabschiedung der Neufassung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung
von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG) am 8. Juli
2025 sind zudem grundlegende rechtliche Änderungen in Kraft getreten, die eine
Anpassung der kommunalen Gleichstellungssatzung erforderlich machen.
Die wesentlichen Neuerungen betreffen insbesondere die Beteiligungsrechte der*des Gleichstellungsbeauftragten in Personal- und Organisationsangelegenheiten sowie in der Personalplanung und -lenkung. Durch die Gesetzesänderung ist es nunmehr auch rechtlich zulässig, dass die*der Gleichstellungsbeauftragte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 4 BayGlG an Vorstellungsgesprächen teilnimmt. Dies wurde daher in die Satzung als Regelung neu aufgenommen, vgl. § 4 Abs. 4 des Satzungsentwurfs.
Der vorgelegte Entwurf der Gleichstellungssatzung ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen der Gleichstellungsstelle, dem Personal- und Organisationsamt, dem Rechtsamt sowie dem Bürgermeister- und Presseamt.
Da die Änderungen im Vergleich zur alten Fassung umfangreich sind und die Satzung auch völlig neu strukturiert wurde, wurde auf eine Gegenüberstellung (Synopse) der alten und neuen Regelungen verzichtet. Die derzeit noch gültige Fassung kann im Internet auf der Seite der Stadt Erlangen (Stadtrecht) eingesehen werden.
Anlagen: Entwurf der Gleichstellungssatzung der Stadt Erlangen (Stand: 28.01.2026)
