Die Verwaltung lehnt eine Erweiterung der Nutzungszeiten in
den Regnitzwiesen für Trainingszeiten sowie die Errichtung von sanitären
Anlagen und Lagerräumen für den Cricket Club Erlangen aus
naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht sowie aus Gründen des
Hochwasserschutzes ab.
Der SPD Antrag 223/2025 ist somit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Amt 52 hatte bereits im Jahr 2022 eine Erweiterung der Trainingszeiten beantragt. Dieser Antrag wurde per Bescheid aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht abgelehnt. Die Beurteilung der Erweiterung der Nutzungs- bzw. Trainingszeiten des Cricketplatzes durch Amt 31 hat sich nach erneuter Anfrage durch Amt 52 seit dem Ablehnungsbescheid nicht verändert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Regnitztal“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 7 LSG-VO) bedarf die Nutzung des Cricketfeldes einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß §3 Abs. 1 Nr.1b LSG-VO.
Aufgrund des hohen Freizeitdrucks kommt es zu Beschwerden der Landwirte. Aus Mangel an flexibel nutzbaren Freizeitflächen begeben sich Bürger*innen vermehrt in landwirtschaftliche Wiesen, um dort zu Picknicken, zu Spielen oder Sport zu treiben. Die Landwirtschaft ist auf das dort gewonnene Heu als Futtermittel angewiesen. Weiterhin handelt es sich bei vielen Wiesenflächen um besonders artenreiche Flachlandmähwiesen bzw. artenreiche Sandmagerrasenflächen. Eine weitere Verschiebung des Nutzungsdrucks, weg von den offiziellen Freizeitflächen hinein in andere Flächen im Landschaftsschutzgebiet Regnitztal ist nicht im Sinne des Natur- und Artenschutzes.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine Beteiligung des Erlangen Cricket Clubs in den Abstimmungsprozess – wie im SPD-Antrag angeregt – ist nicht zielführend, da eine Erweiterung der Trainingszeiten von der Verwaltung abgelehnt wird.
Für die längerfristige Ausrichtung ist ein Abstell- und Lagerraum sowie mobile oder feste Sanitäreinrichtungen gewünscht. Das Areal befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Regnitz. Dort ist sowohl das Errichten baulicher Anlagen (§ 78 Abs. 4 WHG), als auch das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können (§ 78a Abs. 1 Nr. 4 WHG) verboten.
Daher empfiehlt Amt 52 dem ECC Kontakt mit dem Sportverein DJK Erlangen Kontakt aufzunehmen, um Lagermöglichkeiten sowie die Nutzung der Sanitärrume anzufragen. Weiterhin finanziert Amt 52 seit einigen Jahren eine mobile Toilette, die sich an der Nord-Ost-Seite des Minigolfplatzes am Siedlerweg befindet. Diese ist fußläufig gut erreichbar und 200 Meter vom Cricketfeld entfernt.
Grundsätzlich hat Amt 52 die Neugestaltung eines neuen Cricketfeldes am Herbstwiesenweg vorgesehen und mit einem Grundstückserwerb und der Baugenehmigung für einen Ballfangzaun erste Schritte in die Wege geleitet. Aufgrund der aktuellen HH-Situation ist es nicht möglich, das Projekt weiterzuverfolgen.
Sofern in noch nicht absehbarer Zeit die Neugestaltung am Herbstwiesenweg
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
X
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 223/2025 Erweiterung der Trainingszeiten des
Erlangen Cricket Club
(ECC) im Wiesengrund
