Die Verwaltung beantragt
nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
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IP-Nr.
521.K500
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Kostenstelle
630090
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Produkt 52100010
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414.000 € für |
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Sachkonto
239103 Abg. Sons. SoPo. b. teilw. Konsum. +
inves. Charakt. d. Zuw.
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Die Deckung erfolgt durch Einsparung
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Allgemeiner Haushalt
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Kostenstelle
202090 Allgem.
KST Abt. Gemeindesteuern
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in Höhe von |
414.000 € bei |
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Produkt
61110010
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Sachkonto
534101 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
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Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget
(Ansatz) zur Verfügung |
--- € |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur
Verfügung (Ansatz) |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen
Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
0 € |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter
Mittelbereitstellung) |
414.000 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2025
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis -
31.250 €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur Deckung
der Rückzahlung eines Stellplatzablösebetrages in Höhe von 414.000 € sind für
das Haushaltsjahr 2025 noch nachträglich Mittel bereitzustellen.
Die Rückzahlung des Stellplatzablösebetrages sollte zum Jahresende durch Mehreinnahmen bei der IP-Nr. 521.500E „Stellplatzablösebeträge/Parkplätze“ ausgeglichen werden. Diese Einnahmen liegen jedoch um 38.000 € unter dem veranschlagten Planansatz.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Rückzahlung der Stellplatzablöse basiert auf einer im Jahr 2021
geschlossenen Ablöseverpflichtung und den daraus erzielten Einnahmen im selben
Jahr auf der IP-Nr. 521.500E. Durch die Änderung der Baugenehmigung ergeben
sich Auswirkungen auf die Höhe der Ablöse.
Laut der ursprünglichen Baugenehmigung waren 133 PKW-Stellplätze nötig.
Davon wurden 36 PKW-Stellplätze mit dem Betrag von 414.000 € abgelöst. Gemäß
der Änderungsgenehmigung waren für das Vorhaben nur noch 77 PKW-Stellplätze
erforderlich.
Somit ergibt sich folgende Rechnung: 133 Stellplätze minus 77
Stellplätze ergibt 56 benötigte Stellplätze. Damit war die Ablöse der
ursprünglichen 36 PKW-Stellplätze hinfällig.
Der Ablösevertrag wurde gekündigt. Somit musste der
Stellplatzablösebetrag in Höhe von 414.000 € zurückgezahlt werden (Nr.
2021-1366-BA, Rückerstattung Stellplatzablöse).
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die zur Deckung
benötigten Mittel müssen von dem Sachkonto 534101 „Gewerbesteuerumlage“ zur
Verfügung gestellt werden.
Auf diesem
Sachkonto sind aktuell 8.695.810 € an Auszahlungen verbucht. Hierbei wurde das
4. Quartal vom Landesamt für Statistik allerdings nur auf Basis der Werte des
3. Quartals geschätzt. Am 07.01.2026 wurde dem Landesamt für Statistik das
tatsächliche Gewerbesteueraufkommen des 4. Quartals und damit auch der
Gesamtwert für 2025 übermittelt. Hieraus ergibt sich eine zu zahlende
Gewerbesteuerumlage von insgesamt 7.097.954 € für 2025.
Die Mittel stehen
demnach zur Verfügung. Der entsprechende Bescheid des Landesamtes, der die
Umlage festsetzt, wird umgehend erwartet.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen:
