Betreff
Mittelbereitstellung für die IP-Nr. 521K.500 "Rückzahlung Ablösebeträge Parkplätze"
Vorlage
63/137/2026
Aktenzeichen
63
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. 521.K500
Rückzahlung Ablösebeträge Parkplätze

Kostenstelle 630090
Allgem. KST Amt 63
(Bauaufsichtsamt)

Produkt 52100010
Leistungen für Bauen und Wohnen

414.000für

Sachkonto 239103

Abg. Sons. SoPo. b. teilw. Konsum. + inves. Charakt. d. Zuw.

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

Allgemeiner Haushalt

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

in Höhe von

414.000 bei

Produkt 61110010
Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

Sachkonto 534101
Gewerbesteuerumlage


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

---

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

      0 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von


0

Summe der bereits vorhandenen Mittel

0

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

414.000

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2025      

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung                

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                - 31.250 €

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Deckung der Rückzahlung eines Stellplatzablösebetrages in Höhe von 414.000 € sind für das Haushaltsjahr 2025 noch nachträglich Mittel bereitzustellen.

Die Rückzahlung des Stellplatzablösebetrages sollte zum Jahresende durch Mehreinnahmen bei der IP-Nr. 521.500E „Stellplatzablösebeträge/Parkplätze“ ausgeglichen werden. Diese Einnahmen liegen jedoch um 38.000 € unter dem veranschlagten Planansatz.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Rückzahlung der Stellplatzablöse basiert auf einer im Jahr 2021 geschlossenen Ablöseverpflichtung und den daraus erzielten Einnahmen im selben Jahr auf der IP-Nr. 521.500E. Durch die Änderung der Baugenehmigung ergeben sich Auswirkungen auf die Höhe der Ablöse.

Laut der ursprünglichen Baugenehmigung waren 133 PKW-Stellplätze nötig. Davon wurden 36 PKW-Stellplätze mit dem Betrag von 414.000 € abgelöst. Gemäß der Änderungsgenehmigung waren für das Vorhaben nur noch 77 PKW-Stellplätze erforderlich.

Somit ergibt sich folgende Rechnung: 133 Stellplätze minus 77 Stellplätze ergibt 56 benötigte Stellplätze. Damit war die Ablöse der ursprünglichen 36 PKW-Stellplätze hinfällig.

Der Ablösevertrag wurde gekündigt. Somit musste der Stellplatzablösebetrag in Höhe von 414.000 € zurückgezahlt werden (Nr. 2021-1366-BA, Rückerstattung Stellplatzablöse).

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die zur Deckung benötigten Mittel müssen von dem Sachkonto 534101 „Gewerbesteuerumlage“ zur Verfügung gestellt werden.

Auf diesem Sachkonto sind aktuell 8.695.810 € an Auszahlungen verbucht. Hierbei wurde das 4. Quartal vom Landesamt für Statistik allerdings nur auf Basis der Werte des 3. Quartals geschätzt. Am 07.01.2026 wurde dem Landesamt für Statistik das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen des 4. Quartals und damit auch der Gesamtwert für 2025 übermittelt. Hieraus ergibt sich eine zu zahlende Gewerbesteuerumlage von insgesamt 7.097.954 € für 2025.

Die Mittel stehen demnach zur Verfügung. Der entsprechende Bescheid des Landesamtes, der die Umlage festsetzt, wird umgehend erwartet.

5. Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlagen: