Die Haltestelle "Hauptfeuerwache" in der Äußeren Brucker Straße soll gemäß beiliegendem Lageplan barrierefrei ausgebaut werden - vorbehaltlich Zustimmung des Stadtrates zum Bebauungsplanabweichenden Beschluss nach § 125 Abs. 3 BauGB (Vorlagen-Nr. 611/259/2026).
Mit der vorliegenden Planung (s. Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.
Die notwendigen Finanzmittel für das entsprechende Haushaltsjahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die Neustrukturierung der Erlanger Hauptfeuerwache wurde auf Grundlage einer 2017 erarbeiteten Masterplanung entwickelt. Der Vorentwurf zum Neubau und Erweiterung wurde am 21.03.2024 im Stadtrat beschlossen (Vorlagen-Nr. 37/045/2024). Die Planung sieht umfangreiche Umbau-, Aufstockungs- und Neubaumaßnahmen vor, unter anderem einen straßenbegleitenden Neubau an der Äußeren Brucker Straße. Im Rahmen der Ämterabstimmung für das gesamte Bauvorhaben wurde festgestellt, dass die Grundstücksgrenzen weder mit dem derzeit tatsächlich genutzten Areal der Feuerwehr noch mit der Planung übereinstimmen. Daher ist eine Grundstücksarrondierung erforderlich, so dass die künftige fiskalische Grundstücksfläche der Feuerwehr sinnhaft von den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen unterschieden werden kann. Alle betroffenen Flächen (Fl.Nr. 1006/4, 1638/4 und 1638/6) befinden sich im Eigentum der Stadt Erlangen.
Aufgrund dieser Maßnahmen (straßenbegleitender Neubau und Grundstücksarrondierung) ist es erforderlich, die zukünftigen öffentlichen Verkehrsanlagen in diesem Bereich – hier: Geh-/Radweg und barrierefreier Bussteig – planerisch verbindlich festzulegen. Dies ist die Grundlage, um die neue Grundstücksgrenze festlegen zu können und um eine zukünftige abgestimmte Realisierung des Bauvorhabens Hauptfeuerwache von Amt 24 und der öffentlichen Verkehrsanlagen von Amt 66 zu ermöglichen.
Außerdem wurde auch die Planung für den gegenüberliegenden Bussteig (auf der Ostseite der Äußeren Brucker Straße) erstellt, um mittelfristig einen vollständigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Hauptfeuerwache“ zu ermöglichen.
Seit der Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für
Kommunen im ÖPNV, die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den
barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im
Rahmen des Nahverkehrsplans 2016 - 2021 der Stadt Erlangen eine
Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s.
UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der
Bushaltestellen“ vom 15.10.2019). Dieser Ausbau ist auch ein wichtiger
Bestandteil des Erlanger Nahverkehrsplans 2025 (s. StR-Beschluss 613/331/2025
vom 27.11.2025). Um dieser Verpflichtung nachzukommen, baut die Stadt Erlangen
seit 2020 kontinuierlich mehrere Bussteige pro Jahr barrierefrei aus. Diese
Daueraufgabe soll auch weiterhin fortgeführt werden, insbesondere auch weil die
Förderquote für diese Maßnahmen mit ca. 75% sehr hoch ist und für die Stadt
Erlangen daher vergleichsweise niedrige Kosten anfallen.
Die Haltestelle „Hauptfeuerwache“ steht auf der „Prioritätenliste
barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ weit oben (Platz 7).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Westlicher Bussteig (neben
Hauptfeuerwache) – Fahrtrichtung Süd
Da die vorhandene
Busbucht viel zu kurz ist (Gelenkbus steht in signalisierter Fuß- und Radfurt
und blockiert diese) und der Bussteig samt Geh- und Radweg im Bestand viel zu
schmal ist, kann dieser Haltestellen-Typ hier nicht wiederhergestellt werden.
Für die Förderfähigkeit ist Voraussetzung, dass die neuen Verkehrsanlagen
richtlinienkonform und barrierefrei ausgeführt werden. Daher ist hier nun eine
„Haltestelle am Fahrbahnrand“ geplant. Bei der vorliegenden und künftigen
Verkehrsstärke in der Äußeren Brucker Straße ist ein „Bushalten am
Fahrbahnrand“ gemäß den entsprechenden Richtlinien unbedenklich. Neben dem
kurzzeitig haltenden Bus steht hier ein weiterer Fahrstreifen für Kfz zum
Vorbeifahren zur Verfügung.
Bussteig, Geh- und Radweg
können in regelkonformen Breiten hergestellt werden. Ein von Amt 24 gewünschter
Distanzstreifen entlang des Gebäude-Neubaus kann ebenso weitestgehend
ermöglicht werden.
Durch den geplanten Entfall einer derzeit bestehenden Zufahrt (im Zuge des
Gebäude-Neubaus) kann der vorhandene Grünstreifen verlängert werden. Der
vorhandene Bestands-Baum soll erhalten werden und es sollen 4 neue Bäume
gepflanzt werden. Weitere Baumstandorte sind in diesem Bereich aufgrund der
vorhandenen Leitungen nicht möglich.
Da an der Äußeren Brucker Straße für die neue Hauptfeuerwache planmäßig nur eine Zufahrt vorgesehen ist, wird die Signalisierung entsprechend an diese Hauptzufahrt angepasst.
Östlicher Bussteig – Fahrtrichtung
Nord
Der neue Bussteig muss
etwas Richtung Norden verschoben werden. Nur so kann eine geradlinige und
spaltminimierende Anfahrbarkeit des Bussteigs durch die Busse möglich werden.
Dies ist beim alten Standort des Bussteigs nicht möglich, da dieser in einer großen
Kurve liegt. Trotzdem halten die Busse nach wie vor innerhalb ihrer Busspur.
Außerdem kann nur am geplanten Standort der neue Bussteig gut zwischen die
vorhandenen großen Bäume integriert werden. Im Rahmen der vertiefenden
Entwurfsplanung wird die Verträglichkeit des Baumstandortes mit dem neu
herzustellenden Busbordstein nochmals gesondert geprüft. Lediglich ein sehr
kleiner Baum im Bereich des neuen Gehwegs muss entfallen. Hierfür sind jedoch
zwei Baum-Neupflanzungen am alten Standort des Bussteigs vorgesehen, wo der
Grünstreifen verlängert wird.
Am neuen Standort kann der barrierefreie Bussteig regelkonform eingerichtet
werden und auch der Geh- und Radweg kann mit regelkonformen Breiten unkritisch
am Bussteig vorbeigeführt werden. Außerdem sind dort keine problematischen
Leitungen im Untergrund vorhanden, sodass eine Ordnungsgemäße Aufstellung der
Buswartehalle möglich ist. Zudem wird
durch einen neuen, kurzen Verbindungsweg eine gute fußläufige Zugänglichkeit
zum Bussteig für die Nutzenden und die Anwohner*innen der großen Wohnanlage im
Osten ermöglicht.
Am bisherigen Standort des Bussteigs sind alle vorgenannten Aspekte und
Vorteile nicht gegeben.
3. Prozesse und Strukturen
Für die beiden neuen Bussteige wird wie üblich zu gegebener Zeit ein Zuwendungsantrag nach BayGVFG bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden.
Der westliche Bussteig samt Geh- und Radwegen kann erst nach der Realisierung des Gebäude-Neubaus Hauptfeuerwache hergestellt werden, da er zum Teil die planmäßig entfallende Zufahrt überbaut. Zudem sind während der Baumaßnahme für den Gebäude-Neubau vorübergehend größere Eingriffe in den öffentlichen Gehweg unumgänglich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv* - Förderung umweltfreundliche Mobilität u.
Baum-Neupflanzungen
ja,
negativ* - Bauaktivität
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
- bundesweite Pflicht für Kommunen gemäß PBefG die vollständige
Barrierefreiheit
im ÖPNV herzustellen
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
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Grobkostenschätzung
Investitionskosten: |
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Bussteig West +
Ost |
ca. 500.000 € |
bei
IPNr.: 541.6101 (Amt 66) „Bushaltestellen
(Barrierefreiheit)“ |
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Baumpflanzungen |
ca. 15.000 € |
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Korrespondierende Einnahmen: |
Für
die Maßnahme soll ein Zuwendungsantrag nach BayGVFG gestellt werden. Mit
einer Förderung in Höhe von ca. 75% der zuwendungsfähigen Kosten wird hierbei
gerechnet. |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind in der erforderlichen Gesamt-Höhe derzeit bei IP-Nr. 541.6101 nicht vorhanden
und werden von der Verwaltung zum HH angemeldet werden
Anlage: barrierefreie Haltestelle "Hauptfeuerwache"
