Betreff
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Hauptfeuerwache" in der Äußeren Brucker Straße
Vorlage
613/362/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Haltestelle "Hauptfeuerwache" in der Äußeren Brucker Straße soll gemäß beiliegendem Lageplan barrierefrei ausgebaut werden - vorbehaltlich Zustimmung des Stadtrates zum Bebauungsplanabweichenden Beschluss nach § 125 Abs. 3 BauGB (Vorlagen-Nr. 611/259/2026).

Mit der vorliegenden Planung (s. Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

Die notwendigen Finanzmittel für das entsprechende Haushaltsjahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen

        Die Neustrukturierung der Erlanger Hauptfeuerwache wurde auf Grundlage einer 2017 erarbeiteten Masterplanung entwickelt. Der Vorentwurf zum Neubau und Erweiterung wurde am 21.03.2024 im Stadtrat beschlossen (Vorlagen-Nr. 37/045/2024). Die Planung sieht umfangreiche Umbau-, Aufstockungs- und Neubaumaßnahmen vor, unter anderem einen straßenbegleitenden Neubau an der Äußeren Brucker Straße. Im Rahmen der Ämterabstimmung für das gesamte Bauvorhaben wurde festgestellt, dass die Grundstücksgrenzen weder mit dem derzeit tatsächlich genutzten Areal der Feuerwehr noch mit der Planung übereinstimmen. Daher ist eine Grundstücksarrondierung erforderlich, so dass die künftige fiskalische Grundstücksfläche der Feuerwehr sinnhaft von den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen unterschieden werden kann. Alle betroffenen Flächen (Fl.Nr. 1006/4, 1638/4 und 1638/6) befinden sich im Eigentum der Stadt Erlangen.

        Aufgrund dieser Maßnahmen (straßenbegleitender Neubau und Grundstücksarrondierung) ist es erforderlich, die zukünftigen öffentlichen Verkehrsanlagen in diesem Bereich – hier: Geh-/Radweg und barrierefreier Bussteig – planerisch verbindlich festzulegen. Dies ist die Grundlage, um die neue Grundstücksgrenze festlegen zu können und um eine zukünftige abgestimmte Realisierung des Bauvorhabens Hauptfeuerwache von Amt 24 und der öffentlichen Verkehrsanlagen von Amt 66 zu ermöglichen. 

        Außerdem wurde auch die Planung für den gegenüberliegenden Bussteig (auf der Ostseite der Äußeren Brucker Straße) erstellt, um mittelfristig einen vollständigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Hauptfeuerwache“ zu ermöglichen.

        Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV, die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016 - 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019). Dieser Ausbau ist auch ein wichtiger Bestandteil des Erlanger Nahverkehrsplans 2025 (s. StR-Beschluss 613/331/2025 vom 27.11.2025). Um dieser Verpflichtung nachzukommen, baut die Stadt Erlangen seit 2020 kontinuierlich mehrere Bussteige pro Jahr barrierefrei aus. Diese Daueraufgabe soll auch weiterhin fortgeführt werden, insbesondere auch weil die Förderquote für diese Maßnahmen mit ca. 75% sehr hoch ist und für die Stadt Erlangen daher vergleichsweise niedrige Kosten anfallen.
Die Haltestelle „Hauptfeuerwache“ steht auf der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ weit oben (Platz 7).

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

        Westlicher Bussteig (neben Hauptfeuerwache) – Fahrtrichtung Süd

        Da die vorhandene Busbucht viel zu kurz ist (Gelenkbus steht in signalisierter Fuß- und Radfurt und blockiert diese) und der Bussteig samt Geh- und Radweg im Bestand viel zu schmal ist, kann dieser Haltestellen-Typ hier nicht wiederhergestellt werden.
Für die Förderfähigkeit ist Voraussetzung, dass die neuen Verkehrsanlagen richtlinienkonform und barrierefrei ausgeführt werden. Daher ist hier nun eine „Haltestelle am Fahrbahnrand“ geplant. Bei der vorliegenden und künftigen Verkehrsstärke in der Äußeren Brucker Straße ist ein „Bushalten am Fahrbahnrand“ gemäß den entsprechenden Richtlinien unbedenklich. Neben dem kurzzeitig haltenden Bus steht hier ein weiterer Fahrstreifen für Kfz zum Vorbeifahren zur Verfügung.

        Bussteig, Geh- und Radweg können in regelkonformen Breiten hergestellt werden. Ein von Amt 24 gewünschter Distanzstreifen entlang des Gebäude-Neubaus kann ebenso weitestgehend ermöglicht werden.
Durch den geplanten Entfall einer derzeit bestehenden Zufahrt (im Zuge des Gebäude-Neubaus) kann der vorhandene Grünstreifen verlängert werden. Der vorhandene Bestands-Baum soll erhalten werden und es sollen 4 neue Bäume gepflanzt werden. Weitere Baumstandorte sind in diesem Bereich aufgrund der vorhandenen Leitungen nicht möglich. 

        Da an der Äußeren Brucker Straße für die neue Hauptfeuerwache planmäßig nur eine Zufahrt vorgesehen ist, wird die Signalisierung entsprechend an diese Hauptzufahrt angepasst.

        Östlicher Bussteig – Fahrtrichtung Nord

        Der neue Bussteig muss etwas Richtung Norden verschoben werden. Nur so kann eine geradlinige und spaltminimierende Anfahrbarkeit des Bussteigs durch die Busse möglich werden. Dies ist beim alten Standort des Bussteigs nicht möglich, da dieser in einer großen Kurve liegt. Trotzdem halten die Busse nach wie vor innerhalb ihrer Busspur.
Außerdem kann nur am geplanten Standort der neue Bussteig gut zwischen die vorhandenen großen Bäume integriert werden. Im Rahmen der vertiefenden Entwurfsplanung wird die Verträglichkeit des Baumstandortes mit dem neu herzustellenden Busbordstein nochmals gesondert geprüft. Lediglich ein sehr kleiner Baum im Bereich des neuen Gehwegs muss entfallen. Hierfür sind jedoch zwei Baum-Neupflanzungen am alten Standort des Bussteigs vorgesehen, wo der Grünstreifen verlängert wird.

       
Am neuen Standort kann der barrierefreie Bussteig regelkonform eingerichtet werden und auch der Geh- und Radweg kann mit regelkonformen Breiten unkritisch am Bussteig vorbeigeführt werden. Außerdem sind dort keine problematischen Leitungen im Untergrund vorhanden, sodass eine Ordnungsgemäße Aufstellung der Buswartehalle möglich ist.  Zudem wird durch einen neuen, kurzen Verbindungsweg eine gute fußläufige Zugänglichkeit zum Bussteig für die Nutzenden und die Anwohner*innen der großen Wohnanlage im Osten ermöglicht.
Am bisherigen Standort des Bussteigs sind alle vorgenannten Aspekte und Vorteile nicht gegeben.

3.    Prozesse und Strukturen

        Für die beiden neuen Bussteige wird wie üblich zu gegebener Zeit ein Zuwendungsantrag nach BayGVFG bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden.

        Der westliche Bussteig samt Geh- und Radwegen kann erst nach der Realisierung des Gebäude-Neubaus Hauptfeuerwache hergestellt werden, da er zum Teil die planmäßig entfallende Zufahrt überbaut. Zudem sind während der Baumaßnahme für den Gebäude-Neubau vorübergehend größere Eingriffe in den öffentlichen Gehweg unumgänglich.

       

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv* - Förderung umweltfreundliche Mobilität u. Baum-Neupflanzungen

                ja, negativ* - Bauaktivität

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein* - bundesweite Pflicht für Kommunen gemäß PBefG die vollständige Barrierefreiheit
im ÖPNV herzustellen

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

5.    Ressourcen

Grobkostenschätzung Investitionskosten:

 

                           Bussteig West + Ost

ca. 500.000 €

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)

„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

                           Baumpflanzungen

ca.    15.000 €

Korrespondierende Einnahmen:

Für die Maßnahme soll ein Zuwendungsantrag nach BayGVFG gestellt werden. Mit einer Förderung in Höhe von ca. 75% der zuwendungsfähigen Kosten wird hierbei gerechnet.

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  

                         sind in der erforderlichen Gesamt-Höhe derzeit bei IP-Nr. 541.6101 nicht vorhanden

                                und werden von der Verwaltung zum HH angemeldet werden


Anlage: barrierefreie Haltestelle "Hauptfeuerwache"