Die Fahrradstraße Häuslinger Straße wird gemäß Planung umgesetzt.
Die aktualisierten Leitlinien zur Gestaltung von Fahrradstraßen werden angewendet.
Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2027 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sowohl innerorts als auch außerorts ist die Führung des Radverkehrs nicht richtlinienkonform. Innerorts ist bei angeordneter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Fahrbahn zu benutzen. Außerorts ist die Fahrbahnführung bei der vorhandenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und der geringen nutzbaren Fahrbahnbreite von etwa 4,50 m sowie die erlaubte Mitbenutzung des Gehweges in beide Richtungen in Schrittgeschwindigkeit bei einer Gehwegbreite von 2,00 m als nicht richtlinienkonform einzuordnen. Dementsprechend besitzt die Häuslinger Straße keine angemessene Radverkehrsanlage.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Neben der hohen Netzbedeutung, besitzt die Häuslinger Straße bereits im Bestand eine hohe Radverkehrsdichte. So stellt der Radverkehr 53,1 % am täglichen Verkehrsaufkommen im Vergleich zum MIV dar (Verkehrszählung vom 27.05.2025). Zusätzlich ist die Netzbedeutung für den MIV als nachrangig einzustufen. Mit dem Adenauerring existiert eine vielfach leistungsfähigere und schnellere Anbindung für den Durchgangsverkehr. Auch für die Naherschließung ist die Zuwegung durch Mönaustraße, Kernbergstraße und Adenauerring angemessen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Bereich ohne Beleuchtung erhält die Fahrbahn eine Straßenbegrenzungsmarkierung, um die Sicht für den Radverkehr zu verbessern. Etwa 120 m vor der Kreuzung mit dem Adenauerring wird eine Ausleitung installiert, um in der Folge den direkten Anschluss an die Unterführung Richtung Häusling zu erhalten. Durch die Anordnung einer Fahrradstraße gilt dann die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Benutzung der Fahrradstraße ist für Anlieger sowie landwirtschaftlichen Verkehr frei. Um nicht zulässigen Kfz-Durchgangsverkehr zu unterbinden, wird auf Höhe der Querungshilfe am Dresselweg ein Modalfilter mittels Poller eingesetzt. Die Anschlüsse an die südlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen sowie Tierkoppeln sind weiterhin vorhanden und anfahrbar. Die Fuß- und Radwege aus den nördlichen Baugebieten werden dann direkt an die Fahrradstraße herangeführt und verbessern damit den verkehrssicheren Anschluss für die beiden Verkehrsarten erheblich, da auch das Queren der Fahrbahn durch geringere Geschwindigkeiten und weniger Kfz-Verkehr für zu Fuß Gehende einfacher wird. Sollte festgestellt werden, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Durchgangsverkehr aus der Fahrradstraße herauszuhalten, kann mit einem weiteren Modalfilter im westlichen Abschnitt nachgesteuert werden.
Die Häuslinger Straße ist alters- und nutzungsbedingt in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahnränder sind zum Aufbringen einer Markierung nicht geeignet. Die Bankette der Fahrbahn sind für den Radverkehr unzureichend ausgebaut. Die dringend notwendige Instandsetzung ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen des gepl. Baugebiet BP 413 sinnvoll. Auf Grund der vorhandenen Schäden, insbesondere im Bereich der Straßenräder werden die Randmarkierungen von den eigentlichen Rändern abgesetzt und die Fahrradstraße zunächst mit einer reduzierten Breite markiert.
In diesem Zusammenhang wird auch die fehlende Straßenbeleuchtung im Abschnitt Dresselweg bis Adenauerring hingewiesen. Die Herstellung einer für diese Verkehrssituation sinnvollen Beleuchtung ist ebenfalls erst mit der grundlegenden Instandsetzung dieses Straßenabschnittes nach Abschluss der Bauarbeiten im geplanten Baugebiet BP 413 realisierbar.
Bei der Umsetzung der Fahrradstraße Häuslinger Straße werden die aktualisierten Leitlinien zur Gestaltung von Fahrradstraßen angewendet. Dies bedeutet Kosten für die Herstellung von etwa 60.000 € (Markierungsarbeiten). Eine Umsetzung ist nur bei vorhandenen finanziellen Ressourcen möglich. Eine Förderung z. B. über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes (Fördersatz bis zu 75 %) wird angestrebt. Die Voraussetzungen des Art. 69 GO für eine zwingend notwendige Maßnahme liegen damit zwar nicht vor; aufgrund der verkehrlichen Bedeutung und der angestrebten Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur – insbesondere in Zusammenhang mit den Entwicklungen der Baugebiete 411, 412 und 413 – wird die Maßnahme jedoch als dringlich eingestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*, Förderung des Radverkehrs und indirekt des Fußverkehrs. Bündelung des
Kfz-Verkehrs auf Hauptstraßen und damit weniger Durchgangsverkehr in
Nebenstraßen.
ja,
negativ*,
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
60.000 € |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtsplan Radvorrangroute Büchenbach Süd-Burgberg
Anlage 2 – Planung Fahrradstraße Häuslinger Straße
