Betreff
Antrag Nr. 227/2025 des Stadtteilbeirates Innenstadt - Westliche Stadtmauerstraße: Sicherung des Fußweges durch den Tunnel bei Wegfall Passerelle
Vorlage
613/359/2026
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Antrag 227/2025 des Stadtteilbeirates Innenstadt ist hiermit abschließend bearbeitet


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ende 2025 wurde die Passerelle abgerissen, d.h. die direkte Fußwegeverbindung zwischen Altstadtmarkt und E-Werk / Fuchsenwiese steht nicht mehr zur Verfügung. Der Stadtteilbeirat Innenstadt beantragt daher mit Antrag Nr. 227/2025 (s. Anlage 1), dass eine Fußwegsicherung durch den Tunnel Westliche Stadtmauerstraße unmittelbar nach dem Abriss mit geeigneter Abgrenzung zur Straße ausgewiesen wird. Zu Prüfen wäre außerdem die Möglichkeit zur Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches ab der Engelstraße bis zum bereits bestehenden.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Passerelle war zwar eine alternative Fußwegeverbindung, aber nicht hochfrequentiert und ohne wichtige Verkehrsbedeutung im Fußwegenetz der Stadt Erlangen (s. Anlage 2). Die Hauptrouten auf dieser Relation führen über die Hauptstraße / Engelstraße bzw. im Westen entlang der Bahnstrecke zwischen Westl. Stadtmauerstraße (südl. der Unterführung) und E-Werk. Gleichwohl bot die Passerelle eine Verbindung zwischen dem Altstadtmarkt und der Fuchswiese. Über die privaten Flächen des Kauflandes stehen zwar auch alternative Verbindungen über die dortigen Treppenhäuser zur Verfügung, diese sind aber weder öffentlich gewidmet noch durchgehend geöffnet.

Bereits vor dem Abriss der Passerelle erfolgte eine Prüfung durch die Verwaltung, welche Alternativrouten im bestehenden Netz möglich sind (s. Anlage 3). Diese ergab, dass durch den Entfall der Passerelle Umwege bei Nutzung der Hauptstraße / Engelstraße bzw. der westl. Wegeverbindung entlang der Bahnstrecke von max. 110 m entstehen, die auch für den Fußverkehr zumutbar sind.

Die vom Stadtteilbeirat vorgeschlagene Führung des Fußverkehrs entlang der Westl. Stadtmauerstraße durch die Unterführung wurde ebenfalls geprüft. Diese wurde aber aus den folgenden Gründen verworfen:

·         Der Bereich der Unterführung ist extrem unattraktiv für Fußgänger.

·         Für eine verkehrssichere Gehwegverbindung sind nach aktuellen Regelwerken mind. 2 m Gehwegbreite notwendig, die eine Begegnungsfall von zwei Fahrzeugen auf der Restfahrbahnbreite ausschließen.

·         Die daraus folgende Engstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wäre zwar aus Gründen der Leistungsfähigkeit möglich, müsste aber aufgrund der problematischen Sichtverhältnisse trotzdem mit einer kostenaufwändigen Engstellensignalisierung abgesichert werden.

Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung dieser Fußwegeverbindung und der hierfür notwendigen Investitions- und laufenden Betriebskosten für die Engstellensignalisierung wurde dieser Lösungsansatz aufgrund des äußerst ungünstigen Nutzen- / Kosten-Verhältnisses seitens der Verwaltung verworfen.

Zwingend erforderlich ist aber eine verkehrssichere Erschließung der neuen Hochbauprojekte (u. a. ZAM) an der Westl. Stadtmauerstraße nördlich der Unterführung für den Fußverkehr. Die Verwaltung wird daher mit einfachen markierungstechnischen Mitteln den ruhenden Verkehr so neu regeln, dass eine verkehrssichere Erschließung für den Fußverkehr von der Engelstraße in Richtung Süden möglich ist (s. Anlage 4). Diese Maßnahme soll nach Abschluss der anstehenden Bauarbeiten für ein privates Bauvorhaben umgesetzt werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Derzeit laufen zwischen der Stadt und dem Eigentümer des Kauflands Gespräche über eine Neugestaltung des Areals in der Erlanger Altstadt. Die Überlegungen umfassen auch eine Neugestaltung der Westliche Stadtmauerstraße. 

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Anlage 1:        Antrag Nr. 227/2025 des Stadtteilbeirates Innenstadt

Anlage 2:        Vergleich der Wegelängen

Anlage 3:        Fußgängerzählung Passerelle 2022

Anlage 4:        Umgestaltung Straßenraum Passerelle