Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule
Erlangen (Entwurf vom 08.01.2026,
Anlage 1) wird beschlossen.
Die Satzung für die Volkshochschule Erlangen soll geändert
werden, da sich der Aufgabenbereich der Volkshochschule in den letzten Jahren
um den Bereich der sog. „Schulkooperationen“ erweitert hat. Diesem Umstand muss
in der Satzung vor allem bei der Definition des Zwecks und der Aufgaben der
Volkshochschule in § 2 Rechnung getragen werden.
Die Volkshochschule arbeitet bereits seit dem Schuljahr 2006/07 mit den Erlanger Schulen zusammen. Mittlerweile ist sie Kooperationspartnerin für Bildungsangebote an 16 Erlanger Schulen. Diese werden von circa 2500 Kindern pro Schuljahr wahrgenommen. Das Bildungsangebot des offenen und gebundenen Ganztags der Volkshochschule wird an Erlanger Schulen im Rahmen der Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30.März 2020, Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (BayMBL. Nr.227) und vom 10.Februar 2020, Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155 (BayMBI. Nr. 68) durchgeführt. Die Zusammenarbeit hat sich als essenzieller Bestandteil der lokalen Bildungslandschaft etabliert, indem die Volkshochschule die Schüler*innen unterstützt und ergänzende Bildungsangebote bereitstellt. Im Rahmen des gebundenen Ganztags werden zudem aktuell für die Kinder an der Hermann-Hedenus-Grundschule, Mönauschule, Max-und-Justine-Elsner-Schule sowie Friedrich-Rückert-Schule Ferienbildungsangebote durchgeführt.
Darüber hinaus wurde von der Volkshochschule das Erlanger Modell der optimierten Lernförderung in Zusammenarbeit mit Amt 50 entwickelt und wird seit dem Schuljahr 2012/13 umgesetzt. Hierdurch wurde ein Förderinstrument geschaffen, das die soziale Gleichstellung von Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen zum Ziel hat.
Es werden somit nicht mehr nur Bildungsangebote für Erwachsene angeboten, wie dies bei der Gründung der Volkshochschule ursprünglich der Fall war. Sie hat sich vielmehr zu einer Bildungseinrichtung für alle weiterentwickelt, die mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens leistet.
Zudem soll § 4 der Satzung neu gefasst werden, da die Volkshochschule die Höhe ihrer Kursentgelte fortan in einer Entgeltordnung festlegen will. Die bislang in § 4 geregelte Benutzungsordnung wird aufgehoben. Sie ist auf Grund der Tatsache, dass die Teilnahme an den Kursen der Volkshochschule auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen erfolgt, obsolet geworden. Die näheren Teilnahmebedingungen werden sowohl für die Kurse der Erwachsenenbildung als auch für die der Schulkooperationen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule geregelt.
