Der Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Erlangen-Bruck wird zugestimmt. Sie soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kostenkonkretisierung in Höhe von 215.000 € für die mittelfristige Finanzplanung im Haushaltsaufstellungverfahren zum Haushalt 2027ff. anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll der Fortbestand der FF Bruck gesichert sowie die Einsatzbereitschaft und die Leistungsfähigkeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ausgangslage
Auf den Beschluss der Vorentwurfsplanung nach DA-Bau im HFPA am 22.10.2025 (Vorlagennummer: 37/057/2025) wir verwiesen. Der Beschluss wurde dem BWA am 07.10.2025 zur Begutachtung vorgelegt.

Die Vorentwurfsplanung wurde wie folgt weiter behandelt:
      - Baukunstbeirat Sitzungen am 20.11.2025 und am 18.12.2025

Maßnahmenbeschreibung

Grundstück/Lage
Das Grundstück mit eines Gesamtfläche von 2.390 m² an der Henri-Dunant-Straße wurde von der Stadt Erlangen Mitte des Jahres 2025 erworben. Es ist im Osten begrenzt durch die Wasserstofftankstelle, im Süden grenzt das Blockheizkraftwerk der ESTW an und im Westen befindet sich ein Autohaus. Die bebaubare Fläche des Grundstücks wird erheblich durch Leitungsrechte zzgl. der erforderlichen Schutzstreifen an der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze sowie einer Kranaufstellfläche zugunsten der ESTW definiert.
Für eine südliche Zufahrt auf das Grundstück über die Bunsenstraße besteht Wegerecht.

Städtebau

Das Gewerbegebiet zeigt eine heterogene und ungeordnete städtebauliche Struktur. Unterschiedlich dimensionierte und typologisch vielfältige Baukörper stehen ohne erkennbare Bezüge zueinander, wodurch ein fragmentiertes und funktional bestimmtes Gesamtbild entsteht.
Großvolumige Hallen, kleinere Gewerbebauten und nachträgliche Erweiterungen sowie eine Wasserstofftankstelle prägen ein Areal, das schrittweise und ohne übergeordnetes Konzept gewachsen erscheint. Die Freiräume dienen primär verkehrlichen und logistischen Zwecken, Aufenthaltsqualitäten fehlen weitgehend. Insgesamt zeigt sich ein typisches Bild der urbanen Peripherie: funktional geprägt, visuell vielgestaltig, jedoch mit geringer räumlicher Ordnung oder gestalterischer Kohärenz.
Die Positionierung der Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen, die aufgrund ihres Volumens als prägnantes Bauteil in Erscheinung tritt, resultiert weniger aus städtebaulichen Überlegungen, sondern primär aus funktionalen Erfordernissen. Eine Alarmausfahrt zur Henri-Dunant-Straße mit vorgelagerter Hoffläche ist zwingend notwendig und lässt keine alternative Anordnung zu. Bestehende Leitungsrechte und Abstandsflächen schränken den Spielraum für eine städtebauliche Optimierung zusätzlich ein.
Die in Teilbereichen überhöhte Attika des eingeschossigen, an die Fahrzeughalle angrenzenden Anbaues verschmelzt die beiden unterschiedlich hohen Gebäudeteile zu einer Gesamtstruktur. Der Anbau nimmt Umkleiden, Sanitärräume, einen Schulungsraum, ein Büro, Lager- sowie Haustechnik-räume auf. Seine innere Struktur ist aus den funktionalen Abläufen im Alarmierungsfall entwickelt und auf kurze Wege, klare Orientierung und eine kompakte Organisation ausgelegt. Die Bauweise folgt dem Prinzip effizienter Flächennutzung mit wirtschaftlichen Verkehrsflächen und einer klar strukturierten, technisch gut erschlossenen Anordnung der Räume. Die Verkehrswege der mittels PKW oder Fahrrad zum Einsatz Anrückende kollidieren nicht mit den ausrückenden Einsatzfahrzeugen.

Konstruktion
Das Gebäude ist in einer hybriden Holzbauweise konzipiert, die konstruktive Effizienz mit einer naturbelassenen und robusten Materialität verbindet. Die Außenwände sind als gedämmte Holzrahmenkonstruktion ausgeführt, während die tragenden Innenwände in Kreuzlagenholz ausgeführt sind und mit ihren sichtbaren Holzoberflächen in Industriesichtqualität eine beständige, wartungsarme und zugleich ansprechende Innenraumwirkung erzeugen.
Im Anbau kommen massive Holzstapeldeckenelemente zum Einsatz, die eine klare Struktur und eine ruhige, naturbelassene Deckenuntersicht bieten. Über der Fahrzeughalle werden Holzverbundelemente eingesetzt, die größere Spannweiten ermöglichen und den konstruktiven Holzbau mit einer wirtschaftlichen Tragwerkslösung vereinen.
Die Fassadengestaltung betont den ruhigen Charakter des Gesamtbaukörpers mit einer klaren, materialgerechten Ausdrucksform. Hier wird eine vertikale Fichtenholzverkleidung mit einer Vorvergrauungslasur gewählt. Einzelne Fensteröffnungen werden durch die horizontale Fensterbank gruppiert. Für Gebäudebrüter werden Nistmöglichkeiten berücksichtigt.

Die drei Sektionaltore der Fahrzeughalle werden als verglaste Aluminiumrahmen-Tore mit geschlossenem Sockelprofil auch auf ausdrückliche Empfehlung des Baukunstbeirates vorgeschlagen.

Versorgungstechnik
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine energieeffiziente Luft-Wärmepumpe. Im Anbau wird eine Fußbodenheizung als niedrig temperierte Flächenheizung eingesetzt, während in der Fahrzeughalle eine Betonkernaktivierung für gleichmäßige Temperierung und robuste Betriebssicherheit sorgt.
Auf dem extensiv begrünten Retensions-Flachdach ist eine Photovoltaikanlage nur in der baurechtlich geforderten Größe integriert, die zur Eigenstromerzeugung beiträgt und den nachhaltigen Gesamtansatz des Gebäudes unterstreicht. Auf eine vollflächige Bestückung der Dachflächen mit Photovoltaik wird sowohl auf Grund der Haushaltslage als auch auf Grund der niedrigen Verbräuche eines Feuerwehrgerätehauses verzichtet.
In den innenliegenden und fensterlosen Räumen – einschließlich des Schulungsraumes – ist eine kontrollierte Zu- und Abluftanlage zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Feuchteschutzes mit sehr reduziertem Luftwechsel notwendig.
Die Stellplätze in der Fahrzeughalle sind mit einer mitfahrenden Abgasabsauganlage ausgestattet, die einen sicheren und emissionsfreien Betrieb gewährleistet.

Für ein Bürgerversorgungszentrum im Katastrophenfall („Leuchtturmprojekt“) ist ein Notstromaggregat vorgesehen.

Freianlagen
Westlich des Gebäudes sind fünfzehn Alarmstellplätze angeordnet, östlich befinden sich acht Fahrradstellplätze. Die Freianlagen gliedern sich in befestigte Funktionsflächen (versickerungsfähiges Pflaster) und begrünte Bereiche.
Auf dem Grundstück befinden sich innerhalb des Baufeldes sechs geschützte Bestandsbäume (Spitz-Ahorn), die gefällt werden müssen. Ein Baumfällantrag wurde hierzu im Dezember gestellt. Die Genehmigung liegt vor. Ersatzpflanzungen sind im Südosten auf der geplanten Grünfläche und an der Grenze zur Wasserstoff-Tankstelle vorgesehen, auf Fassadenbegrünungen mittels Rankhilfen wird beschlussgemäß und auf Grund der derzeitigen Haushaltslage verzichtet. Stattdessen erfolgt eine fassadenbegleitende bodengebundene Bepflanzung mit Sträuchern.
Strauch- und Bodendeckerpflanzungen strukturieren die Stellplatzflächen und fassen die Wasserstofftankstelle ein. Baumersatzpflanzungen ergänzen die Bepflanzung gemäß den landschaftsplanerischen Vorgaben. Die beiden Dachflächen des Gebäudes werden extensiv begrünt und als Retensionsdach ausgeführt. Sie tragen damit zur Rückhaltung von Niederschlagswasser bei. Damit kann das anfallende Regenwasser trotz schwieriger Bodenbeschaffenheit und grenzwertigem Versickerungsbeiwert vollständig auf dem Grundstück versickert werden. Diese Ausführung stellt auch den wirtschaftlichsten Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser dar.


Terminplanung

Vorgesehener Maßnahmenablauf:

Genehmigungsplanung/Einreichung Bauantrag                         Ende März 2026
Ausführungsplanung und Ausschreibung                                     bis Mitte 2026
Bauausführung                                                                                       ab Mitte 2026
Fertigstellung                                                                                           Ende 2027/Anfang 2028


Kosten
Die Kostenberechnung des Entwurfs setzt sich wie folgt zusammen:

Kostengruppe

Bezeichnung

Gesamtbetrag brutto

200

Herrichten und Erschließen

74.281 €

300

Bauwerk - Baukonstruktionen

1.817.089 €

400

Bauwerk - Technische Anlagen

811.499 €

500

Außenanlagen

640.952 €

600

Ausstattung (Kunst am Bau)

2.655 €

700

Baunebenkosten

338.869 €

Gesamtkosten

3.685.345 €

Zur Aufrundung

-          345 €

Gesamtkosten gerundet:

3.685.000 €

Das Ergebnis der Kostenberechnung liegt 6% über der Kostenschätzung und kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von -5%/+15% ermittelt werden.

Bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 3.685.000 € wird die Endabrechnungssumme voraussichtlich zwischen 3.500.750 € und 4.237.750 € liegen.

Gegenüber der Vorentwurfsplanung ergeben sich im Wesentlichen folgende Qualitäts- und Mengenänderungen mit entsprechender Auswirkung auf die Kostenberechnung:

+ 1% Baukostensteigerungen allgemein gemäß Baupreisindex (Destatis)
+ 75 m² zusätzliche Fassaden- und Attikakonstruktion auf Grund der hochgezogenen Attika
+ 10 m² zusätzliche Nutzfläche auf Grund der Änderung der Grundrissgeometrie
- Entfall der Fassadenbegrünung
- Reduktion der PV-Anlage auf die baurechtlichen Erfordernisse


Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel stellen sich wie folgt dar:

 

 bis 2025

2026

2027

2028

Gesamt

Haushalt 2026

70.000

1.200.000

2.150.000

50.000

3.470.000

VE

600.000

Einrichtung

Budget
Amt 37/FFW Bruck

Stand Entwurf
Ansatz Amt 24

70.000

1.200.000

2.350.000

65.000

3.685.000

Tatsächlicher
Bedarf anhand
Entwurf

VE

600.000

Einrichtung

Budget
Amt 37/FFW Bruck



3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.

Projektleitung, Objektplanung und Objektüberwachung in Eigenplanung durch Amt 24/GME Sachgebiet Hochbau II

Projektleitung der Technischen Ausbaugewerke durch die Sachgebiete Elektrotechnik 242-2 und Versorgungstechnik 242-3. Die Planungsleistungen der Technischen Ausbaugewerke werden aus Kapazitätsgründen ab LPH 4-9 extern vergeben.
Die Freianlagenplanung wird über alle Leistungsphasen in Eigenleistung durch EB 773 übernommen.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Trotz gewählter nachhaltiger Bauweise (Holzbau) und hohem energetischen Standard (EH40) sind im Bauwesen negative Auswirkungen bei der Errichtung und dem späteren Betrieb von Gebäuden nicht zu vermeiden.

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

3.685.000 €

bei IPNr.: 126.410

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

176.267 € / Jahr

Siehe Anlage
Baunutzungskosten

Korrespondierende Einnahmen

523.900 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden i.H. von 3.470.000 € auf IvP-Nr. 126.410 €

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
              sind nicht vorhanden in Höhe von 215.000 €



Fördermittel
Förderung nach Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR
Vom Freistaat Bayern wird für die beiden ersten Stellplätze ein Zuschuss in Gesamthöhe von
320.000 Euro und für den dritten Stellplatz in Höhe von 149.600 Euro erwartet, in Summe 469.000 Euro.

Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau - Kommunen, Effizienzhaus 40
Erwartet wird vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel ein Zuschuss in Höhe von 7,5% der förderfähigen Kosten, diese berechnen sich aus 1.500 Euro pro m
2-Nettogeschossgefläche; es ergibt sich eine voraussichtliche Zuschusshöhe von 54.900 Euro
Voraussetzungen:

-          Effizienzgebäude 40

-          Lebenszyklusberechnung CO2-Ausstoß, Anforderung gemäß Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
(QNG) Plus

-          Begleitung und Nachweisführung durch einen Energieeffizienzexperten

Bayrische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz
Eine Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich. Siehe https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/bayfholz


Voraussichtliche Gesamtfördermittel          523.900 Euro
                                                                    




Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:       
00 Erläuterungsbericht
01 Schwarzplan
02 Luftbild
03 Lageplan mit Freianlagen

04 Grundriss Erdgeschoss

05 Dachaufsicht

06 Ansichten Süd und Ost

07 Ansicht Nord und West

08 Schnitte

09 Perspektiven Fassaden
10 Perspektiven Innenräume
11 Freianlagenplanung
12 Baunutzungskosten