Betreff
Antrag Nr. 218/2025 des Stadtteilbeirats Anger/Bruck: Einrichtung Schulstraßen
Vorlage
613/358/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Antrag Nr. 218/2025 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck ist damit abschließend bearbeitet.              


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtteilbeirat Anger/Bruck beantragt die Prüfung bzw. Einrichtung einer zeitlich eingeschränkten Schulstraße an der Sandbergschule/Max- und-Justine-Elsner-Schule sowie an der Grundschule Brucker Lache (siehe Anlage 1) analog zu dem Pilotprojekt in der Liegnitzer Straße.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 im September 2025 wurde in der Liegnitzer Straße, im Abschnitt zwischen Marienbader Str. und Erwin-Rommel-Str., eine Schulstraße als Pilotprojekt eingeführt um das Kfz-Verkehrsaufkommen zu den Schulanfangs- und -endzeiten zu reduzieren und die Sicherheit für die Kinder im direkten Schulumfeld zu erhöhen.

Die Evaluation läuft aktuell noch bis März 2026. Erste Auswertungen zeigen ein deutlich reduziertes Verkehrsaufkommen, insbesondere am Morgen. Ein abschließendes Ergebnis, insbesondere zur langfristigen Befolgung der verkehrsrechtlichen Anordnung, kann jedoch erst nach Abschluss der Pilotphase mitgeteilt werden.

Die Einführung der Schulstraße war mit einem hohen Personalaufwand sowohl seitens der Stadtverwaltung als auch der Polizei verbunden. Zudem ist das Pilotprojekt nicht uneingeschränkt übertragbar, sondern an eine Vielzahl von Faktoren geknüpft (u. a. Lage der Schule und Verkehrssituation, Zufahrtsnotwendigkeiten sowie die Bereitschaft der Schule und der Eltern zur Mitwirkung). Insbesondere ist der Nachweis seitens der Verwaltung zu führen, dass an den Schulen eine qualifizierte Gefahrenlage herrscht.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Abschluss des Pilotprojekts wird der UVPA über die Ergebnisse unterrichtet. Die Ergebnisse der Evaluation werden zeigen, ob das Konzept der Schulstraße langfristig die gewünschte Wirkung zeigt. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob weitere Grundschulen, insbesondere die Sandbergschule/Max- und-Justine-Elsner-Schule sowie die Grundschule Brucker Lache (gemäß Antrag in Anlage 1), einer Eignungsprüfung unterzogen werden können.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

.


Anlagen:  Antrag Nr. 218/2025 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck