1. Der Bericht der Stadtverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 077/2025 der SPD-Stadtratsfraktion ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In dem SPD-Antrag 077/2025 (siehe Anlage
1) wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein Pilotprojekt zum Feierabendparken
auf Supermarktparkplätzen zu prüfen. Als Beispiel wird das entsprechende
Pilotprojekt der Stadt Düsseldorf genannt. Auch in Erlangen verfügen die
meisten Supermärkte über größere Parkfelder, die während der Öffnungszeiten von
den Kundinnen und Kunden genutzt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten – in der
Regel an Werktagen von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen – stehen
diese Parkplätze leer. Vor allem in Gebieten mit hohem Parkdruck könnten diese
großen Parkflächen das Potenzial bieten, einen Teil des Parkdrucks aufzufangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
So ist im März 2024 eine neue Parkgebührenordnung in Kraft getreten, die das Parken auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt teurer macht als auf dem Großparkplatz oder in den innenstadtnahen Parkhäusern. Dadurch werden Besucher, die einen längeren Aufenthalt in der Erlanger Innenstadt planen, auf die größeren Parkierungsanlagen gelenkt. Der Parksuchverkehr in der Innenstadt wird reduziert und Menschen, die dringend direkt vor Ort parken müssen, stehen mehr Parkplätze zur Verfügung.
Als weitere Maßnahme wird von Juli 2025 bis Januar 2026 ein Pilotprojekt in der Erlanger Innenstadt rund um den Bohlenplatz durchgeführt, in dem neue Methoden der Parkraumbewirtschaftung getestet werden. Ziel ist es, die Interessen von Bewohnern, Gewerbetreibenden, Handwerkern, Pflegediensten und Lieferanten aufeinander abzustimmen und den vorhandenen Parkraum bestmöglich zu nutzen. Zu den Maßnahmen gehört die flächendeckende Einführung des Mischparkens (auf allen vorhandenen Parkplätzen kann entweder mit Bewohnerparkausweis oder mit Parkschein geparkt werden). Es wurden auch Lieferzonen eingerichtet, die ein sicheres Be- und Entladen ermöglichen und die darüber hinaus von Handwerkern und Pflegediensten mit Sonderparkgenehmigung auch für längere Parkvorgänge genutzt werden können. Die Ergebnisse werden dem UVPA nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase mitgeteilt.
Neben der im Pilotprojekt untersuchten Neuordnung des Parkraums spielt im Themenfeld des ruhenden Verkehrs auch die Mehrfachnutzung von Stellplätzen eine Rolle, um in Gebieten mit hohem Parkdruck für Entlastung zu sorgen. Da der Einfluss der Stadtverwaltung auf private Parkplätze gering ist, werden derzeit die städtischen Parkplätze auf ihr Potenzial zur Mehrfachnutzung geprüft. So könnten beispielsweise die Beschäftigtenparkplätze der Erlanger Stadtverwaltung und ggf. auch Lehrerparkplätze an Schulen außerhalb der Schulzeiten öffentlich bewirtschaftet werden. Der Prozess zur Prüfung geeigneter Flächen und passender Bewirtschaftungsformen dieser Flächen läuft derzeit verwaltungsintern.
Im Rahmen der Mehrfachnutzung vorhandener Parkplätze spielt auch das im SPD-Antrag beschriebene Feierabendparken eine Rolle. Mit diesem Konzept beschäftigt sich die Stadtverwaltung schon länger. Im Rahmen des Pilotprojekts am Bohlenplatz wurde mit dem Parkhausbetreiber Contipark, der unter anderem die Parkhäuser „Henkestraße“ und „Neuer Markt“ betreibt, auch über die Möglichkeit der Einführung des Feierabendparkens gesprochen. Contipark hat daraufhin in all seinen Erlanger Parkhäusern das Feierabendparken unter dem Namen „Nachtparken“ eingeführt (Mo.–Do. 16:00–09:00 Uhr, Fr. ab 16:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr und an Feiertagen, Preis: 30 € im Monat).
Bezüglich des im SPD-Antrag angefragten Feierabendparkens auf Supermarktparkplätzen hat die Stadtverwaltung bereits im September 2024 ein Gespräch mit der Wemolo GmbH aus München geführt. Das Unternehmen ist im Bereich Parkraumüberwachung, -bewirtschaftung und -vermietung tätig. Die Stadtverwaltung wurde lediglich hinsichtlich der aus verkehrsplanerischer Sicht relevantesten Parkplätze in Gebieten mit besonders hohem Parkdruck angefragt. Eine weitere Beteiligung der Stadtverwaltung, weder in personeller noch in finanzieller Form, wäre nicht notwendig gewesen. Auf Nachfrage bei Wemolo erhielten wir die Auskunft, dass die Gespräche mit den ansässigen Supermarktbetreibern noch andauern. Ein konkretes Ergebnis gibt es noch nicht. Des Weiteren hat die Verwaltung Kontakt mit Aldi Süd aufgenommen und erfahren, dass Aldi das Feierabendparken auf dem Parkplatz der Filiale in der Henkestraße 92 Anfang des Jahres 2026 als Pilotprojekt für einige Monate testen will. Ab welchem Monat dieses Pilotprojekt genau startet, steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht fest.
Zudem wurde das Thema „Feierabendparken” auf Supermarktparkplätzen in einem Austauschtermin der Erlanger Stadtverwaltung mit der Stadt Düsseldorf am 1. August 2025 weiterverfolgt. Wie im SPD-Antrag beschrieben, hat die Stadt Düsseldorf ein entsprechendes Pilotprojekt ins Leben gerufen. An dem Austauschtermin nahmen aus Düsseldorf Vertreter des Amts für Verkehrsmanagement sowie der Geschäftsführer des städtischen Tochterunternehmens „Connected Mobility Düsseldorf GmbH“ (CMD) teil. Für das Düsseldorfer Pilotprojekt wurde die Ansprache der Flächeneigentümer der Parkplätze von der Düsseldorfer Stadtverwaltung durchgeführt. Die technische Umsetzung und der Abschluss der Verträge wurden von der CMD übernommen. Das Hintergrundsystem für die Buchung der Parkplätze wird vom digitalen Parkraumbewirtschaftungsdienstleister ampido bereitgestellt. Vor allem dem städtischen Tochterunternehmen CMD kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Pilotprojektes zu. Für das Pilotprojekt wurde zusätzliches Personal akquiriert, da sich die vertraglichen Angelegenheiten rund um die Einführung des Feierabendparkens als sehr komplex herausgestellt haben. Die CMD hat auch ein eigenes digitales Buchungsportal für die Stellplätze erstellt. Die komplette Kundebetreuung läuft ebenfalls über die CMD, um zu vermeiden, dass die Supermarktbetreiber bei Problemen belastet werden. Dies würde ansonsten die Bereitschaft der Supermärkte, an einem solchen Projekt teilzunehmen, erheblich schwächen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Um jedoch ein Pilotprojekt zum Feierabendparken auf Supermarktparkplätzen in der Größenordnung der Stadt Düsseldorf durchzuführen, wäre ein großer personeller und finanzieller Aufwand nötig, der bei der derzeitigen Haushaltslage nicht realisierbar ist. Vor allem die vertraglichen Rahmenbedingungen sind für ein solches Unterfangen sehr komplex. In Düsseldorf wurden die vertraglichen Angelegenheiten rund um das Feierabendparken auf Supermarktparkplätzen daher in das Tochterunternehmen CMD ausgelagert, ebenso der gesamte Organisations- und Kundenbetreuungsumfang, den das Feierabendparken mit sich bringt. In der Erlanger Stadtverwaltung sind solche Kapazitäten in absehbarer Zeit nicht zu stemmen.
Trotzdem ist das Thema Feierabendparken bei der Verwaltung bereits seit längerem ein hoch priorisierter Lösungsansatz und wurde in den Parkhäusern von Contipark sogar seit Juli 2025 umgesetzt. Zudem wird Aldi Süd voraussichtlich zum Jahresbeginn 2026 das Feierabendparken als Pilotprojekt testen. Möglicherweise zeigen auch die Verhandlungen der Wemolo GmbH mit weiteren Supermarktbetreibern in der Stadt Erfolg. Die Mehrfachnutzung städtischer Flächen wird verwaltungsseitig weiterhin geprüft und vorangetrieben.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Feierabendparken auf Supermarktparkplätzen eine sinnvolle Maßnahme ist, um das Angebot an Parkplätzen in Gebieten mit besonders hohem Parkdruck zu erweitern. Es ist jedoch nur einer von vielen Bausteinen des städtischen Parkraummanagements zur Verbesserung der Parksituation in der Stadt. Gerade bei der Nutzung von Parkflächen des Einzelhandels zeigt sich zudem, dass dieses Angebot bereits gewerblich analysiert und betrieben wird, die Stadtverwaltung ist hier nur moderierend bzw. ggf. auch regulierend (z.B. baurechtliche Anforderungen) beteiligt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag Nr. 077/2025 der SPD Stadtratsfraktion - Feierabendparken auf Supermarktparkplätzen - Pilotprojekt realisieren
