Die Gutachterliche Stellungnahme des Ingenieurbüros Dr.
Gollwitzer-Dr. Linse und Partner vom 26.11.25 wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der vorliegenden Schäden muss die Brücke in den Osterferien 2026 gesperrt werden.
Mit der Straßenverkehrsbehörde wird eine geeignete und gesicherte Umleitung des Fuß- und Radverkehrs abgestimmt und umgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, wie in der Begründung erläutert, mit der Sperrung auch den Rückbau der nicht mehr standsicheren Brücke umzusetzen.
Im Weiteren wird die Verwaltung die Verkehrssituation im Zusammenhang mit der anstehenden Entwicklung neu bewerten und die Notwendigkeit einer neuen Brücke prüfen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Fuß- und Radwegbrücke über den Adenauerring nach „In der Reuth“ wird regelmäßig im Rahmen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf ihre Verkehrssicherheit, Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit geprüft. Zuletzt hatte sich die Bauwerksnote immer weiter verschlechtert. Bei der letzten regelmäßigen Prüfung am 05.06.2025 durch die LGA Bautechnik GmbH wurde der Zustand der Brücke mit der Note 3,0 bewertet. Aufgrund dieser Bewertung, als auch wegen der bereits erfolgten Einschränkungen bei der nahezu baugleichen, benachbarten Brücke zur Heinrich-Kirchner-Schule, beauftragte die Stadt Erlangen das Ingenieurbüro Dr. Gollwitzer-Dr. Linse und Partner, eine objektbezogene Schadensanalyse für die Brücke durchzuführen. Das erstellte Gutachten vom 26.11.25 wird vorgestellt und die Folgemaßnahmen erläutert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Zuge der objektbezogenen
Schadensanalyse wurden, die aus der regelmäßigen Bauwerksprüfung bekannten
Schäden bestätigt und neue Schäden und Mängel festgestellt. Anschließend wurden
die Schäden anhand der erfolgten Untersuchungen, wie Holzfeuchtemessung,
Risstiefenmessung und Bohrwiderstandsmessung bewertet und statisch
nachgerechnet.
Folgende Maßnahme wurden zur sofortigen Umsetzung vorgeschlagen:
Notmaßnahme
Seitens des Ingenieurbüros wurde
eine Notsicherung der Stützen empfohlen, um auf eine sofortige Sperrung der
Brücke verzichten zu können. Diese Notsicherung wurde durch den städtischen
Bauhof bereits Anfang Dezember im Rahmen des Bauwerksunterhalts kurzfristig
erfolgreich umgesetzt.
Im Gutachten werden drei mögliche Varianten für das weitere Vorgehen
beschrieben:
A. Nullvariante (Verwaltungsempfehlung)
Die Nullvariante hätte in diesem Fall die Konsequenz, dass die Brücke mit der
Notsicherung
noch für den Winter genutzt werden kann und spätestens ab April 2026 für die
Nutzung komplett gesperrt und zeitnah rückgebaut werden muss.
Die Abbruchkosten belaufen sich
lt. Gutachten auf rd. 200.000,- €. Zusätzlich sind noch Maßnahmen zur
Umleitung des Verkehrsweges erforderlich.
Die Rad-Gehwegführung über die Brücke stellt derzeit einen barrierefreien
Schulweg und Zugang zur Bushaltestelle Büchenbach Neuweiher sicher. Um diese
Wegeführung provisorisch oder langfristig sicher zu ersetzen, muss ein neuer
signalisierter Überweg über den Adenauerring im Bereich der Bushaltestelle
geschaffen werden.
B. Einfachere Instandsetzungsvariante
Durch eine vereinfachte Instandsetzungsvariante könnte die Lebensdauer der
Brücke um ca. 5 bis max. 10 Jahre verlängert.
Kurzfristig müssen bei jeder Instandsetzungsvariante die Stützen erneuert werden. Zudem müsste ein Witterungsschutz für die bewitterten Oberflächen der Stützen umgesetzt werden.
Der Austausch der Stützen sollte mit der gleichen Brettschichtholzgüte GL 28c, wie im
derzeitigen Bestand ausgeführt, erfolgen. Als Holzart sollte wieder Lärche oder Douglasie
gewählt werden. Der
Witterungsschutz kann durch eine hinterlüftete Blechverkleidung hergestellt
werden. Zudem müsste der Brückenbelag getauscht werden.
Die Kostenschätzung ergab einen Finanzmittelbedarf in Höhe von 170.000.-€.
Die Abbruchkosten (ca. 200.000,- € zzg. Preissteigerung) und Kosten für
die Wegeumleitung (Nullvariante) würden dann zusätzlich in 5 bis max. 10 Jahren
anfallen.
Da eine Sanierung bis zu dem
Zeitpunkt der Sperrung ab April 2026 nicht umgesetzt werden kann, müssen auch
bei der Variante B, zumindest zeitweise, Lösungen für eine sichere
Straßenquerung (Umleitung und temp. FuLSA) geschaffen und finanziert werden.
C. Hochwertigere Instandsetzungsvariante
Für die hochwertigere Instandsetzungsvariante wurde eine weitere Lebensdauer
der Brücke von ca. 10 bis max. 20 Jahren als Zielsetzung definiert.
Ergänzend zu den Maßnahmen aus Variante B werden hierfür zusätzliche Maßnahmen erforderlich. So wird empfohlen das Längsgefälle der Brücke zu erhöhen. Eine Blechabdeckung
über jeweils einem Hauptträger-Paar anzubringen. Bei den nicht auszutauschenden Trägern müsste eine Risseverpressung durchgeführt werden. Es wird mit Kosten in Höhe von 480.000,- € gerechnet.
Die Abbruchkosten (ca. 200.000,- € zzg. Preissteigerung) und Kosten für die Wegeumleitung (Nullvariante) würden dann zusätzlich in 10 bis max. 20 Jahren anfallen.
Da eine Sanierung bis zu dem
Zeitpunkt der Sperrung ab April 2026 nicht umgesetzt werden kann, müssen auch
bei der Variante C, zumindest zeitweise, Lösungen für eine sichere
Straßenquerung (Umleitung und temp. FuLSA) geschaffen und finanziert werden.
Variantenbewertung der Verwaltung
Sowohl die Variante B als auch
die Variante C bedeuten einen hohen Finanzmittelbedarf und Aufwand für eine
vergleichsweise geringe Verlängerung der Restnutzungsdauer der Brücke.
Beide Varianten benötigen einen zeitlichen Vorlauf für Planung, Ausschreibung
und Vergabe.
Eine Sanierung der Brücke bis April 2026 ist nicht erreichbar und es müsste für
alle Varianten, zumindest provisorisch, eine gesicherte Wegeführung über den
Adenauerring eingerichtet werden.
Holzbrücken sind im Vergleich zu anderen Bauarten aufwendiger im Unterhalt.
Gerade über einem wichtigen Verkehrsweg wie dem Adenauerring sind
Straßensperrungen mit hohem Aufwand für Busumleitungen für zu erwartende
wiederkehrende Instandhaltungsmaßnahmen schwierig umzusetzen. Aufgrund der
angespannten Personal- und Finanzsituation müssen künftig möglichst
unterhaltsarme Brückenkonstruktionen gewählt werden.
Auf dem Adenauerring ist künftig
die Trasse der Stadtumlandbahn vorgesehen. Damit ändern sich auch weitere
Rahmenbedingungen und die Verkehrsbedeutung bzgl. der Erreichbarkeit der
Haltstellen. Diese Randbedingungen sollten vor einer Entscheidung zu einem
möglichen Ersatzneubau der Brücke geprüft und bewertet werden.
Seitens der Verwaltung wird daher die Nullvariante angestrebt, da die Rückbaukosten ohnehin bei allen Varianten zum Tragen kommen und beide Instandsetzungsvarianten auf Grund der kurzen Zeit der weiteren Nutzung als nicht wirtschaftlich einzustufen sind.
Mit dem Rückbau und einer LSA
gesicherten Querung kann die Verkehrssituation auch im Zusammenhang mit der
Stadtumlandbahn neu bewertet und abgewogen werden. Für den Fall, dass die
Brücke mit Neubewertung der Verkehrsbedeutung weiterhin benötigt wird, kann
durch eine Erneuerung des Brückenüberbaus durch eine unterhaltsfreundlichere
Bauwerkskonstruktion ein langlebiger Ersatz geschaffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Um die Verkehrssicherheit
aufrecht zu erhalten, wird die Brücke in den Osterferien 2026 für den Verkehr
gesperrt und der Brückenüberbau aus Holz zeitnah zurückgebaut.
Zur Aufrechterhaltung der Schulwegsicherheit wird eine bedarfsgesteuerte
Lichtsignalanlage über den Adenauerring errichtet. Hierzu wird eine gesonderte
Planung ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Vorgaben des Art. 69 GO über die vorläufige Haushaltsführung werden
eingehalten.
Aufgrund der Gefährdung der Verkehrssicherheit sind umgehend und dringend
Maßnahmen zu ergreifen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
300.000 € |
bei Sachkonto: 66 |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden im Deckungskreis Amt 66
sind nicht vorhanden
- Anlagen:
- Übersichtslageplan
- Objektbezogene Schadensanalyse, Dr. Gollwitzer - Dr. Linse und Partner vom 26.11.25
