Betreff
Fuß-Radwegbrücke über den Adenauerring nach „In der Reuth“ Hier: Bedarfsbeschluss
Vorlage
66/297/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Gutachterliche Stellungnahme des Ingenieurbüros Dr. Gollwitzer-Dr. Linse und Partner vom 26.11.25 wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der vorliegenden Schäden muss die Brücke in den Osterferien 2026 gesperrt werden.

Mit der Straßenverkehrsbehörde wird eine geeignete und gesicherte Umleitung des Fuß- und Radverkehrs abgestimmt und umgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, wie in der Begründung erläutert, mit der Sperrung auch den Rückbau der nicht mehr standsicheren Brücke umzusetzen.

Im Weiteren wird die Verwaltung die Verkehrssituation im Zusammenhang mit der anstehenden Entwicklung neu bewerten und die Notwendigkeit einer neuen Brücke prüfen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fuß- und Radwegbrücke über den Adenauerring nach „In der Reuth“ wird regelmäßig im Rahmen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf ihre Verkehrssicherheit, Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit geprüft. Zuletzt hatte sich die Bauwerksnote immer weiter verschlechtert. Bei der letzten regelmäßigen Prüfung am 05.06.2025 durch die LGA Bautechnik GmbH wurde der Zustand der Brücke mit der Note 3,0 bewertet. Aufgrund dieser Bewertung, als auch wegen der bereits erfolgten Einschränkungen bei der nahezu baugleichen, benachbarten Brücke zur Heinrich-Kirchner-Schule, beauftragte die Stadt Erlangen das Ingenieurbüro Dr. Gollwitzer-Dr. Linse und Partner, eine objektbezogene Schadensanalyse für die Brücke durchzuführen. Das erstellte Gutachten vom 26.11.25 wird vorgestellt und die Folgemaßnahmen erläutert.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge der objektbezogenen Schadensanalyse wurden, die aus der regelmäßigen Bauwerksprüfung bekannten Schäden bestätigt und neue Schäden und Mängel festgestellt. Anschließend wurden die Schäden anhand der erfolgten Untersuchungen, wie Holzfeuchtemessung, Risstiefenmessung und Bohrwiderstandsmessung bewertet und statisch nachgerechnet.
Folgende Maßnahme wurden zur sofortigen Umsetzung vorgeschlagen:

Notmaßnahme

Seitens des Ingenieurbüros wurde eine Notsicherung der Stützen empfohlen, um auf eine sofortige Sperrung der Brücke verzichten zu können. Diese Notsicherung wurde durch den städtischen Bauhof bereits Anfang Dezember im Rahmen des Bauwerksunterhalts kurzfristig erfolgreich umgesetzt.

Im Gutachten werden drei mögliche Varianten für das weitere Vorgehen beschrieben:

A. Nullvariante (Verwaltungsempfehlung)
Die Nullvariante hätte in diesem Fall die Konsequenz, dass die Brücke mit der Notsicherung

noch für den Winter genutzt werden kann und spätestens ab April 2026 für die

Nutzung komplett gesperrt und zeitnah rückgebaut werden muss.

Die Abbruchkosten belaufen sich lt. Gutachten auf rd. 200.000,- €. Zusätzlich sind noch Maßnahmen zur Umleitung des Verkehrsweges erforderlich.
Die Rad-Gehwegführung über die Brücke stellt derzeit einen barrierefreien Schulweg und Zugang zur Bushaltestelle Büchenbach Neuweiher sicher. Um diese Wegeführung provisorisch oder langfristig sicher zu ersetzen, muss ein neuer signalisierter Überweg über den Adenauerring im Bereich der Bushaltestelle geschaffen werden.

B. Einfachere Instandsetzungsvariante
Durch eine vereinfachte Instandsetzungsvariante könnte die Lebensdauer der Brücke um ca. 5 bis max. 10 Jahre verlängert.

Kurzfristig müssen bei jeder Instandsetzungsvariante die Stützen erneuert werden. Zudem müsste ein Witterungsschutz für die bewitterten Oberflächen der Stützen umgesetzt werden.

Der Austausch der Stützen sollte mit der gleichen Brettschichtholzgüte GL 28c, wie im

derzeitigen Bestand ausgeführt, erfolgen. Als Holzart sollte wieder Lärche oder Douglasie

gewählt werden. Der Witterungsschutz kann durch eine hinterlüftete Blechverkleidung hergestellt werden. Zudem müsste der Brückenbelag getauscht werden.
Die Kostenschätzung ergab einen Finanzmittelbedarf in Höhe von 170.000.-€.
Die Abbruchkosten (ca. 200.000,- € zzg. Preissteigerung) und Kosten für die Wegeumleitung (Nullvariante) würden dann zusätzlich in 5 bis max. 10 Jahren anfallen.

Da eine Sanierung bis zu dem Zeitpunkt der Sperrung ab April 2026 nicht umgesetzt werden kann, müssen auch bei der Variante B, zumindest zeitweise, Lösungen für eine sichere Straßenquerung (Umleitung und temp. FuLSA) geschaffen und finanziert werden. 

C. Hochwertigere Instandsetzungsvariante
Für die hochwertigere Instandsetzungsvariante wurde eine weitere Lebensdauer der Brücke von ca. 10 bis max. 20 Jahren als Zielsetzung definiert.

Ergänzend zu den Maßnahmen aus Variante B werden hierfür zusätzliche Maßnahmen erforderlich. So wird empfohlen das Längsgefälle der Brücke zu erhöhen. Eine Blechabdeckung

über jeweils einem Hauptträger-Paar anzubringen. Bei den nicht auszutauschenden Trägern müsste eine Risseverpressung durchgeführt werden. Es wird mit Kosten in Höhe von 480.000,- € gerechnet.

Die Abbruchkosten (ca. 200.000,- € zzg. Preissteigerung) und Kosten für die Wegeumleitung (Nullvariante) würden dann zusätzlich in 10 bis max. 20 Jahren anfallen.

Da eine Sanierung bis zu dem Zeitpunkt der Sperrung ab April 2026 nicht umgesetzt werden kann, müssen auch bei der Variante C, zumindest zeitweise, Lösungen für eine sichere Straßenquerung (Umleitung und temp. FuLSA) geschaffen und finanziert werden.

Variantenbewertung der Verwaltung

Sowohl die Variante B als auch die Variante C bedeuten einen hohen Finanzmittelbedarf und Aufwand für eine vergleichsweise geringe Verlängerung der Restnutzungsdauer der Brücke.
Beide Varianten benötigen einen zeitlichen Vorlauf für Planung, Ausschreibung und Vergabe.
Eine Sanierung der Brücke bis April 2026 ist nicht erreichbar und es müsste für alle Varianten, zumindest provisorisch, eine gesicherte Wegeführung über den Adenauerring eingerichtet werden.


Holzbrücken sind im Vergleich zu anderen Bauarten aufwendiger im Unterhalt. Gerade über einem wichtigen Verkehrsweg wie dem Adenauerring sind Straßensperrungen mit hohem Aufwand für Busumleitungen für zu erwartende wiederkehrende Instandhaltungsmaßnahmen schwierig umzusetzen. Aufgrund der angespannten Personal- und Finanzsituation müssen künftig möglichst unterhaltsarme Brückenkonstruktionen gewählt werden. 

Auf dem Adenauerring ist künftig die Trasse der Stadtumlandbahn vorgesehen. Damit ändern sich auch weitere Rahmenbedingungen und die Verkehrsbedeutung bzgl. der Erreichbarkeit der Haltstellen. Diese Randbedingungen sollten vor einer Entscheidung zu einem möglichen Ersatzneubau der Brücke geprüft und bewertet werden.

Seitens der Verwaltung wird daher die Nullvariante angestrebt, da die Rückbaukosten ohnehin bei allen Varianten zum Tragen kommen und beide Instandsetzungsvarianten auf Grund der kurzen Zeit der weiteren Nutzung als nicht wirtschaftlich einzustufen sind.

Mit dem Rückbau und einer LSA gesicherten Querung kann die Verkehrssituation auch im Zusammenhang mit der Stadtumlandbahn neu bewertet und abgewogen werden. Für den Fall, dass die Brücke mit Neubewertung der Verkehrsbedeutung weiterhin benötigt wird, kann durch eine Erneuerung des Brückenüberbaus durch eine unterhaltsfreundlichere Bauwerkskonstruktion ein langlebiger Ersatz geschaffen werden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, wird die Brücke in den Osterferien 2026 für den Verkehr gesperrt und der Brückenüberbau aus Holz zeitnah zurückgebaut.

Zur Aufrechterhaltung der Schulwegsicherheit wird eine bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage über den Adenauerring errichtet. Hierzu wird eine gesonderte Planung ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Vorgaben des Art. 69 GO über die vorläufige Haushaltsführung werden eingehalten.
Aufgrund der Gefährdung der Verkehrssicherheit sind umgehend und dringend Maßnahmen zu ergreifen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

300.000 €

bei Sachkonto:  66

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden im Deckungskreis Amt 66

                                        sind nicht vorhanden


-       Anlagen:

-       Übersichtslageplan

-       Objektbezogene Schadensanalyse, Dr. Gollwitzer - Dr. Linse und Partner vom 26.11.25