1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen. Der Antrag Nr. 039/2024 der
Klimaliste ist damit abschließend bearbeitet.
2. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2027 sowie für die
mittelfristige Finanzplanung sind von Amt 66 bei Referat II zum Haushalt
anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Klimaliste Erlangen hat beantragt, dass die Verwaltung die im Entwurf des Lärmaktionsplan 2024 genannten Schwerpunkte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23 auf die Einführung von Tempo-30-Zonen (nachts) und den Schwerpunkt 8 auf die ganztägige Einführung von Tempo-30 prüft und dieser nach positiver Prüfung umsetzt.
Straßenverkehrslärm ist bei der
Ergreifung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme nach einem
standardisierten Verfahren zu berechnen. Örtliche Schallmessungen können nicht
berücksichtigt wer-den. Auch die Lärmkarten des Lärmaktionsplanes dürfen aufgrund
ihres Berechnungsverfahren nicht verwendet werden. Aus diesen Gründen wurde vom
Umweltamt der Stadt Erlangen die Anfertigung von sogenannten Rasterlärmkarten
nach der Berechnungsmethode der RLS-19 beauftragt. Hierbei werden
Beurteilungspegel anhand verschiedener Eingangsdaten (u.a. Verkehrszahlen mit
Fahrzeugarten, Geschwindigkeit und Fahrbahnbelag) berechnet. Die
Beurteilungspegel sind nach der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) zu
beurteilen. Andere Vorschriften wie bspw. die Verkehrslärmschutzverordnung -
16. BImSchV (nur bei Neubau von Straßen anzuwenden) und die TA Lärm sind nicht
einschlägig.
Nach der Lärmschutz-Richtlinien-StV müssen folgende Lärmgrenzwerte
überschritten werden:
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Gebietskategorie |
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) |
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) |
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In reinen und allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und
Altenheimen |
70 dB(A) |
60 dB(A) |
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in Kern-, Dorf- und Mischgebieten |
72 dB(A) |
62 dB(A) |
|
in Gewerbegebieten |
75 dB(A) |
65 dB(A) |
Unterhalb dieser Richtwerte kommen nur
weiche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie bspw. Verkehrslenkende Maßnahmen
oder ähnliches in Betracht. Bei einer Überschreitung der Richtwerte sind in
Abhängigkeit der Funktion der Straße (Ortsstraße, Kreisstraße, Staatsstraße,
etc.) Verkehrsbeschränkungen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) oder
Verkehrsverbote (z. B. Lkw-Verbot) möglich. Bei der Abwägung, ob und welche
Maßnahme ergriffen wird, sind die Funktion der Straße, aber auch die Zahl der
betroffenen Personen zu berücksichtigen
Daneben müssen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mindestens 3 dB(A) Minderung
erreichen und sind zwingend auf den Zeitraum zu beschränken, in dem die
Überschreitungen vorliegen.
Anhand der Rasterlärmkarten und den
dazugehörigen Ergebnistabellen wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde die
betroffenen Straßenzüge geprüft und Maßnahmen festgelegt.
Bzgl. der Ergebnisse wird auf die Anlage 2 „Prüfergebnisse der Einzelstraßen“
verwiesen.
In der Anlage 3 sind die Straßen dargestellt, bei denen eine
Geschwindigkeitsbeschränkung mit der Rechtsgrundlage Lärm möglich sind. Die
Anlage 4 enthält eine Übersichtskarte, in der alle
Geschwindigkeitsbeschränkungen dargestellt sind, die in nächster Zeit
angeordnet werden (vgl. BV 614/094/2025).
Bzgl. der Haushaltskonsolidierung wird angemerkt, dass die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm treffen. Die Anordnungen wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde als zwingend eingestuft.
Die Anordnungen wirken sich leicht positiv auf den Klimaschutz aus, da die Fahrgeschwindigkeit verringert wird und dadurch weniger CO² ausgestoßen wird und weniger Lärm durch die Kfz emittiert wird.
Umsetzung:
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der personellen Möglichkeiten
voraussichtlich im Jahr 2027. Nachdem dies eine zwingende gesetzliche
Pflichtaufgabe ist, wird Amt 66 die notwendigen Kosten zum Haushalt 2027
anmelden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
20.000 € |
bei Sachkonto: 522 102 (Amt 66) |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Antrag Nr. 039/2024 der Klimaliste
Anlage 2: Prüfergebnisse der Einzelstraßen
Anlage 3: Übersichtskarte Anordnungen Lärm
Anlage 4: Übersichtskarte aller neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen
