1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.  Der Antrag Nr. 039/2024 der Klimaliste ist damit abschließend bearbeitet.
2. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2027 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind von Amt 66 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Klimaliste Erlangen hat beantragt, dass die Verwaltung die im Entwurf des Lärmaktionsplan 2024 genannten Schwerpunkte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23 auf die Einführung von Tempo-30-Zonen (nachts) und den Schwerpunkt 8 auf die ganztägige Einführung von Tempo-30 prüft und dieser nach positiver Prüfung umsetzt.

Straßenverkehrslärm ist bei der Ergreifung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme nach einem standardisierten Verfahren zu berechnen. Örtliche Schallmessungen können nicht berücksichtigt wer-den. Auch die Lärmkarten des Lärmaktionsplanes dürfen aufgrund ihres Berechnungsverfahren nicht verwendet werden. Aus diesen Gründen wurde vom Umweltamt der Stadt Erlangen die Anfertigung von sogenannten Rasterlärmkarten nach der Berechnungsmethode der RLS-19 beauftragt. Hierbei werden Beurteilungspegel anhand verschiedener Eingangsdaten (u.a. Verkehrszahlen mit Fahrzeugarten, Geschwindigkeit und Fahrbahnbelag) berechnet. Die Beurteilungspegel sind nach der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) zu beurteilen. Andere Vorschriften wie bspw. die Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV (nur bei Neubau von Straßen anzuwenden) und die TA Lärm sind nicht einschlägig.
Nach der Lärmschutz-Richtlinien-StV müssen folgende Lärmgrenzwerte überschritten werden:

Gebietskategorie

Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)

Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)

In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

70 dB(A)

60 dB(A)

in Kern-, Dorf- und Mischgebieten

72 dB(A)

62 dB(A)

in Gewerbegebieten

75 dB(A)

65 dB(A)

       

Unterhalb dieser Richtwerte kommen nur weiche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie bspw. Verkehrslenkende Maßnahmen oder ähnliches in Betracht. Bei einer Überschreitung der Richtwerte sind in Abhängigkeit der Funktion der Straße (Ortsstraße, Kreisstraße, Staatsstraße, etc.) Verkehrsbeschränkungen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) oder Verkehrsverbote (z. B. Lkw-Verbot) möglich. Bei der Abwägung, ob und welche Maßnahme ergriffen wird, sind die Funktion der Straße, aber auch die Zahl der betroffenen Personen zu berücksichtigen
Daneben müssen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen mindestens 3 dB(A) Minderung erreichen und sind zwingend auf den Zeitraum zu beschränken, in dem die Überschreitungen vorliegen.

Anhand der Rasterlärmkarten und den dazugehörigen Ergebnistabellen wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde die betroffenen Straßenzüge geprüft und Maßnahmen festgelegt.
Bzgl. der Ergebnisse wird auf die Anlage 2 „Prüfergebnisse der Einzelstraßen“ verwiesen.
In der Anlage 3 sind die Straßen dargestellt, bei denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit der Rechtsgrundlage Lärm möglich sind. Die Anlage 4 enthält eine Übersichtskarte, in der alle Geschwindigkeitsbeschränkungen dargestellt sind, die in nächster Zeit angeordnet werden (vgl. BV 614/094/2025).

Bzgl. der Haushaltskonsolidierung wird angemerkt, dass die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm treffen. Die Anordnungen wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde als zwingend eingestuft.

Die Anordnungen wirken sich leicht positiv auf den Klimaschutz aus, da die Fahrgeschwindigkeit verringert wird und dadurch weniger CO² ausgestoßen wird und weniger Lärm durch die Kfz emittiert wird.

Umsetzung:
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der personellen Möglichkeiten voraussichtlich im Jahr 2027. Nachdem dies eine zwingende gesetzliche Pflichtaufgabe ist, wird Amt 66 die notwendigen Kosten zum Haushalt 2027 anmelden.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

20.000 €

bei Sachkonto:  522 102 (Amt 66)

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            Anlage 1: Antrag Nr. 039/2024 der Klimaliste

                               Anlage 2: Prüfergebnisse der Einzelstraßen

                               Anlage 3: Übersichtskarte Anordnungen Lärm

                               Anlage 4: Übersichtskarte aller neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen