Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2015
festgelegt, dass die Förderung von Waisen und Halbwaisen aus den Erträgen des
Killingerschen Stiftungsvermögens direkt durch die Jugendamtsverwaltung
erfolgt. Eine Behandlung der einzelnen Ausschüttungen durch den JHA findet
seitdem nicht mehr statt. Der Ausschuss wird jeweils über die
Gesamtausschüttungssumme des Vorjahres in Kenntnis gesetzt.
Im Jahr 2025 wurden 9 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer Auszahlungssumme von insgesamt 6.700 € unterstützt. Hiervon wurden schwerpunktmäßig folgende (zu belegende) Anschaffungen/ Finanzierungen getätigt: Kinder- und Jugendmöbel, Schulmaterialen (inklusive Technik), Kleidung, Sehhilfen, Sportgeräte und Familienausflüge zur sozialen Teilhabe.
