Betreff
Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept - freiwillige Leistungen
Vorlage
II/045/2025
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Ist-Zahlen 2025 zu analysieren, in welchem Umfang die Planansätze 2026 der freiwilligen Leistungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung gekürzt werden können.


1.      Ausgangslage

1.1. Haushaltskonsolidierung

Sowohl im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit als auch im Antragsverfahren auf Bedarfszuweisung wird das Niveau der freiwilligen Leistungen der Stadt Erlangen immer wieder thematisiert.

In der Genehmigung zur Erhöhung von Kreditaufnahmen für Investitionen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 vom 20.05.2025 hat die Regierung von Mittelfranken darauf hingewiesen, dass sie die Stadt Erlangen in der Verpflichtung sieht, im Zuge künftiger Fortschreibungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) weitere Verbesserungen der finanziellen Rahmendaten (insbesondere hinsichtlich Liquidität, Schuldenstand, freiwillige Leistungen etc.) auf den Weg zu bringen. Dabei wäre es Aufgabe, in einem ersten Schritt das um 10,4 Prozent verringerte Einsparvolumen des beschlossenen HKK von 57,7 Mio. € durch anderweitige Einsparmaßnahmen so auszugleichen, dass das ursprünglich vorgesehene Volumen von 64,3 Mio. € wieder erreicht wird. Und bei den freiwilligen Leistungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wäre deren Umfang zunächst mindestens auf das Niveau von 2024 zurückzuführen und in der Folge weiter deutlich zu vermindern.

Im Zuge der Beantragung der Erhöhung des Kassenkreditvolumens für November 2025 bis Februar 2026 hat die Regierung von Mittelfranken auf die Unabdingbarkeit hingewiesen, diese Aufgabe nun zu erfüllen und vom Stadtrat noch in diesem Jahr beschließen zu lassen. Andernfalls könnten weitere Genehmigungen nicht in Aussicht gestellt werden können.

Außerdem wurde auf die generelle Bedeutung der Reduzierung der freiwilligen Leistungen für die Antragstellung auf Bedarfszuweisungen nach Art. 15 BayFAG hingewiesen. Die Kommune muss sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausschöpfen. Dies betrifft insbesondere auch die freiwilligen Leistungen, die nicht überdurchschnittlich hoch sein dürfen. In diese Betrachtung sind auch die defizitären Einrichtungen der Kommune einzubeziehen.

Bereits die Auszahlung eines Teilbetrages von 15,0 Mio. € der im Volumen von 35,0 Mio. € der Stadt Erlangen aufgrund des Antrags 2025 in Aussicht gestellten Bedarfszuweisung soll voraussichtlich nur mit einer entsprechenden Auflage im Jahr 2026 zur Auszahlung kommen.

1.2. Analyse der Plan-Ist-Abweichungen 2025

Bei einer ersten Betrachtung der Plan-Ist-Abweichungen der Ergebnisrechnung 2025 zur Identifizierung von Einsparpotentialen bei den freiwilligen Leistungen mittels der Vorabdotierungen mit Stand 30.09.2025 war festzustellen, dass den Planansätzen in Höhe von insgesamt 15,4 Mio. € in Folge der vorläufigen Haushaltsführung Aufwendungen im Volumen von 8,9 Mio. € gegenüberstanden.

Im Interesse der Haushaltskonsolidierung und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Haushaltsjahr 2026 von einer Fortführung der vorläufigen Haushaltsführung auszugehen ist, sind die Planansätze 2026 mit den voraussichtlich zur Auszahlung kommenden freiwilligen Leistungen in Übereinstimmung zu bringen. 

Da die Ausreichung der Zuschüsse nicht zwingend gleichmäßig über das Jahr verteilt erfolgt, soll eine Analyse des Anpassungspotentials 2026 der Planansätze für die freiwilligen Leistungen anhand des vorläufigen Jahresergebnisses 2025 mit Stand 31.12.2025 erfolgen. Das Ergebnis ist nach Maßgabe der Regierung vom Stadtrat zu beschließen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vorlage des fortgeschriebenen HKK (freiwillige Leistungen) bei der Regierung von Mittelfranken und Berücksichtigung der beschlossenen Kürzungen im Haushalt 2026 und in der mittelfristigen Finanzplanung

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Umsetzung des HKK durch die Referate und Fachämter in eigener Zuständigkeit, Herbeiführung erforderlicher Stadtratsbeschlüsse, weitere Fortschreibung des HKK