Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2026 des EB77 lt. Anlage wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2026 in den Werkausschuss für den
EB 77 sowie Vorlage im
Stadtrat gemäß §
3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2026 im Werkausschuss EB 77 am
09.12.2025
- Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2026 im Stadtrat am
11.12.2025
Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf
den EB 77 sind in den
endgültigen
Wirtschaftsplan einzuarbeiten
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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s.
Anlage |
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Anlagen: Wirtschaftsplan 2026 des EB77
Stellenplan EB77 2026 anonymisiert (kann über Mandantos abgerufen werden)
