Betreff
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung nach Art.24 BayAbfG aus Abfallgebühren
Vorlage
772/040/2025
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung aus
Abfallgebühren nach Art. 24 i.V.m. Art. 7 Abs. 5 Nr. 2 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)
wird beschlossen.


1.     Ergebnis/Wirkungen

Es wurde eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von privaten Maßnahmen zur Abfallvermeidung aus Abfallgebühren nach Art. 24 i.V.m. Art. 7 Abs. 5 Nr. 2 BayAbfG erarbeitet. Mit dieser Richtlinie wird das Ziel verfolgt, Abfallvermeidung entsprechend dem Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft, wonach Weiter- und Wiederverwendung von Gebrauchsgütern Vorrang vor Entsorgung haben, auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Pro Jahr soll im Rahmen dieser Richtlinie ein festes Förderbudget in Höhe von höchstens 50.000 € für abfallvermeidende Maßnahmen im Erlanger Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden. Das Förderprogramm wird mit Option auf Verlängerung zunächst auf zwei Jahre befristet.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Gem. Art. 24 i.V.m. Art. 7 Abs. 5 Nr. 2 BayAbfG ist es möglich, private Maßnahmen der Abfallvermeidung aus Gebührenmitteln zu finanzieren. Um sicherzustellen, dass die eingesetzten Gebührengelder zielgerichtet, wirksam und gerecht verwendet werden, ist es notwendig, die Zuschusshöhe maßgeblich an der nachweislich vermiedenen Abfallmenge zu bemessen. Je stärker eine Maßnahme zur Verringerung der Abfallmengen beiträgt, desto bedeutender ist ihr Nutzen für das gesamte System der kommunalen Abfallwirtschaft und desto gerechtfertigter ist eine stärkere finanzielle Unterstützung.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Förderung über Abfallgebühren setzt zudem zwingend ein transparentes, gleichbehandelndes und zweckgebundenes Verfahren voraus.  Ziel muss es sein, dass möglichst viele Projekte vom Förderprogramm profitieren können. Durch den Erlass einer Richtlinie wird eine gerechte Verteilung der Fördermittel gewährleistet. Dieser Ansatz trägt zur Fairness und Gleichbehandlung aller Antragsteller bei. Durch die Richtlinie wird die Zuschusshöhe an objektiven und messbaren Kriterien festgemacht, wodurch ein transparentes und überprüfbares Förderverfahren gewährleistet wird und das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunale Abfallwirtschaft gestärkt wird.

        Fehlt eine Förderrichtlinie, würde jede Einzelförderung eine Ermessensentscheidung ohne objektive Grundlage darstellen. Dies wäre verwaltungsrechtlich angreifbar und könnte im Falle einer Prüfung beanstandet werden.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden (Finanzierung aus Gebührenhaushalt)


Anlagen:            Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung
                                nach Art. 24 BayAbfG aus Abfallgebühren