Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Dringlichkeitsantrag 212/2025 der FDP-Stadträte ist damit bearbeitet.
Im vorliegenden Antrag sind mehrere Dimensionen einer potenziellen Kostenaktualisierung enthalten, die nachfolgend genauer erläutert werden:
1. Aktualisierung der bestehenden Kostenschätzung auf Basis des aktuellen Planungsstandes
2. Aktualisierung des Preisstandes der bestehenden Kostenschätzung
3. Ermittlung eines aktualisierten NKI
Zu 1.: Aktualisierung der bestehenden Kostenschätzung auf Basis des aktuellen Planungsstandes
Der Zeitpunkt der Kostenermittlung bei Projekten ist in Deutschland klar gemäß HOAI in Stufen definiert, die dem Planungsfortschritt folgen.
Wie in anderen Projekten ebenfalls üblich, erfolgt die sogenannte Kostenschätzung nach der Leistungsphase 2 (Vorplanung) basierend auf überschlägigen Werten, um erste Aussagen über den Kostenumfang eines Projektes zu machen. Diese Kostenschätzung hat der Zweckverband im Jahr 2023 durchgeführt und auf Basis des damals vorliegenden Preisstandes (2022) veröffentlicht.
Die nächste Stufe zur Präzisierung der Kosten auf Basis des aktuellen Planungsstandes ist die sogenannte Kostenberechnung, die nach der Entwurfsplanung (LPH 3) folgt. Diese weist aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes eine höhere Genauigkeit als die Kostenschätzung auf, erfordert aber für diese Genauigkeit auch eine ausreichende Planungstiefe in der Entwurfsplanung. Im Fall der StUB sind die Entwurfsplanungen vor allem zu den Ingenieurbauwerken und Mobilitätsdrehscheiben noch nicht abgeschlossen.
Eine Neuschätzung der Kosten auf Basis eines vorliegenden Planungsstandes vor der Kostenberechnung ist grundsätzlich in Bauprojekten nicht vorgesehen, weil die Aussagekraft gering ist. Eine präzise Mengenermittlung ist erst mit der Kostenberechnung möglich
Zu 2.: Aktualisierung des Preisstandes der bestehenden Kostenschätzung
Eine rein auf den Preisentwicklungsdaten des Statistischen Bundesamtes basierende Aktualisierung des Preisstandes auf Basis der bestehenden Kostenschätzung ohne inhaltliche Neuberechnung wäre grundsätzlich möglich, hat aber keinerlei Aussagekraft. Der Preisstand gibt immer die Kosten wieder, die für den Bau zum angegebenen Zeitpunkt anfallen würden. Preisstand 2022 bedeutet also, dass die StUB beim Bau im Jahr 2022 den veröffentlichten Betrag gekostet hätte. Eine Hochrechnung auf den Preisstand 2024 spiegelt ausschließlich vergangene Entwicklungen wider und bietet keinerlei Prognosemöglichkeit auf den Zeitpunkt des Baubeginns. Diese Kosten wären aufgrund der Inflation bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder überholt. Aus diesem Grund und weil alle Nutzenwerte in den Verfahrensvorgaben auch einen Preisstand 2016 darstellen, müssen alle Kosten der StUB für den Fördermittelantrag auch auf den Preisstand 2016 zurückgerechnet werden, sodass der Fördermittelgeber eine Vergleichbarkeit aller Projekte in Deutschland über die Zeit hinweg gewährleisten kann. Eine Aktualisierung des Preisstandes der bestehenden Kostenschätzung ist daher wenig sinnvoll, prinzipiell sind diese Daten anhand der o.g. Preisentwicklungsdaten öffentlich verfügbar und jeder kann die Kosten darauf basierend selbst grob überschlagen. Der Erkenntnisgewinn ist wie erwähnt gering, da Prognosen über künftige Inflationsentwicklungen (wie man in der Vergangenheit gesehen hat) nicht seriös erfolgen können.
Zu 3.: Ermittlung eines aktualisieren Nutzen-Kosten-Indikators (NKI)
Da für die Berechnung des NKI die Inflation keine Rolle spielt, sondern Kosten- und Nutzenwerte auf den Preisstand 2016 zurückgerechnet werden, bleibt der NKI gleich, sofern sich auf Kosten- und Nutzenseite keine Änderungen ergeben haben.
Auf Kostenseite ergeben sich nur Änderungen, wenn die bestehende Kostenschätzung nach inhaltlichem Planungsfortschritt präzisiert, d.h. die Kostenermittlung erfolgt. Das ist erst nach Abschluss der Entwurfsplanung der Fall (s.o.), spätestens mit der Einreichung des Fördermittelantrags zum dann vorliegenden Stand (derzeit für 2027 geplant).
Auf Nutzenseite ergeben sich dann Änderungen, wenn das Verkehrsmodell fortgeschrieben wird. Dies ist gerade in Arbeit und dient der Vorbereitung des Fördermittelantrags. Für diesen erfolgt dann auch die Berechnung eines aktualisieren NKI (derzeit für 2027 geplant).
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Erlangen die Aufgabe der Planung, des Baus und des Betriebs der Stadt-Umland-Bahn auf den Zweckverband übertragen und damit abgegeben hat und daher die Vorgehensweise im Zweckverband immer einstimmig im Verbandsausschuss festgelegt werden muss. Spätestens für den Fördermittelantrag wird der aktuellste Planungsstand herangezogen
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Anlagen: Dringlichkeitsantrag der FDP Stadträte Nr. 212/2025 – Aktualisierte Kostenberechnung zur StUB
