Der Änderung der Sprengelgrenze zwischen der Grundschule an der Brucker Lache und der Max-und-Justine-Elsner-Schule wird, wie durch die Verwaltung vorgeschlagen, zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
An den Adressen „Am Brucker Bahnhof 2 und 4“ durchschneidet die aktuelle Sprengelgrenze derzeit die geschlossene Wohnbebauung. Die beiden Mehrfamilienhäuser wurden bislang dem Sprengel der Grundschule an der Brucker Lache zugeordnet. Da das städtische Prognoseverfahren zukünftig auf Ebene der Baublöcke stattfinden soll, muss eine Harmonisierung von Baublöcken und Gebietseinteilungen erfolgen. Aus diesem Grund sollen die Wohngebäude der Adressen „Am Brucker Bahnhof 2 und 4“ ab dem Schuljahr 2026/2027 dem Schulsprengel der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule zugeordnet werden.
Die Sprengeländerung greift für Kinder ab der 1. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2026/2027, die „Am Brucker Bahnhof 2 und 4“ wohnen. Kinder dieser Anschriften, die bereits auf die Grundschule an der Brucker Lache gehen, können diese auch weiterhin bis zum Ende ihrer Grundschulzeit besuchen. Auf Basis der Einwohnermeldedaten zum Stand 30.09.2025 würde dies nach aktuellem Kenntnisstand bedeuten, dass pro Schuljahr max. 1 – 2 Schüler zusätzlich die Max-und-Justine-Elsner-Schule besuchen werden.
Im Vorfeld wurden die Elternbeiräte und die Lehrerkollegien beider Schulen sowie das Staatliche Schulamt informiert. Alle Beteiligten stimmten einer Sprengeländerung zu.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen stimmt als Sachaufwandsträgerin der Änderung der Sprengelgrenzen zu und stellt den entsprechenden Antrag über das Staatliche Schulamt bei der Regierung von Mittelfranken.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Regierung von Mittelfranken wird nach Anhörung aller Beteiligten eine Rechtsverordnung erlassen. Damit tritt die Sprengeländerung voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027 in Kraft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Sprengelbeschreibung
